12.02.2015 18:36:48
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DGAP-News: Rocket Internet AG: Rocket Internet setzt globale Wachstumsstrategie fort und beschließt Kapitalerhöhung über 12 Millionen neue Aktien
Rocket Internet AG: Rocket Internet setzt globale Wachstumsstrategie fort und beschließt Kapitalerhöhung über 12 Millionen neue Aktien
DGAP-News: Rocket Internet AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Rocket Internet AG: Rocket Internet setzt globale Wachstumsstrategie
fort und beschließt Kapitalerhöhung über 12 Millionen neue Aktien
12.02.2015 / 18:36
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Rocket Internet setzt globale Wachstumsstrategie fort und beschließt
Kapitalerhöhung über 12 Millionen neue Aktien
- Rocket Management und Aufsichtsrat beschließen Kapitalerhöhung
- Grundkapital wird von EUR 153.130.566 auf bis zu EUR 165.140.790 durch
Ausgabe von bis zu 12.010.224 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien erhöht
- Privatplatzierung beginnt am 12. Februar 2015 und endet spätestens am
13. Februar 2015; Bekanntgabe der Anzahl der auszugebenden Aktien und
des Platzierungspreises voraussichtlich am 13. Februar 2015
- Bestehende Investoren Baillie Gifford und United Internet haben bereits
ihre Teilnahme mit Kaufaufträgen zum Platzierungspreis mit einer
Gesamtsumme von ungefähr 210 Millionen Euro bestätigt
- Rocket plant, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung im Sinne seiner
Strategie zu verwenden, Markführer in den bedeutendsten
Internetsektoren aufzubauen
Berlin, 12. Februar 2015 - Der Vorstand der Rocket Internet AG ("Rocket
Internet", "Rocket" oder "Gesellschaft", ISIN DE000A12UKK6, RKET) hat heute
mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen
unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft
beschlossen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss der
Bezugsrechte der Altaktionäre von EUR 153.130.566 auf bis zu EUR
165.140.790 durch Ausgabe von bis zu 12.010.224 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien
entsprechen ca. 7,8 % des bisherigen Grundkapitals. Die neuen Aktien sind
ab dem 1. Januar 2014 gewinnanteilsberechtigt.
Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen
einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
(Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung beginnt am 12.
Februar 2015 und endet spätestens am 13. Februar 2015. Die Anzahl der
auszugebenden Aktien und der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Accelerated
Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und voraussichtlich am 13. Februar 2015
bekannt gegeben. Die Platzierung wird von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG,
J.P. Morgan Securities plc und Morgan Stanley Bank AG als Joint Bookrunners
begleitet.
Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 17. Februar 2015 prospektfrei in
den Handel im Freiverkehr (Entry Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Joint Bookrunner haben auf den im
Zusammenhang mit dem Börsengang mit der Gesellschaft vereinbarten Lock-up
(Veräußerungsbeschränkung) für Zwecke dieser Platzierung teilweise
verzichtet. Rocket Internet hat im Zusammenhang mit dieser Platzierung
einen dreimonatigen Lock-up mit den Joint Bookrunners vereinbart.
Im Rahmen der Transaktion werden Aktien in einer Gesamthöhe von 210
Millionen Euro von den bestehenden Investoren Baillie Gifford und United
Internet erworben, die bereits ihre Teilnahme mit Kaufaufträgen zum
Platzierungspreis bestätigt haben.
Rocket Internet gründet, entwickelt und investiert in marktführende
Unternehmen in den aussichtsreichsten Sektoren des Internets. Nach der
Gründung und globalen Expansion von foodpanda und den Investitionen in La
Nevera Roja, Pizzabo, Delivery Hero und Talabat, ist Rocket im Begriff,
einen global führenden Essenlieferdienst zu etablieren. Rocket plant, den
Nettoerlös aus der Ausgabe neuer Aktien zur Fortsetzung seiner
Wachstumsstrategie und zur Erhaltung der finanziellen Flexibilität im
Anschluss an die zuletzt getätigten Investitionen im
Essenlieferdienstsektor zu verwenden.
