18.05.2017 20:05:41
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DGAP-News: RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH lädt ein zur zweiten Informations-Telefonkonferenz
RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH lädt ein zur zweiten Informations-Telefonkonferenz
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DGAP-News: RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH /
Schlagwort(e): Sonstiges
RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH lädt ein zur
zweiten Informations-Telefonkonferenz (News mit Zusatzmaterial)
18.05.2017 / 20:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH lädt ein zur
zweiten Informations-Telefonkonferenz
(WKN: A1TNA3/ISIN: DE000A1TNA39)
18. Mai 2017
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- Einladung zu einer zweiten Informations-Telefonkonferenz am 24. Mai 2017
- Aktueller Statusbericht
- Der designierte gemeinsame Vertreter fordert die Anleihegläubiger zur
Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung am 1. Juni 2017 in Hamburg auf
Die vom Vorstand der Rickmers Holding AG als Kandidat für das Amt des
gemeinsamen Vertreters vorgeschlagene RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER
Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg ("RKH Dienstleistung
GmbH") lädt alle Anleihegläubiger der 8,875 % Anleihe 2013/2018 (WKN:
A1TNA3/ISIN: DE000A1TNA39) der Rickmers Holding AG zu einer zweiten
Informations-Telefonkonferenz im Zusammenhang mit der geplanten
Restrukturierung ein.
Die zweite Informations-Telefonkonferenz findet statt am 24. Mai 2017 und
wird in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 10.30 Uhr in deutscher Sprache und
zwischen 11.00 Uhr und 12.30 Uhr in englischer Sprache abgehalten werden.
Anleihegläubiger, die wünschen, an dieser Telefonkonferenz teilzunehmen und
über die weiteren Entwicklungen informiert zu werden, werden gebeten, sich
bis zum 23. Mai 2017 per E-Mail oder Post an die untenstehende Adresse unter
Beifügung eines aktuellen (nicht älter als drei Wochen) Depotauszugs, aus
dem sich die Eigenschaft als Anleihegläubiger ergibt, zu wenden und
registrieren zu lassen. Die Einwahldaten werden den registrierten
Anleihegläubigern bis zum 23. Mai 2017 zur Verfügung gestellt.
Zum aktuellen Status unserer Kandidatur möchten wir wie folgt berichten:
Im Nachgang zu unserer am 4. Mai 2017 abgehaltenen ersten
Informations-Telefonkonferenz sind eine Vielzahl von Anfragen und Anregungen
betreffend die geplante Sanierung der Rickmers-Gruppe und der
Restrukturierung der von der Rickmers Holding AG emittierten Anleihe bei uns
eingegangen. Alle diese Anfragen konnten entweder unmittelbar von uns
beantwortet werden oder wurden in die laufend aktualisierte und auf der
Internetseite der Rickmers Holding AG zur Verfügung gestellte Liste der
Fragen und Antworten (Q&A) aufgenommen. Zusammen mit der
Zurverfügungstellung des aktuellen Entwurfs des IDW S6 Gutachtens ("IDW S6
Gutachten") und des Liquidationswertberichts konnte daher zwischenzeitlich
eine umfängliche Information der interessierten Anleihegläubiger
sichergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund haben wir den Eindruck gewonnen, dass das
vorgeschlagene Sanierungs- und Restrukturierungskonzept zwischenzeitlich auf
umfänglicher Informationsgrundlage verständlich und nachvollziehbar
gegenüber den interessierten Anleihegläubigern vermittelt werden konnte.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass bereits heute
Anleihegläubiger, die ein Nominalvolumen von über EUR 30 Mio. vertreten,
ihre Unterstützung für unsere Kandidatur sowie das vorliegende
Restrukturierungskonzept schriftlich erklärt haben.
Gleichwohl bestehen weiterhin gewisse Sensibilitäten, die uns von
Anleihegläubigern kommuniziert werden und insbesondere die folgenden drei
Aspekte betreffen:
(i) Kann wirklich davon ausgegangen werden, dass die von der Rickmers
Holding AG als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger vorgeschlagene RKH
Dienstleistung GmbH unabhängig die Interessen der Anleihegläubiger vertritt?
(ii) Wie kann ich sicher sein, dass sich über weitere Verhandlungen mit den
Banken und dem Aktionär der Rickmers Holding AG nicht doch noch ein besseres
Ergebnis für die Anleihegläubiger erzielen lässt?
