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DGAP-News: Rena GmbH i.I.: Vorbereitung von Verteilungen an Insolvenzgläubiger
Rena GmbH i.I.: Vorbereitung von Verteilungen an Insolvenzgläubiger
DGAP-News: Rena GmbH i.I. / Schlagwort(e): Sonstiges
Rena GmbH i.I.: Vorbereitung von Verteilungen an Insolvenzgläubiger
22.12.2015 / 17:00
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Vorbereitung von Verteilungen an Insolvenzgläubiger
Erste Abschlagsverteilung in Höhe von EUR 11.000.000 für erstes Quartal
2016 erwartet
Gütenbach, 22. Dezember 2015:
Nach Übertragung des operativen Geschäftsbetriebes der insolventen RENA
GmbH auf die RENA Technologies GmbH im Wege der übertragenden Sanierung
(asset deal) mit Wirkung zum 01.März 2015 sind die Eigenverwaltung und der
Sachwalter der RENA GmbH weiter mit den Abwicklungsarbeiten im
Insolvenzverfahren befasst.
Es ist beabsichtigt, auf die zur Insolvenztabelle festgestellten
Forderungen eine erste Abschlagsverteilung vorzunehmen. Der auszuschüttende
Betrag soll sich auf EUR 11.000.000,- belaufen. Die in enger Abstimmung mit
dem Sachwalter erstellte vorläufige Hochrechnung der zur Verteilung an die
Gläubiger zur Verfügung stehenden Mittel hat ergeben, dass der o.g. Betrag
im Wege der Vorabausschüttung verteilt werden kann.
Das Verteilungsverzeichnis per 24. November 2015 zeigt, dass bei der
Abschlagsverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 236.872.792,42 zu
berücksichtigen sind. Bei einem Ausschüttungsbetrag für die erste
Abschlagsverteilung von EUR 11.000.000,- ergibt sich damit eine vorläufige
Quote von 4,64 %. Tatsächlich ausgezahlt werden soll die gemäß dem
Verteilungsverzeichnis auf die festgestellten Forderungen entfallende
vorläufige Quote, mithin EUR 8.948.270,22. Der Restbetrag des
Ausschüttungsbetrags entfällt in Höhe von insgesamt EUR 2.051.729,78 auf
die für den Ausfall festgestellten Forderungen, die aufschiebend bedingt
festgestellten Forderungen und die noch nicht gerichtlich geprüften
Forderungen und wird bei der Ausschüttung zugunsten der vorgenannten
Forderungen zurückbehalten.
Der Gläubigerausschuss hat der Abschlagsverteilung einstimmig zugestimmt.
Der Sachwalter hat das Verteilungsverzeichnis geprüft und keine
Einwendungen erhoben. Das Verteilungsverzeichnis wurde zwischenzeitlich dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - zur Niederlegung
übermittelt. Es ist beabsichtigt, die Abschlagsverteilung unmittelbar nach
der vom Amtsgericht - Insolvenzgericht - vorzunehmenden Veröffentlichung
nach § 188 S. 3 InsO und nach Ablauf der hieran anschließenden zweiwöchigen
Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO, in die Wege zu leiten. Erst nach
Ablauf der vorgenannten Ausschlussfrist steht die im Rahmen der
Abschlagsverteilung auf die zu berücksichtigenden Forderungen entfallende
Quote endgültig fest.
Es ist ins Auge gefasst, dass die erste Abschlagszahlung auf die zur
Insolvenztabelle festgestellten Forderungen im ersten Quartal des Jahres
2016 erfolgen kann. Die Schlussverteilung kann nach derzeitigem
Verfahrensstand voraussichtlich frühestens bis Ende 2017 erfolgen, ist
allerdings u.a. abhängig vom Abschluss bestimmter noch zu führender
Rechtsstreitigkeiten.
Eine abschließende Einschätzung über die insgesamt im Insolvenzverfahren zu
berücksichtigenden Insolvenzforderungen ist derzeit ebenso wenig möglich
wie über die endgültig auszukehrenden Erlöse aus der Verwertung des der
Insolvenzmasse zuzurechnenden Vermögens.
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