18.05.2017 20:05:41

DGAP-News: RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH lädt ein zur zweiten Informations-Telefonkonferenz

RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH lädt ein zur zweiten Informations-Telefonkonferenz

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DGAP-News: RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH /

Schlagwort(e): Sonstiges

RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH lädt ein zur

zweiten Informations-Telefonkonferenz (News mit Zusatzmaterial)

18.05.2017 / 20:05

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH lädt ein zur

zweiten Informations-Telefonkonferenz

(WKN: A1TNA3/ISIN: DE000A1TNA39)

18. Mai 2017

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- Einladung zu einer zweiten Informations-Telefonkonferenz am 24. Mai 2017

- Aktueller Statusbericht

- Der designierte gemeinsame Vertreter fordert die Anleihegläubiger zur

Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung am 1. Juni 2017 in Hamburg auf

Die vom Vorstand der Rickmers Holding AG als Kandidat für das Amt des

gemeinsamen Vertreters vorgeschlagene RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER

Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg ("RKH Dienstleistung

GmbH") lädt alle Anleihegläubiger der 8,875 % Anleihe 2013/2018 (WKN:

A1TNA3/ISIN: DE000A1TNA39) der Rickmers Holding AG zu einer zweiten

Informations-Telefonkonferenz im Zusammenhang mit der geplanten

Restrukturierung ein.

Die zweite Informations-Telefonkonferenz findet statt am 24. Mai 2017 und

wird in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 10.30 Uhr in deutscher Sprache und

zwischen 11.00 Uhr und 12.30 Uhr in englischer Sprache abgehalten werden.

Anleihegläubiger, die wünschen, an dieser Telefonkonferenz teilzunehmen und

über die weiteren Entwicklungen informiert zu werden, werden gebeten, sich

bis zum 23. Mai 2017 per E-Mail oder Post an die untenstehende Adresse unter

Beifügung eines aktuellen (nicht älter als drei Wochen) Depotauszugs, aus

dem sich die Eigenschaft als Anleihegläubiger ergibt, zu wenden und

registrieren zu lassen. Die Einwahldaten werden den registrierten

Anleihegläubigern bis zum 23. Mai 2017 zur Verfügung gestellt.

Zum aktuellen Status unserer Kandidatur möchten wir wie folgt berichten:

Im Nachgang zu unserer am 4. Mai 2017 abgehaltenen ersten

Informations-Telefonkonferenz sind eine Vielzahl von Anfragen und Anregungen

betreffend die geplante Sanierung der Rickmers-Gruppe und der

Restrukturierung der von der Rickmers Holding AG emittierten Anleihe bei uns

eingegangen. Alle diese Anfragen konnten entweder unmittelbar von uns

beantwortet werden oder wurden in die laufend aktualisierte und auf der

Internetseite der Rickmers Holding AG zur Verfügung gestellte Liste der

Fragen und Antworten (Q&A) aufgenommen. Zusammen mit der

Zurverfügungstellung des aktuellen Entwurfs des IDW S6 Gutachtens ("IDW S6

Gutachten") und des Liquidationswertberichts konnte daher zwischenzeitlich

eine umfängliche Information der interessierten Anleihegläubiger

sichergestellt werden.

Vor diesem Hintergrund haben wir den Eindruck gewonnen, dass das

vorgeschlagene Sanierungs- und Restrukturierungskonzept zwischenzeitlich auf

umfänglicher Informationsgrundlage verständlich und nachvollziehbar

gegenüber den interessierten Anleihegläubigern vermittelt werden konnte.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass bereits heute

Anleihegläubiger, die ein Nominalvolumen von über EUR 30 Mio. vertreten,

ihre Unterstützung für unsere Kandidatur sowie das vorliegende

Restrukturierungskonzept schriftlich erklärt haben.

Gleichwohl bestehen weiterhin gewisse Sensibilitäten, die uns von

Anleihegläubigern kommuniziert werden und insbesondere die folgenden drei

Aspekte betreffen:

(i) Kann wirklich davon ausgegangen werden, dass die von der Rickmers

Holding AG als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger vorgeschlagene RKH

Dienstleistung GmbH unabhängig die Interessen der Anleihegläubiger vertritt?

(ii) Wie kann ich sicher sein, dass sich über weitere Verhandlungen mit den

Banken und dem Aktionär der Rickmers Holding AG nicht doch noch ein besseres

Ergebnis für die Anleihegläubiger erzielen lässt?