(iii) Auf welche Weise lässt sich sicherstellen, dass über einen Verkauf der
75,1 %igen Beteiligung der LuxCo an der Rickmers Holding AG eine möglichst
hohe Wertaufholung realisiert wird?
(i) Zur Unabhängigkeit der RKH Dienstleistung GmbH
Die Unabhängigkeit der RKH Dienstleistung GmbH wurde insbesondere wiederholt
von den Vertretern alternativer Beschlussvorschläge für die
Gläubigerversammlung mit dem Argument in Frage gestellt, dass die RKH
Dienstleistung GmbH schon im Vorfeld der Veröffentlichung des Sanierungs-
und Restrukturierungskonzeptes in dessen Verhandlung mit den Beteiligten
involviert gewesen sei.
Die Behauptung der angeblichen Abhängigkeit entbehrt jeglicher Grundlage.
Wir haben stets den Anspruch verfolgt und werden dies auch zukünftig tun,
ausschließlich die Interessen der Anleihegläubiger zu wahren und zu
vertreten. Hierüber bestand zu keinem Zeitpunkt ein Dissens mit dem Vorstand
und Aufsichtsrat der Rickmers Holding AG. Auch hat weder die RKH
Dienstleistung GmbH noch deren Alleingesellschafterin, die Raschke von
Knobelsdorff Heiser Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB die Rickmers
Holding AG, deren Aktionär oder Gruppengesellschaften zuvor rechtlich
beraten.
Hintergrund unserer Nominierung durch die Rickmers Holding AG war vielmehr
gerade unser Ruf als unabhängige und fachlich auf hohem Niveau tätige
Rechtsanwaltssozietät, den sich die Alleingesellschafterin der RKH
Dienstleistung GmbH über die letzten mehr als 12 Jahre im hamburgischen aber
auch im bundesweiten Markt erarbeiten konnte.
Unsere Unabhängigkeit ist auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass wir schon
vor einer Abstimmung über unsere Bestellung zum gemeinsamen Vertreter in die
Gespräche und Verhandlungen über das Sanierungs- und
Restrukturierungskonzept zum Teil einbezogen wurden. Unabhängig davon, dass
es sich hierbei um einen ganz üblichen Vorgang im Zusammenhang mit der
Restrukturierung von Unternehmensanleihen handelt, war unsere Einbindung
insbesondere deswegen von besonderer Bedeutung, weil zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Anleihegläubiger bereits ein ausverhandeltes
Sanierungs- und Restrukturierungskonzept vorliegen musste, um die
Sanierungsfähigkeit und positive Fortführungsprognose über das IDW S6
Gutachten bestätigt zu erhalten. Ohne unsere rechtzeitige Einbindung hätten
die Interessen der Anleihegläubiger in diesen Verhandlungen allein durch die
Rickmers Holding AG selbst vertreten werden können, was ihr nicht mit
derselben Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft gelungen wäre. Zudem sind
wir aufgrund dieser Einbindung auch dazu in der Lage, den Anleihegläubigern
unmittelbar aus den Verhandlungen zu berichten und ein Gefühl davon zu
vermitteln, was - jedenfalls - aus unserer Sicht überhaupt wirtschaftlich
erreichbar war.
Klarstellen möchten wir zudem, dass es zwar richtig ist, dass wir bereits im
September 2016 vom Vorstand der Rickmers Holding AG darauf angesprochen
wurden, ob wir uns eine Kandidatur für das Amt des gemeinsamen Vertreters
der Anleihegläubiger vorstellen könnten. Seinerzeit wurde von der Rickmers
Holding AG aber ein noch gänzlich anderes Konzept verfolgt. Geplant war
zunächst die Herbeiführung einer Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Stundung der Zinszahlung am 11. Juni 2017 und die Wahl und
Ermächtigung eines gemeinsamen Vertreters, der anschließend ein Sanierungs-
und Restrukturierungskonzeptes ohne maßgebliche Verzichte mit allen
Beteiligten verhandeln sollte (sog. amend and extend-Konzept). In die
Verhandlungen und Gespräche mit den Kreditgebern betreffend das nunmehr
vorgelegte Konzept wurden wir erst im Februar 2017 eingebunden, nachdem
offenbar wurde, dass sich das ursprünglich verfolgte amend and
extend-Konzept aufgrund des Erfordernisses einer positiven Sanierungsaussage
nicht mehr würde umsetzen lassen und ein stärker auf Entschuldung
ausgerichtetes Sanierungs- und Restrukturierungskonzept erforderlich wurde.
