19.04.2022 16:59:20

DGAP-News: Solutiance AG: Bezugsangebot zur Umsetzung der von der Hauptversammlung am 1. April 2022 beschlossenen kombinierten Kapitalherabsetzung und -erhöhung

DGAP-News: Solutiance AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
Solutiance AG: Bezugsangebot zur Umsetzung der von der Hauptversammlung am 1. April 2022 beschlossenen kombinierten Kapitalherabsetzung und -erhöhung

19.04.2022 / 16:59
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


- Das Grundkapital wird durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 2:1 herabgesetzt und anschließend durch Ausgabe von bis zu 1.563.726 neuen Aktien ("Neue Aktien") um bis zu EUR 1.563.726,00 erhöht.

- Bezugsfrist vom 20. April 2022 bis zum 3. Mai 2022

- Bezugspreis EUR 1,00, Bezugsverhältnis 10:2 (vor Kapitalherabsetzung)

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 1. April 2022 beschlossen, das Grundkapital durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 2:1 herabzusetzen und anschließend im Wege einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht durch Ausgabe von bis zu 1.563.726 neuen Aktien zu erhöhen. Nunmehr startet am 20. April 2022 die Bezugsfrist für bestehende Aktionäre, die bis zum 3. Mai 2022 läuft. Das Bezugsangebot wurde heute im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://solutiance.com/bezugsangebot-2022 veröffentlicht. Das Bezugsangebot erfolgt auf der Basis eines an gleicher Stelle auf der Internetseite der Gesellschaft kostenlos abrufbaren Wertpapier-Informationsblatts, dessen Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 13. April 2022 gestattet hat.

Bezugsrechte sind innerhalb der Bezugsfrist über die jeweilige Depotbank des Aktionärs bei der Abwicklungsstelle auszuüben.

Die Kapitalherabsetzung und die anschließende Kapitalerhöhung werden in einem Schritt im Handelsregister eingetragen und wertpapiertechnisch umgesetzt. Mit der Lieferung der durch die Zusammenlegung konvertierten und der Neuen Aktien unter der einheitlichen neuen ISIN DE000A30U9E2 kann nicht vor Ablauf der 20. Kalenderwoche 2022 gerechnet werden.

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Investoren wird empfohlen, das Wertpapier-Informationsblatt und das entsprechende im Bundesanzeiger veröffentlichte Bezugsangebot aufmerksam zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gestattung der Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblatts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht als Befürwortung der betreffenden Wertpapiere zu verstehen ist. Das Wertpapierinformationsblatt steht auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter https://solutiance.com/bezugsangebot-2022 kostenlos zum Download zur Verfügung.



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