(iii) Auf welche Weise lässt sich sicherstellen, dass über einen Verkauf der

75,1 %igen Beteiligung der LuxCo an der Rickmers Holding AG eine möglichst

hohe Wertaufholung realisiert wird?

(i) Zur Unabhängigkeit der RKH Dienstleistung GmbH

Die Unabhängigkeit der RKH Dienstleistung GmbH wurde insbesondere wiederholt

von den Vertretern alternativer Beschlussvorschläge für die

Gläubigerversammlung mit dem Argument in Frage gestellt, dass die RKH

Dienstleistung GmbH schon im Vorfeld der Veröffentlichung des Sanierungs-

und Restrukturierungskonzeptes in dessen Verhandlung mit den Beteiligten

involviert gewesen sei.

Die Behauptung der angeblichen Abhängigkeit entbehrt jeglicher Grundlage.

Wir haben stets den Anspruch verfolgt und werden dies auch zukünftig tun,

ausschließlich die Interessen der Anleihegläubiger zu wahren und zu

vertreten. Hierüber bestand zu keinem Zeitpunkt ein Dissens mit dem Vorstand

und Aufsichtsrat der Rickmers Holding AG. Auch hat weder die RKH

Dienstleistung GmbH noch deren Alleingesellschafterin, die Raschke von

Knobelsdorff Heiser Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB die Rickmers

Holding AG, deren Aktionär oder Gruppengesellschaften zuvor rechtlich

beraten.

Hintergrund unserer Nominierung durch die Rickmers Holding AG war vielmehr

gerade unser Ruf als unabhängige und fachlich auf hohem Niveau tätige

Rechtsanwaltssozietät, den sich die Alleingesellschafterin der RKH

Dienstleistung GmbH über die letzten mehr als 12 Jahre im hamburgischen aber

auch im bundesweiten Markt erarbeiten konnte.

Unsere Unabhängigkeit ist auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass wir schon

vor einer Abstimmung über unsere Bestellung zum gemeinsamen Vertreter in die

Gespräche und Verhandlungen über das Sanierungs- und

Restrukturierungskonzept zum Teil einbezogen wurden. Unabhängig davon, dass

es sich hierbei um einen ganz üblichen Vorgang im Zusammenhang mit der

Restrukturierung von Unternehmensanleihen handelt, war unsere Einbindung

insbesondere deswegen von besonderer Bedeutung, weil zum Zeitpunkt der

Beschlussfassung der Anleihegläubiger bereits ein ausverhandeltes

Sanierungs- und Restrukturierungskonzept vorliegen musste, um die

Sanierungsfähigkeit und positive Fortführungsprognose über das IDW S6

Gutachten bestätigt zu erhalten. Ohne unsere rechtzeitige Einbindung hätten

die Interessen der Anleihegläubiger in diesen Verhandlungen allein durch die

Rickmers Holding AG selbst vertreten werden können, was ihr nicht mit

derselben Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft gelungen wäre. Zudem sind

wir aufgrund dieser Einbindung auch dazu in der Lage, den Anleihegläubigern

unmittelbar aus den Verhandlungen zu berichten und ein Gefühl davon zu

vermitteln, was - jedenfalls - aus unserer Sicht überhaupt wirtschaftlich

erreichbar war.

Klarstellen möchten wir zudem, dass es zwar richtig ist, dass wir bereits im

September 2016 vom Vorstand der Rickmers Holding AG darauf angesprochen

wurden, ob wir uns eine Kandidatur für das Amt des gemeinsamen Vertreters

der Anleihegläubiger vorstellen könnten. Seinerzeit wurde von der Rickmers

Holding AG aber ein noch gänzlich anderes Konzept verfolgt. Geplant war

zunächst die Herbeiführung einer Beschlussfassung der Gläubigerversammlung

über die Stundung der Zinszahlung am 11. Juni 2017 und die Wahl und

Ermächtigung eines gemeinsamen Vertreters, der anschließend ein Sanierungs-

und Restrukturierungskonzeptes ohne maßgebliche Verzichte mit allen

Beteiligten verhandeln sollte (sog. amend and extend-Konzept). In die

Verhandlungen und Gespräche mit den Kreditgebern betreffend das nunmehr

vorgelegte Konzept wurden wir erst im Februar 2017 eingebunden, nachdem

offenbar wurde, dass sich das ursprünglich verfolgte amend and

extend-Konzept aufgrund des Erfordernisses einer positiven Sanierungsaussage

nicht mehr würde umsetzen lassen und ein stärker auf Entschuldung

ausgerichtetes Sanierungs- und Restrukturierungskonzept erforderlich wurde.