Wir bitten alle Anleihegläubiger ausdrücklich, sich von anderslautenden
Aussagen, mit denen möglicherweise auch außerhalb der Interessen der
Anleihegläubiger liegende individuelle, wirtschaftliche Interessen verfolgt
werden, nicht irreführen zu lassen. Eine solche Darstellung ist in keiner
Weise zutreffend und aus unserer Sicht in höchstem Maße unseriös.
(ii) Zur Frage, ob sich über weitere Verhandlungen nicht doch noch ein
besseres Ergebnis für die Anleihegläubiger erzielen ließe
Das von der Rickmers Holding AG vorgelegte Sanierungs- und
Restrukturierungskonzept halten wir vor dem Hintergrund der verhandelten
Beiträge sowohl der Kreditgeber als auch des alleinigen Aktionärs der
Rickmers Holding AG für nachvollziehbar und angesichts der aktuellen
Situation für wirtschaftlich alternativlos.
Vor dem Hintergrund unserer partiellen Einbindung in die Gespräche und
Verhandlungen können wir insbesondere bestätigen, dass auch nach unserer
Wahrnehmung am Ende langer und harter Verhandlungen ein Kompromiss mit allen
Beteiligten erzielt werden konnte und keine Partei zu weiteren maßgeblichen
Zugeständnissen bereit war.
Sollte das vorgeschlagene Sanierungs- und Restrukturierungskonzept auf der
anstehenden zweiten Gläubigerversammlung am 1. Juni 2017 nicht die
erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten oder bereits das erforderliche
Anwesenheitsquorum von 25 % des Anleihevolumens nicht erreicht werden,
halten wir es aufgrund des Wegfalls der auf diesem Sanierungs- und
Restrukturierungskonzept basierenden positiven Fortführungsprognose für die
Rickmers Holding AG für überwiegend wahrscheinlich, dass es zur Insolvenz
der Rickmers Holding AG kommen wird. Dass in einem solchen Fall noch
Verhandlungsspielraum besteht, um die übrigen Kreditgeber und ggf. auch den
alleinigen Aktionär der Rickmers Holding AG zu maßgeblichen weiteren
Zugeständnissen zu bewegen, halten wir für eher unwahrscheinlich.
In einer möglichen Insolvenz der Rickmers Holding AG würden die
Anleihegläubiger zunächst keinerlei Zahlungen erhalten und insbesondere die
nach dem vorgelegten Sanierungs- und Restrukturierungskonzept für den 11.
Juni 2017 vorgesehene Zinszahlung nicht vereinnahmen können. Die in einem
solchen Fall für die Anleihegläubiger zu erwartende Insolvenzquote dürfte
auf der Grundlage der von Brinkmann & Partner in deren
Liquidationswertbericht unterstellten Annahmen und vorgenommenen
Berechnungen zum Stichtag 31. März 2017 zwischen rund 2,3 % im "Worst Case"
und rund 5,5 % im "Best Case" liegen. Allein die nach dem Sanierungs- und
Restrukturierungskonzept der Rickmers Holding AG für den 11. Juni 2017
vorgesehene Zinszahlung dürfte damit bereits eine höhere Wertrealisierung
für die Anleihegläubiger bedeuten als das Insolvenzszenario.
Unabhängig davon besteht aufgrund des von der Rickmers Holding AG
vorgeschlagenen Sanierungs- und Restrukturierungskonzeptes die Möglichkeit,
über einen Verkauf der 75,1 %igen Beteiligung der zu etablierenden LuxCo an
der Rickmers Holding AG eine anteilige Wertaufholung zu realisieren (hierzu
noch unter (iii)).
Gegenüber dem von der Rickmers Holding AG zur Beschlussfassung
vorgeschlagenen Sanierungs- und Restrukturierungskonzept sehen wir daher
keine alternative Möglichkeit, wirtschaftlich ein besseres Ergebnis
zugunsten der Anleihegläubiger zu erwirken.
