10.11.2016 17:20:39

DGAP-News: Rudolf Wöhrl AG: ACHTUNG FRISTSACHE; zweite Anleihegläubigerversammlung

Rudolf Wöhrl AG: ACHTUNG FRISTSACHE; zweite Anleihegläubigerversammlung

DGAP-News: Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter /

Schlagwort(e): Anleihe/Unternehmensrestrukturierung

Rudolf Wöhrl AG: ACHTUNG FRISTSACHE; zweite Anleihegläubigerversammlung

10.11.2016 / 17:21

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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ACHTUNG FRISTSACHE:

Anmeldung der teilnehmenden Schuldverschreibungsgläubiger ist bis zum

25.11.2016 (24:00 Uhr) erforderlich. Nachweise der Teilnahme- und

Stimmrechtsberechtigung sollten rechtzeitig vor dem Versammlungstermin

angefordert werden. Eine Stimmrechtsvertretung zu Ihrer Entlastung ist

möglich.

Herr Dr. Jochen N. Schlotter als Abstimmungsleiter der beschlussunfähigen

ersten Abstimmung ohne Versammlung hat mit Veröffentlichung vom 10.11.2016

zu einer

sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung

der Schuldverschreibungsanleihe 13/18,

WKN: A1R0YA, ISIN: DE000A1R0YA4

am 28.11.2016

als Präsenzversammlung in Nürnberg

eingeladen. Maßgeblicher Tagesordnungspunkt dieses Versammlungstermins ist

die Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters nach

dem SchVG.

Hierbei ist zu beachten: Beschlüsse die dort gefasst werden, haben für alle

Gläubiger der Anleiheserie Verbindlichkeit. Eine Ausübung der persönlichen

Stimmrechte ist daher zur eigenen Interessenswahrung angeraten.

Betroffene Gläubiger der Rudolf Wöhrl AG sollten deshalb zeitnah tätig

werden, um die Wahrung ihrer Stimmrechte sicherzustellen.

Hierfür ist eine rechtzeitige Anmeldung zu dem Versammlungstermin bis zum

25. November 2016 (24:00 Uhr) erforderlich. Weiter müssen die Gläubiger ihr

Teilnahme- und Stimmrecht durch Vorlage einer aktuellen Depotbescheinigung

nebst Sperrvermerk des gehaltenen Anleihebestandes zum Zeitpunkt der

Stimmabgabe nachweisen können. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen

frühzeitig bei der depotführenden Bank anzufordern.

Da es den betroffenen Gläubigern aus zeitlichen Gründen oft nicht möglich

ist, an dem Versammlungstermin selbst teilzunehmen oder die hierzu

ergehenden Veröffentlichungen im Auge zu behalten, können Gläubiger Herrn

Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner zur Ausübung ihrer Stimmrechte

kostenfrei bevollmächtigen.

Ein Formular zur Stimmrechtsbevollmächtigung ist unter www.bondcounsel.de

in der Rubrik "Downloads" für Sie zur Verwendung hinterlegt.

Zum Hintergrund:

Die Emittentin hatte zunächst zu einer Abstimmung ohne Versammlung (sog.

"erste virtuelle Versammlung") Anfang November eingeladen. Diese war jedoch

nicht beschlussfähig, da das hierfür erforderliche Teilnahmequorum nicht

erreicht werden konnte.

Nun wird den Anleihegläubigern im Rahmen einer sog. zweiten

Anleihegläubigerversammlung die Möglichkeit eröffnet, über die Bestellung

eines Gemeinsamen Vertreters abzustimmen. Diese Versammlung ist in jedem

Falle beschlussfähig.

Durch die Einsetzung eines Gemeinsamen Vertreters soll bereits frühzeitig

im Verfahren die Handlungsfähigkeit der Anleihegläubiger hergestellt

werden, um so einen kompetenten Ansprechpartner für sämtliche

Verfahrensbeteiligte zu schaffen und die Sanierung der Rudolf Wöhrl AG zu

beschleunigen.

Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner kandidiert für das Amt des Gemeinsamen

Vertreters der 6,5% Schuldverschreibungsanleihe 2013/2018, WKN: A1R0YA,

ISIN: DE000A1R0YA4 der Rudolf Wöhrl AG.

Zu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter:

Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist für

Schuldverschreibungskapital von mehr als EUR 450.000.000,00 für über 20.000

Anleger zum Gemeinsamen Vertreter bestellt.

Mit über 20 Jahren Best-Practice-Erfahrung in Sanierung und

Restrukturierung setzt Gloeckner im Rahmen der unabhängigen

Kollektivvertretung die Rechte und Ansprüche der

Schuldverschreibungsgläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz durch und

nimmt deren Interessen aktiv wahr.

Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter

www.bondcounsel.de

Laufertorgraben 2

90489 Nürnberg

Tel: +49 911 588885 - 0

Fax: +49 911 588885 - 10

E-Mail: woehrl@bondcounsel.de

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10.11.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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519665 10.11.2016

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