Wir bitten alle Anleihegläubiger ausdrücklich, sich von anderslautenden

Aussagen, mit denen möglicherweise auch außerhalb der Interessen der

Anleihegläubiger liegende individuelle, wirtschaftliche Interessen verfolgt

werden, nicht irreführen zu lassen. Eine solche Darstellung ist in keiner

Weise zutreffend und aus unserer Sicht in höchstem Maße unseriös.

(ii) Zur Frage, ob sich über weitere Verhandlungen nicht doch noch ein

besseres Ergebnis für die Anleihegläubiger erzielen ließe

Das von der Rickmers Holding AG vorgelegte Sanierungs- und

Restrukturierungskonzept halten wir vor dem Hintergrund der verhandelten

Beiträge sowohl der Kreditgeber als auch des alleinigen Aktionärs der

Rickmers Holding AG für nachvollziehbar und angesichts der aktuellen

Situation für wirtschaftlich alternativlos.

Vor dem Hintergrund unserer partiellen Einbindung in die Gespräche und

Verhandlungen können wir insbesondere bestätigen, dass auch nach unserer

Wahrnehmung am Ende langer und harter Verhandlungen ein Kompromiss mit allen

Beteiligten erzielt werden konnte und keine Partei zu weiteren maßgeblichen

Zugeständnissen bereit war.

Sollte das vorgeschlagene Sanierungs- und Restrukturierungskonzept auf der

anstehenden zweiten Gläubigerversammlung am 1. Juni 2017 nicht die

erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten oder bereits das erforderliche

Anwesenheitsquorum von 25 % des Anleihevolumens nicht erreicht werden,

halten wir es aufgrund des Wegfalls der auf diesem Sanierungs- und

Restrukturierungskonzept basierenden positiven Fortführungsprognose für die

Rickmers Holding AG für überwiegend wahrscheinlich, dass es zur Insolvenz

der Rickmers Holding AG kommen wird. Dass in einem solchen Fall noch

Verhandlungsspielraum besteht, um die übrigen Kreditgeber und ggf. auch den

alleinigen Aktionär der Rickmers Holding AG zu maßgeblichen weiteren

Zugeständnissen zu bewegen, halten wir für eher unwahrscheinlich.

In einer möglichen Insolvenz der Rickmers Holding AG würden die

Anleihegläubiger zunächst keinerlei Zahlungen erhalten und insbesondere die

nach dem vorgelegten Sanierungs- und Restrukturierungskonzept für den 11.

Juni 2017 vorgesehene Zinszahlung nicht vereinnahmen können. Die in einem

solchen Fall für die Anleihegläubiger zu erwartende Insolvenzquote dürfte

auf der Grundlage der von Brinkmann & Partner in deren

Liquidationswertbericht unterstellten Annahmen und vorgenommenen

Berechnungen zum Stichtag 31. März 2017 zwischen rund 2,3 % im "Worst Case"

und rund 5,5 % im "Best Case" liegen. Allein die nach dem Sanierungs- und

Restrukturierungskonzept der Rickmers Holding AG für den 11. Juni 2017

vorgesehene Zinszahlung dürfte damit bereits eine höhere Wertrealisierung

für die Anleihegläubiger bedeuten als das Insolvenzszenario.

Unabhängig davon besteht aufgrund des von der Rickmers Holding AG

vorgeschlagenen Sanierungs- und Restrukturierungskonzeptes die Möglichkeit,

über einen Verkauf der 75,1 %igen Beteiligung der zu etablierenden LuxCo an

der Rickmers Holding AG eine anteilige Wertaufholung zu realisieren (hierzu

noch unter (iii)).

Gegenüber dem von der Rickmers Holding AG zur Beschlussfassung

vorgeschlagenen Sanierungs- und Restrukturierungskonzept sehen wir daher

keine alternative Möglichkeit, wirtschaftlich ein besseres Ergebnis

zugunsten der Anleihegläubiger zu erwirken.