(iii) Zur Sicherstellung einer möglichst hohen Wertaufholung
Nach dem von der Rickmers Holding AG zur Beschlussfassung gestellten
Sanierungs- und Restrukturierungskonzept können die Anleihegläubiger neben
der Zinszahlung am 11. Juni 2017 im Wesentlichen (neben jedenfalls
theoretisch denkbaren Dividenden) nur über einen Verkauf der 75,1 % neuen
Aktien an der Rickmers Holding AG, die an die LuxCo ausgegeben werden
sollen, eine Wertaufholung realisieren. Nach aktuellen Berechnungen der
Rickmers Holding AG sind die Anleihegläubiger an einem solchen Erlös für die
Aktien - abzüglich aufgelaufener Kosten auf Ebene der LuxCo - zu 62 % und
die HSH Nordbank AG zu 38 % beteiligt.
Der maßgebliche Fokus des von der Gläubigerversammlung gewählten gemeinsamen
Vertreters muss sich daher darauf richten, diesen Verkaufsprozess - im
Rahmen seiner Ermächtigung, Bevollmächtigung und Anweisung durch die
Gläubigerversammlung - kritisch und gestaltend zu begleiten, um einen
möglichst hohen Verkaufspreis zugunsten der Anleihegläubiger sicherstellen
zu können. Dabei wird dem gemeinsamen Vertreter ein Vetorecht zustehen,
sodass er einen Verkauf ggf. auch gegen den Willen der HSH Nordbank AG
verhindern kann.
Der gemeinsame Vertreter hat aber auch zu berücksichtigen, dass ein Verkauf
- vorbehaltlich einer anderen Verständigung zwischen dem gemeinsamen
Vertreter und der HSH Nordbank AG - bis spätestens zum Ende des ersten
Quartals 2020 erfolgt sein muss. Anderenfalls würde ein Zwangsverkauf der
Aktien anstehen, der erfahrungsgemäß eine geringere Wertaufholung erwarten
lassen dürfte als ein Verkauf der Aktien im Rahmen eines strukturierten
Verkaufsprozesses. Der gemeinsame Vertreter wird daher bei der Entscheidung
über die Ausübung seines Vetorechts auch einzuschätzen haben, ob ein
alternativer Verkauf zu besseren Konditionen überhaupt wahrscheinlich
erscheint.
Unabhängig davon wird die LuxCo nur unter der Voraussetzung zu einem Verkauf
ihrer Aktien an der Rickmers Holding AG berechtigt sein, wenn die angebotene
Gegenleistung für diese Aktien dem Wert dieser Aktien (auch unter
Berücksichtigung einer möglichen Kontrollprämie) entspricht oder diesen
übersteigt, was von einem unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen,
hinsichtlich dessen Auswahl dem gemeinsamen Vertreter ebenfalls ein
Vetorecht zustehen wird, für die LuxCo in einem Bewertungsgutachten zu
bestimmen ist. Wird der angebotene Kaufpreis als angemessen bestätigt, so
soll der gemeinsame Vertreter dazu berechtigt sein, einem Verkauf
zuzustimmen.
Vor diesem Hintergrund haben wir die nexpert AG mit Sitz in Hamburg, ein
hochqualifiziertes und erfahrenes Beratungsunternehmen aus der
Restrukturierungsbranche, auf eigenen Wunsch hinzugezogen, die uns
insbesondere bei einer Plausibilisierung des IDW S6 Gutachtens unterstützt
und auf der Grundlage der Annahmen des IDW S6 Gutachtens mögliche
Wertaufholungspotenziale kalkulieren soll.
Die uns vorliegenden Berechnungen bestätigen, dass auf der Grundlage der
Annahmen des IDW S6 Gutachtens die Erzielung eines Wertaufholungspotenzials
(unter Berücksichtigung der am 11. Juni 2017 erfolgenden Zinszahlung) von
bis zu 40 % möglich erscheint. Entscheidend wird aber insbesondere der
Zeitpunkt des Verkaufs sein, denn die Wertaufholung dürfte mit zunehmendem
Zeitablauf infolge der unterstellten positiven Auswirkung der
Sanierungsbeiträge der Gläubiger und des Aktionärs auf den Geschäftsbetrieb
der Rickmers Holding AG und der im ISW S6 Gutachten unterstellten Erholung
auf dem Schifffahrtsmarkt ansteigen.
