15.09.2014 15:50:47

DGAP-News: SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

DGAP-News: SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges

SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1

WpHG

15.09.2014 / 15:51

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SENATOR Entertainment AG

Berlin

WKN: A0BVUC

ISIN: DE000A0BVUC6

Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass

der Konzernabschluss der SENATOR Entertainment AG, Berlin, zum

Abschlussstichtag 31.12.2012 fehlerhaft ist:

1. Anteilige Verluste eines Gemeinschaftsunternehmens (50% von 1,9 Mio.

EUR), das nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wird,

sind im Konzernabschluss zum 31.12. 2012 nicht berücksichtigt. Das

Gemeinschaftsunternehmen ist laut Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit 1,9

Mio. EUR bilanziell überschuldet. Die Senator Entertainment AG weist

nachrangige Forderungen aus Projektdarlehen über 1,9 Mio. EUR an das

Gemeinschaftsunternehmen aus. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sind

diese nachrangigen Forderungen Bestandteil der Nettoinvestition in das

Gemeinschaftsunternehmen.

Die unterlassene Kürzung der nachrangigen Forderungen aus Projektdarlehen

an das Gemeinschaftsunternehmen um dessen anteilige Verluste in Höhe von

0,95 Mio. EUR verstößt gegen IAS 28.29.

2. Im Konzernabschluss zum 31.12.2011 wurde i.Z.m. der Gewährung von

Unterlizenzen an Filmrechten ein Umsatz aus der Veräußerung von Filmrechten

von 2,7 Mio. EUR mit einem positiven Ergebnisbeitrag von 1,5 Mio. EUR

gezeigt, obwohl im Rahmen der Transaktion die maßgeblichen Risiken und

Chancen aus den Filmrechten nicht auf einen Dritten übertragen wurden, da

es sich bei dem Erwerber der Unterlizenzen um eine zu konsolidierende

Zweckgesellschaft gehandelt hat.

Die unterlassene Konsolidierung der Zweckgesellschaft in den

Geschäftsjahren 2011 und 2012 verstößt gegen IAS 27.13 i.V.m. SIC 12.8 und

hat zum 31.12.2012 dazu geführt, dass die Vermögenswerte um 1,4 Mio. EUR

und die Verbindlichkeiten um 0,2 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen sind.

3. Die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf ein im Jahr 2008

erworbenes Filmrecht sind im Geschäftsjahr 2012 um rund 0,5 Mio. EUR zu

hoch ausgewiesen, da bereits zum 31.12.2011 eine entsprechende

Wertberichtigung auf dieses Filmrecht zu erfassen gewesen wäre.

Die im Geschäftsjahr 2012 unterlassene rückwirkende Korrektur des

Konzernabschlusses zum 31.12.2011 hinsichtlich der erforderlichen

Wertberichtigung eines Filmrechtes verstößt gegen IAS 8.41 i.V.m. IAS

36.59.

4. Im Konzernanhang wird darauf hingewiesen, dass eine nahestehende

Rechtsanwaltsgesellschaft für Konzerngesellschaften bei der Verfolgung von

Urheberrechtsverletzungen tätig war. Die Höhe der im Geschäftsjahr 2012

abgerechneten Honorare - TEUR 893 - wird nicht offengelegt.

Die unterlassene Offenlegung der Höhe der von einem nahestehenden

Unternehmen in Rechnung gestellten Rechts- und Beratungshonorare verstößt

gegen IAS 24.18 a).

5. Die Konzernsteuerquote von 8,9% für das Jahr 2012 wird in der

Steuerüberleitungsrechnung gemäß IAS 12.81(c) im Konzernanhang im

Wesentlichen auf einen Vorteil aus dem Nichtansatz steuerlicher Verluste

zurückgeführt. Tatsächlich ist diese Konzernsteuerquote mit einem

Steuervorteil von 2,0 Mio. EUR auf niedrigere Steuersätze im Ausland und

mit einem Vorteil von 1,4 Mio. EUR auf die Nutzung steuerlicher

Verlustvorträge im Ausland, die in Vorjahren nicht latent abgegrenzt

wurden, zurückzuführen. Der Nichtansatz latenter Steuern auf steuerliche

Verluste im Jahr 2012 im Inland wirkt sich gegenläufig aus. Die fehlende

Angabe der Minderung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands aufgrund der

Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste verstößt gegen

IAS 12.80 (e).

Berlin, im September 2014

SENATOR Entertainment AG

Der Vorstand

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15.09.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: SENATOR Entertainment AG

Schönhauser Allee 53

10437 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0)30 88-091-770

Fax: +49 (0)30 88-091-774

E-Mail: investor@senator.de

Internet: www.senator.de

ISIN: DE000A0BVUC6

WKN: A0BVUC

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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