(iii) Zur Sicherstellung einer möglichst hohen Wertaufholung

Nach dem von der Rickmers Holding AG zur Beschlussfassung gestellten

Sanierungs- und Restrukturierungskonzept können die Anleihegläubiger neben

der Zinszahlung am 11. Juni 2017 im Wesentlichen (neben jedenfalls

theoretisch denkbaren Dividenden) nur über einen Verkauf der 75,1 % neuen

Aktien an der Rickmers Holding AG, die an die LuxCo ausgegeben werden

sollen, eine Wertaufholung realisieren. Nach aktuellen Berechnungen der

Rickmers Holding AG sind die Anleihegläubiger an einem solchen Erlös für die

Aktien - abzüglich aufgelaufener Kosten auf Ebene der LuxCo - zu 62 % und

die HSH Nordbank AG zu 38 % beteiligt.

Der maßgebliche Fokus des von der Gläubigerversammlung gewählten gemeinsamen

Vertreters muss sich daher darauf richten, diesen Verkaufsprozess - im

Rahmen seiner Ermächtigung, Bevollmächtigung und Anweisung durch die

Gläubigerversammlung - kritisch und gestaltend zu begleiten, um einen

möglichst hohen Verkaufspreis zugunsten der Anleihegläubiger sicherstellen

zu können. Dabei wird dem gemeinsamen Vertreter ein Vetorecht zustehen,

sodass er einen Verkauf ggf. auch gegen den Willen der HSH Nordbank AG

verhindern kann.

Der gemeinsame Vertreter hat aber auch zu berücksichtigen, dass ein Verkauf

- vorbehaltlich einer anderen Verständigung zwischen dem gemeinsamen

Vertreter und der HSH Nordbank AG - bis spätestens zum Ende des ersten

Quartals 2020 erfolgt sein muss. Anderenfalls würde ein Zwangsverkauf der

Aktien anstehen, der erfahrungsgemäß eine geringere Wertaufholung erwarten

lassen dürfte als ein Verkauf der Aktien im Rahmen eines strukturierten

Verkaufsprozesses. Der gemeinsame Vertreter wird daher bei der Entscheidung

über die Ausübung seines Vetorechts auch einzuschätzen haben, ob ein

alternativer Verkauf zu besseren Konditionen überhaupt wahrscheinlich

erscheint.

Unabhängig davon wird die LuxCo nur unter der Voraussetzung zu einem Verkauf

ihrer Aktien an der Rickmers Holding AG berechtigt sein, wenn die angebotene

Gegenleistung für diese Aktien dem Wert dieser Aktien (auch unter

Berücksichtigung einer möglichen Kontrollprämie) entspricht oder diesen

übersteigt, was von einem unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen,

hinsichtlich dessen Auswahl dem gemeinsamen Vertreter ebenfalls ein

Vetorecht zustehen wird, für die LuxCo in einem Bewertungsgutachten zu

bestimmen ist. Wird der angebotene Kaufpreis als angemessen bestätigt, so

soll der gemeinsame Vertreter dazu berechtigt sein, einem Verkauf

zuzustimmen.

Vor diesem Hintergrund haben wir die nexpert AG mit Sitz in Hamburg, ein

hochqualifiziertes und erfahrenes Beratungsunternehmen aus der

Restrukturierungsbranche, auf eigenen Wunsch hinzugezogen, die uns

insbesondere bei einer Plausibilisierung des IDW S6 Gutachtens unterstützt

und auf der Grundlage der Annahmen des IDW S6 Gutachtens mögliche

Wertaufholungspotenziale kalkulieren soll.

Die uns vorliegenden Berechnungen bestätigen, dass auf der Grundlage der

Annahmen des IDW S6 Gutachtens die Erzielung eines Wertaufholungspotenzials

(unter Berücksichtigung der am 11. Juni 2017 erfolgenden Zinszahlung) von

bis zu 40 % möglich erscheint. Entscheidend wird aber insbesondere der

Zeitpunkt des Verkaufs sein, denn die Wertaufholung dürfte mit zunehmendem

Zeitablauf infolge der unterstellten positiven Auswirkung der

Sanierungsbeiträge der Gläubiger und des Aktionärs auf den Geschäftsbetrieb

der Rickmers Holding AG und der im ISW S6 Gutachten unterstellten Erholung

auf dem Schifffahrtsmarkt ansteigen.