Zwar sollten beide Gläubiger auf LuxCo-Ebene, also sowohl die
Anleihegläubiger als auch die HSH Nordbank AG, an der Erzielung eines
möglichst hohen Verkaufserlöses für die Aktien interessiert sein, weil
allein hierdurch eine anteilige Rückführung der "verzichteten" Forderungen
erzielt werden kann. Bei der HSH Nordbank AG können aber auch weitere
Interessen in die Abwägung eines Kaufpreisangebots einfließen, weil die HSH
Nordbank AG weiterhin auf Ebene der Gruppengesellschaften maßgeblich
investiert bleibt und möglicherweise einen niedrigeren Kaufpreis für die
Aktien an der Rickmers Holding AG akzeptieren könnte, wenn dadurch die
Absicherung der Rückführung der Kredite auf "unterer" Ebene verbessert wird.
Es wird für den gemeinsamen Vertreter daher darauf ankommen, mit der HSH
Nordbank AG einen angemessenen Kompromiss über den richtigen Zeitpunkt des
Verkaufs, die Höhe des Verkaufspreises und den Umfang der zu veräußernden
Aktien zu erzielen. Dabei wird der gemeinsame Vertreter auch darauf
hinwirken, dass unterschiedliche Verkaufsszenarien erörtert und mit einem
potenziellen Investor verhandelt werden.
Um ein möglichst hohes Wertaufholungspotenzial zugunsten der
Anleihegläubiger ausschöpfen zu können, werden wir insbesondere folgende
Verkaufsszenarien betrachten:
- Verkauf sämtlicher 75,1 % der Aktien zu unterschiedlichen Zeitpunkten bis
zum Ende des ersten Quartals 2020, ggf. mit nachträglicher Kaufpreiserhöhung
für den Fall, dass die im IDW S6 Gutachten unterstellten positiven Effekte
erst nach dem Verkauf eintreten (sog. Earn-Out);
- Verkauf der 75,1 % der Aktien in mehreren Tranchen und zu gestaffelten
Zeitpunkten ggf. mit dem Recht bzw. der Pflicht der LuxCo, die zunächst
nicht verkauften Tranchen zu einem späteren Zeitpunkt an den Investor zu
verkaufen (sog. Put-/Call-Option);
- soweit rechtlich möglich, "individueller" Verkauf der 75,1 % der Aktien,
indem den Anleihegläubigern außerhalb einer Gläubigerversammlung die
Entscheidungsmöglichkeit eingeräumt wird (durch Kommunikation nach Maßgabe
von § 14 der Anleihebedingungen), an einem Verkauf wirtschaftlich nicht
teilzunehmen und weiterhin Anleihegläubiger der LuxCo zu bleiben, um an
einem etwaigen späteren Wertaufholungspotenzial teilzunehmen.
Die theoretisch von den Anleihegläubigern im Verkaufsfall zu realisierenden
Erlöse (62 % des Verkaufserlöses nach Abzug von Kosten) unter Zugrundelegung
der im IDW S6 Gutachten unterstellten Annahmen in Bezug auf einen Verkauf
von 25,1 %, 50,1 % und 75,1 % der Anteile an der Rickmers Holding AG zu
unterschiedlichen Zeitpunkten bei Anwendung eines EBITDA-Multiples von 7,00
sind vereinfacht in dem als Anhang A zu dieser Pressemitteilung beigefügten
Schaubild nebst Erläuterungen visualisiert.
Aus dieser vereinfachten und schematischen Visualisierung wird deutlich,
dass unter Anwendung eines EBITDA-Multiples bei einem Verkauf der Aktien
noch in 2017 mit keiner maßgeblichen Wertaufholung zugunsten der
Anleihegläubiger zu rechnen ist und sich eine solche erst ab dem Jahr 2019
in wirtschaftlich relevanter Höhe einstellen kann.
Zu einer deutlich früher einsetzenden Wertaufholung könnte man gelangen,
wenn es zur Anwendung der sog. Discounted Cash Flow (DCF) Methode für die
Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises käme, wie die weitere als Anhang B
dieser Pressemitteilung beigefügte vereinfachte und schematische
Visualisierung nebst Erläuterungen aufzeigt.