Darüber hinaus beabsichtigt Rocket Internet wie bisher neue Konzepte zu
lancieren und seine Beteiligung an bestehenden Unternehmen inklusive der
Proven Winners, Emerging Stars und Concepts zu erweitern. Außerdem wird
Rocket seine proprietäre operative Plattform zur Unterstützung des
wachsenden Unternehmensnetzwerkes sowie der Ausnutzung sich bietender
Marktmöglichkeiten ausbauen. Auch in Zukunft wird Rocket selektiv
Investitionen in existierende Unternehmen tätigen als Ergänzung zu
organischem Wachstum, um Marktpositionen zu konsolidieren und in neue
Märkte einzutreten, mit dem Ziel der Schaffung globaler Marktführer.
Seit dem IPO hat Rocket insgesamt rund 1 Milliarde Euro investiert. Der mit
Abstand größte Teil davon floss in den Food & Groceries E-Commerce-Sektor,
insbesondere um Mehrheitsgesellschafter bei HelloFresh zu werden, dem
weltweit führenden Anbieter im Bereich von E-Commerce
Lebensmittel-Abonnements, sowie für die Gründung der Global Online Takeaway
Group, dem globalen Markführer im Bereich der Online- und mobilen
Essenlieferdienste. Diese Investitionen unterstreichen Rocket Internets
festen Glauben an die Attraktivität und das Potenzial des mehr als 320
Milliarden Euro großen Online Food & Groceries Marktes.
Oliver Samwer, CEO von Rocket Internet sagte: "Die Entscheidung, Rocket
Internet mit weiteren finanziellen Mitteln und entsprechender Flexibilität
zur Erreichung seiner strategischen Ziele auszustatten, bestätigt unseren
Anspruch, die größte Internet-Plattform außerhalb der USA und Chinas zu
werden, den wir zum Börsengang im Oktober 2014 formuliert haben. Dafür
nutzen wir die sich uns bietenden Marktopportunitäten durch die Schaffung
von globalen Marktführern genauso wie durch Investitionen in unser
Unternehmensnetzwerk und das Bestreben, dort, wo es sich anbietet,
Mehrheitsgesellschafter zu werden oder zu bleiben. Wir werden weiterhin
neue Unternehmen gründen, entsprechend unseres erklärten Zieles von zehn
neuen Unternehmen pro Jahr. Des Weiteren werden wir in unsere proprietäre
operative Plattform, die entscheidende Grundlage unseres globalen Erfolges,
investieren."
Ende
Pressekontakt Rocket Internet:
Andreas Winiarski, Senior Vice President Global Communications
T: +49 30 300 13 18 68
E: andreas.winiarski@rocket-internet.com
Über Rocket Internet:
Rockets Ziel ist es, die größte Internet-Plattform außerhalb der USA und
Chinas zu werden. Rocket identifiziert und baut bewährte
Internetgeschäftsmodelle auf und überträgt diese in neue, unterversorgte
oder unerschlossene Märkte. Dort strebt Rocket an, diese zu skalieren und
zu marktführenden Internetunternehmen auszubauen. Im Mittelpunkt der
Tätigkeiten von Rocket stehen bewährte Internetgeschäftsmodelle, welche die
grundlegenden Bedürfnisse der Verbraucher in drei Bereichen erfüllen:
E-Commerce, Marktplätze und Finanztechnologie. Rocket wurde im Jahr 2007
gegründet und beschäftigt in seinem Unternehmensnetzwerk heute über 25.000
Mitarbeiter in mehr als 100 Ländern auf fünf Kontinenten. Die Rocket
Internet AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN
DE000A12UKK6, RKET). Weitere Informationen: www.rocket-internet.com
Disclaimer:
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen
basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des
Managements der Rocket Internet AG ("Rocket") und beinhalten bekannte und
unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin
enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die
tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von
den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem,
Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der
Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten,
Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen,
Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung,
insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket betreffen,
oder durch andere Faktoren. Rocket übernimmt keine Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die
"Aktien") von Rocket in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland
oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien von Rocket dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die Aktien von Rocket sind nicht und werden weder unter
dem Securities Act noch den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, oder
Japan registriert. Sofern Verkäufe von den in dieser Mitteilung genannten
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, werden diese
ausschließlich mit Personen, die sowohl (i) "qualified insitutional buyers"
gemäß der Definition in Rule 144A unter dem U.S. Securities Act von 1933,
in der gültigen Fassung, sowie (ii) "qualified purchasers" gemäß der
Definition im U.S. Investment Company Act von 1940, in der gültigen
Fassung, sind, getätigt werden.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung stellt keine
Empfehlung betreffend die Platzierung der in dieser Bekanntmachung
beschriebenen Wertpapiere (die "Platzierung") dar. Investoren sollten einen
professionellen Berater hinsichtlich der Eignung des Angebots für die
betroffene Person konsultieren. Es wurde und wird kein Wertpapierprospekt
in Bezug auf die Wertpapiere erstellt.