Zwar sollten beide Gläubiger auf LuxCo-Ebene, also sowohl die

Anleihegläubiger als auch die HSH Nordbank AG, an der Erzielung eines

möglichst hohen Verkaufserlöses für die Aktien interessiert sein, weil

allein hierdurch eine anteilige Rückführung der "verzichteten" Forderungen

erzielt werden kann. Bei der HSH Nordbank AG können aber auch weitere

Interessen in die Abwägung eines Kaufpreisangebots einfließen, weil die HSH

Nordbank AG weiterhin auf Ebene der Gruppengesellschaften maßgeblich

investiert bleibt und möglicherweise einen niedrigeren Kaufpreis für die

Aktien an der Rickmers Holding AG akzeptieren könnte, wenn dadurch die

Absicherung der Rückführung der Kredite auf "unterer" Ebene verbessert wird.

Es wird für den gemeinsamen Vertreter daher darauf ankommen, mit der HSH

Nordbank AG einen angemessenen Kompromiss über den richtigen Zeitpunkt des

Verkaufs, die Höhe des Verkaufspreises und den Umfang der zu veräußernden

Aktien zu erzielen. Dabei wird der gemeinsame Vertreter auch darauf

hinwirken, dass unterschiedliche Verkaufsszenarien erörtert und mit einem

potenziellen Investor verhandelt werden.

Um ein möglichst hohes Wertaufholungspotenzial zugunsten der

Anleihegläubiger ausschöpfen zu können, werden wir insbesondere folgende

Verkaufsszenarien betrachten:

- Verkauf sämtlicher 75,1 % der Aktien zu unterschiedlichen Zeitpunkten bis

zum Ende des ersten Quartals 2020, ggf. mit nachträglicher Kaufpreiserhöhung

für den Fall, dass die im IDW S6 Gutachten unterstellten positiven Effekte

erst nach dem Verkauf eintreten (sog. Earn-Out);

- Verkauf der 75,1 % der Aktien in mehreren Tranchen und zu gestaffelten

Zeitpunkten ggf. mit dem Recht bzw. der Pflicht der LuxCo, die zunächst

nicht verkauften Tranchen zu einem späteren Zeitpunkt an den Investor zu

verkaufen (sog. Put-/Call-Option);

- soweit rechtlich möglich, "individueller" Verkauf der 75,1 % der Aktien,

indem den Anleihegläubigern außerhalb einer Gläubigerversammlung die

Entscheidungsmöglichkeit eingeräumt wird (durch Kommunikation nach Maßgabe

von § 14 der Anleihebedingungen), an einem Verkauf wirtschaftlich nicht

teilzunehmen und weiterhin Anleihegläubiger der LuxCo zu bleiben, um an

einem etwaigen späteren Wertaufholungspotenzial teilzunehmen.

Die theoretisch von den Anleihegläubigern im Verkaufsfall zu realisierenden

Erlöse (62 % des Verkaufserlöses nach Abzug von Kosten) unter Zugrundelegung

der im IDW S6 Gutachten unterstellten Annahmen in Bezug auf einen Verkauf

von 25,1 %, 50,1 % und 75,1 % der Anteile an der Rickmers Holding AG zu

unterschiedlichen Zeitpunkten bei Anwendung eines EBITDA-Multiples von 7,00

sind vereinfacht in dem als Anhang A zu dieser Pressemitteilung beigefügten

Schaubild nebst Erläuterungen visualisiert.

Aus dieser vereinfachten und schematischen Visualisierung wird deutlich,

dass unter Anwendung eines EBITDA-Multiples bei einem Verkauf der Aktien

noch in 2017 mit keiner maßgeblichen Wertaufholung zugunsten der

Anleihegläubiger zu rechnen ist und sich eine solche erst ab dem Jahr 2019

in wirtschaftlich relevanter Höhe einstellen kann.

Zu einer deutlich früher einsetzenden Wertaufholung könnte man gelangen,

wenn es zur Anwendung der sog. Discounted Cash Flow (DCF) Methode für die

Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises käme, wie die weitere als Anhang B

dieser Pressemitteilung beigefügte vereinfachte und schematische

Visualisierung nebst Erläuterungen aufzeigt.

Die beiden Visualisierungen zeigen, dass auch der anzuwendenden Methode für

die Kaufpreisbestimmung maßgebliche Bedeutung für das

Wertaufholungspotenzial zugunsten der Anleihegläubiger zukommen wird.