Die beiden Visualisierungen zeigen, dass auch der anzuwendenden Methode für
die Kaufpreisbestimmung maßgebliche Bedeutung für das
Wertaufholungspotenzial zugunsten der Anleihegläubiger zukommen wird.
Ob und inwiefern sich aber eine möglichst optimale Wertaufholung wird
erreichen lassen, hängt insgesamt von einer Vielzahl von Umständen ab, die
aktuell noch nicht abschließend bewertet werden können.
Um aber jedenfalls deutlich zu machen, worauf der Fokus im Falle unserer
Wahl zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger liegen wird, haben wir
bereits Gespräche mit der Rickmers Holding AG und der HSH Nordbank AG zu
einer möglichen Gestaltung des Verkaufsprozesses aufgenommen.
Nach alledem sind wir zuversichtlich, dass unter Verfolgung dieses Ansatzes
ein möglichst hohes Wertaufholungspotenzial zugunsten der Anleihegläubiger
realisiert werden kann.
Abschließend möchten wir angesichts der diesbezüglich wiederholt
missverständlichen und unrichtigen Darstellungen von dritter Seite
ausdrücklich richtigstellen, dass die im Sanierungs- und
Restrukturierungskonzept vorgesehene Liquiditätszahlung von (bis zu) EUR
54,1 Mio. zur Rückführung der HSH Nordbank AG, die als sog. "Fresh Money
Beitrag" von einem potenziellen Investor zusätzlich aufgewendet werden soll,
nicht vom Kaufpreis für die Aktien in Abzug zu bringen ist. Es handelt sich
vielmehr um eine von dem Investor zu erbringende zusätzliche Leistung.
Disclaimer
Die vorstehende Pressemitteilung nebst Anhang A und Anhang B enthält in die
Zukunft gerichtete Aussagen, die einer Anzahl von Risiken und Unsicherheiten
unterliegen, die außerhalb des Einflussbereichs der RKH Dienstleistung GmbH
und auch des Vorstands der Rickmers Holding AG liegen. Solche in die Zukunft
gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen und
Einschätzungen zum Datum ihrer Veröffentlichung und stellen daher weder ein
Versprechen noch eine Garantie dar. Die bestehenden Risiken und
Unsicherheiten können dazu führen, dass tatsächlich eintretende Umstände
wesentlich von den hier getroffenen Aussagen abweichen können. Die RKH
Dienstleistung GmbH übernimmt für einen solchen Fall keinerlei Haftung und
auch keinerlei Verpflichtung, die in vorstehender Pressemitteilung nebst
Anhang A und Anhang B enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen zu
aktualisieren oder zu korrigieren, um Ereignisse oder Umstände zu
reflektieren, die nach dem Datum dieser Pressemitteilung eintreten.
Weiterführende Informationen und begleitende Unterlagen zur zweiten
Gläubigerversammlung sind auf der Internetseite der Rickmers Holding AG
verfügbar: www.rickmers.com/investors.
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Kontakt
RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH
Dr. Kristian J. Heiser
Wexstraße 16
20355 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 86643363
(montags, mittwochs und freitags jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
E-Mail: dienstleistung@rkh-law.de
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Hintergrund
Die RKH Dienstleistung GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145610, ist ein
Dienstleistungsunternehmen, das zum Zweck der Übernahme von Tätigkeiten als
gemeinsamer Vertreter von Gläubigern nach Maßgabe des
Schuldverschreibungsgesetzes gegründet wurde. Geschäftsführer ist
Rechtsanwalt Dr. Kristian J. Heiser, LL.M. Alleinige Gesellschafterin der
RKH Dienstleistung GmbH ist die Raschke von Knobelsdorff Heiser
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB ("RKH") mit Sitz in Hamburg, eine der
führenden deutschen Corporate/M&A-Boutiquen, die Anfang 2005 als Spin-off
ihrer Gründungspartner aus Freshfields Bruckhaus Deringer hervorgegangen
ist. RKH ist fokussiert auf High-End-Beratung deutscher und internationaler
Industrie- und Handelsunternehmen, Private Equity-Gesellschaften sowie
Banken und anderer Finanzdienstleister insbesondere in den Bereichen
M&A/Private Equity, Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.
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Zusatzmaterial zur Meldung:
Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=IDJMAPHPLS
Dokumenttitel: Anhang A und B zur Pressemitteilung vom 18.05.2017
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18.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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575501 18.05.2017
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