In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und
richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen
oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung
fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.)
(wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden).
Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis
dieser Mitteilung dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die
keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur den
Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
Im Zusammenhang mit der Platzierung dürfen Joh. Berenberg, Gossler & Co.
KG, Morgan Stanley Bank AG und J.P Morgan Securities plc (die "Joint
Bookrunners") und mit ihnen verbundene Unternehmen als Investoren für
eigene Rechnung Wertpapiere der Rocket Internet AG zeichnen oder kaufen und
auch im Übrigen Eigenhandel betreiben. Dementsprechend sollten Bezugnahmen
auf die auszugebenden und die zu verkaufenden Wertpapiere dahingehend
verstanden werden, dass diese auch die Ausgabe, die Platzierung oder den
Verkauf an die Joint Bookrunners und mit ihnen verbundene Unternehmen auf
eigene Rechnung einschließt. Darüber hinaus können die Joint Bookrunners
oder deren verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit
Investoren abschließen, im Rahmen dessen können die Joint Bookrunners (oder
mit ihnen verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der Rocket
Internet AG erwerben, halten oder veräußern. Der Joint Bookrunners
beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Investitionen oder Transaktionen
zu veröffentlichen, sofern sie nicht gesetzlich oder behördlich zur
Veröffentlichung verpflichtet sind.
Jeder Joint Bookrunner (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) kann mit
der Rocket Internet AG Transaktionen vorgenommen oder verschiedene für eine
Investmentbank typische Finanzberatungs- oder andere Leistungen gegenüber
der Rocket Internet AG erbracht haben, für die er eine marktübliche
Vergütung erhalten haben kann. Jeder Joint Bookrunner (oder ein mit ihm
verbundenes Unternehmen) könnte solche Leistungen gegenüber der Rocket
Internet AG oder mit ihr verbundenen Unternehmen in der Zukunft erbringen.
Die Joint Bookrunners handeln im Zusammenhang mit dem Angebot
ausschließlich für Rocket. Sie werden im Zusammenhang mit dem Angebot
niemand anderen als ihren jeweiligen Klienten ansehen und sind niemand
anderem als Rocket gegenüber verantwortlich, den Schutz zu bieten, den
Rocket als Klient erhält. Sie bieten überdies niemand außer Rocket Beratung
im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Ankündigung oder irgendeinem Vorgang,
irgendeiner Vereinbarung oder einer sonstigen in dieser Mitteilung
angeführten Angelegenheit an.
Weder die Joint Bookrunners noch deren jeweilige Organe, Mitarbeiter,
Berater oder Gehilfen übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung
oder Haftung oder Garantie für und treffen keine Aussage zu der Wahrheit,
Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen
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zu jedweder anderer Information über Rocket, deren Tochtergesellschaften
und verbundenen Unternehmen, unabhängig davon, ob die Weitergabe in
schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form erfolgt,
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323075 12.02.2015
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