Ob und inwiefern sich aber eine möglichst optimale Wertaufholung wird

erreichen lassen, hängt insgesamt von einer Vielzahl von Umständen ab, die

aktuell noch nicht abschließend bewertet werden können.

Um aber jedenfalls deutlich zu machen, worauf der Fokus im Falle unserer

Wahl zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger liegen wird, haben wir

bereits Gespräche mit der Rickmers Holding AG und der HSH Nordbank AG zu

einer möglichen Gestaltung des Verkaufsprozesses aufgenommen.

Nach alledem sind wir zuversichtlich, dass unter Verfolgung dieses Ansatzes

ein möglichst hohes Wertaufholungspotenzial zugunsten der Anleihegläubiger

realisiert werden kann.

Abschließend möchten wir angesichts der diesbezüglich wiederholt

missverständlichen und unrichtigen Darstellungen von dritter Seite

ausdrücklich richtigstellen, dass die im Sanierungs- und

Restrukturierungskonzept vorgesehene Liquiditätszahlung von (bis zu) EUR

54,1 Mio. zur Rückführung der HSH Nordbank AG, die als sog. "Fresh Money

Beitrag" von einem potenziellen Investor zusätzlich aufgewendet werden soll,

nicht vom Kaufpreis für die Aktien in Abzug zu bringen ist. Es handelt sich

vielmehr um eine von dem Investor zu erbringende zusätzliche Leistung.

Disclaimer

Die vorstehende Pressemitteilung nebst Anhang A und Anhang B enthält in die

Zukunft gerichtete Aussagen, die einer Anzahl von Risiken und Unsicherheiten

unterliegen, die außerhalb des Einflussbereichs der RKH Dienstleistung GmbH

und auch des Vorstands der Rickmers Holding AG liegen. Solche in die Zukunft

gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen und

Einschätzungen zum Datum ihrer Veröffentlichung und stellen daher weder ein

Versprechen noch eine Garantie dar. Die bestehenden Risiken und

Unsicherheiten können dazu führen, dass tatsächlich eintretende Umstände

wesentlich von den hier getroffenen Aussagen abweichen können. Die RKH

Dienstleistung GmbH übernimmt für einen solchen Fall keinerlei Haftung und

auch keinerlei Verpflichtung, die in vorstehender Pressemitteilung nebst

Anhang A und Anhang B enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen zu

aktualisieren oder zu korrigieren, um Ereignisse oder Umstände zu

reflektieren, die nach dem Datum dieser Pressemitteilung eintreten.

Weiterführende Informationen und begleitende Unterlagen zur zweiten

Gläubigerversammlung sind auf der Internetseite der Rickmers Holding AG

verfügbar: www.rickmers.com/investors.

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Kontakt

RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH

Dr. Kristian J. Heiser

Wexstraße 16

20355 Hamburg

Telefon: +49 (0) 40 86643363

(montags, mittwochs und freitags jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)

E-Mail: dienstleistung@rkh-law.de

_____________

Hintergrund

Die RKH Dienstleistung GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im

Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145610, ist ein

Dienstleistungsunternehmen, das zum Zweck der Übernahme von Tätigkeiten als

gemeinsamer Vertreter von Gläubigern nach Maßgabe des

Schuldverschreibungsgesetzes gegründet wurde. Geschäftsführer ist

Rechtsanwalt Dr. Kristian J. Heiser, LL.M. Alleinige Gesellschafterin der

RKH Dienstleistung GmbH ist die Raschke von Knobelsdorff Heiser

Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB ("RKH") mit Sitz in Hamburg, eine der

führenden deutschen Corporate/M&A-Boutiquen, die Anfang 2005 als Spin-off

ihrer Gründungspartner aus Freshfields Bruckhaus Deringer hervorgegangen

ist. RKH ist fokussiert auf High-End-Beratung deutscher und internationaler

Industrie- und Handelsunternehmen, Private Equity-Gesellschaften sowie

Banken und anderer Finanzdienstleister insbesondere in den Bereichen

M&A/Private Equity, Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.

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Zusatzmaterial zur Meldung:

Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=IDJMAPHPLS

Dokumenttitel: Anhang A und B zur Pressemitteilung vom 18.05.2017

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18.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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575501 18.05.2017

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