07.02.2014 15:00:05
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DGAP-News: Pulsion Medical Systems SE
DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG : Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Freigabe durch Bundeskartellamt und Zugriff bereits auf über 75% der Aktien
Die Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG, der 'Bieter') teilt im Zusammenhang mit der am 14.01.2014 veröffentlichten Angebotsunterlage, in der der Bieter den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, 'Pulsion') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anbietet, ihre nennwertlosen Inhaber-Stückaktien der Pulsion gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 16,90 EUR je Stückaktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot') mit:
Das Bundeskartellamt hat das Zusammenschlussvorhaben heute ohne Auflagen und Bedingungen freigegeben.
Der Bieter hat Zugriff auf über 75% der Aktien und Stimmrechte der Pulsion: Am 06.02.2014, 17.30 (Ortszeit Frankfurt am Main) wurde das Übernahmeangebot für 5.971.957 Aktien angenommen (rund 72,39% der Stimmrechte). Die Gesamtzahl der Aktien der Pulsion, für die das Übernahmeangebot bereits angenommen worden ist, zuzüglich der Aktien der Pulsion, die von dem Bieter unmittelbar gehalten werden sowie der Aktien der Pulsion, die von der Healthinvest Partners AB (einer mit dem Bieter gemeinsam handelnden Person) unmittelbar gehalten werden, beläuft sich insgesamt auf 6.342.945 Aktien und entspricht somit einem Anteil von rund 76,88% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Pulsion. Für Details wird auf die heutige Wasserstandsmeldung verwiesen, die unter www.maquet.com/pulsion-angebot zum Download verfügbar ist.
Der Verwaltungsrat von Pulsion hat in seiner Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG mittlerweile den Aktionären von Pulsion die Annahme des Angebots empfohlen (die Stellungnahme des Verwaltungsrates ist unter www.maquet.com/pulsion-angebot zum Download verfügbar).
Der Bieter ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Das Übernahmeangebot richtet sich ausschließlich nach den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen.
Das Übernahmeangebot setzt unter anderem das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 75 % aller Aktien (einschließlich selbst oder von einer gemeinsam handelnden Person gehaltener Aktien) voraus. Da die in der Angebotsunterlage geregelte Bedingung das Erreichen der Mindestannahmeschwelle zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist verlangt, ist diese Bedingung trotz der momentan erreichten Annahmequote noch nicht eingetreten (nähere Informationen zu den Bedingungen sind im Abschnitt 4 der Angebotsunterlage dargestellt). Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 12.02.2014, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
Den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE wird dringend empfohlen, diese Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Insbesondere enthält die Angebotsunterlage unter Ziffer 11 Informationen zu einem möglichen Rücktrittsrecht für Aktionäre, die das Übernahmeangebot bereits angenommen haben. Außerdem wird ihnen empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für die PULSION Medical Systems SE zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') erfolgen.
Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der PULSION Medical Systems SE können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sind in keiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
Rastatt, den 07.02.2014
Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG)
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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07.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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251682 07.02.2014
DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Alsterhöhe 1. V V AG : Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems
SE: Freigabe durch Bundeskartellamt und Zugriff bereits auf über 75%
der Aktien
07.02.2014 / 15:00
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DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG
Pressemitteilung vom 07.02.2014
Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Freigabe durch
Bundeskartellamt und Zugriff bereits auf über 75% der Aktien
Die Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG, der 'Bieter') teilt im Zusammenhang mit der am 14.01.2014 veröffentlichten Angebotsunterlage, in der der Bieter den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, 'Pulsion') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anbietet, ihre nennwertlosen Inhaber-Stückaktien der Pulsion gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 16,90 EUR je Stückaktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot') mit:
Das Bundeskartellamt hat das Zusammenschlussvorhaben heute ohne Auflagen und Bedingungen freigegeben.
Der Bieter hat Zugriff auf über 75% der Aktien und Stimmrechte der Pulsion: Am 06.02.2014, 17.30 (Ortszeit Frankfurt am Main) wurde das Übernahmeangebot für 5.971.957 Aktien angenommen (rund 72,39% der Stimmrechte). Die Gesamtzahl der Aktien der Pulsion, für die das Übernahmeangebot bereits angenommen worden ist, zuzüglich der Aktien der Pulsion, die von dem Bieter unmittelbar gehalten werden sowie der Aktien der Pulsion, die von der Healthinvest Partners AB (einer mit dem Bieter gemeinsam handelnden Person) unmittelbar gehalten werden, beläuft sich insgesamt auf 6.342.945 Aktien und entspricht somit einem Anteil von rund 76,88% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Pulsion. Für Details wird auf die heutige Wasserstandsmeldung verwiesen, die unter www.maquet.com/pulsion-angebot zum Download verfügbar ist.
Der Verwaltungsrat von Pulsion hat in seiner Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG mittlerweile den Aktionären von Pulsion die Annahme des Angebots empfohlen (die Stellungnahme des Verwaltungsrates ist unter www.maquet.com/pulsion-angebot zum Download verfügbar).
Der Bieter ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Das Übernahmeangebot richtet sich ausschließlich nach den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen.
Das Übernahmeangebot setzt unter anderem das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 75 % aller Aktien (einschließlich selbst oder von einer gemeinsam handelnden Person gehaltener Aktien) voraus. Da die in der Angebotsunterlage geregelte Bedingung das Erreichen der Mindestannahmeschwelle zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist verlangt, ist diese Bedingung trotz der momentan erreichten Annahmequote noch nicht eingetreten (nähere Informationen zu den Bedingungen sind im Abschnitt 4 der Angebotsunterlage dargestellt). Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 12.02.2014, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
Den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE wird dringend empfohlen, diese Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Insbesondere enthält die Angebotsunterlage unter Ziffer 11 Informationen zu einem möglichen Rücktrittsrecht für Aktionäre, die das Übernahmeangebot bereits angenommen haben. Außerdem wird ihnen empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für die PULSION Medical Systems SE zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') erfolgen.
Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der PULSION Medical Systems SE können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sind in keiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
Rastatt, den 07.02.2014
Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG)
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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07.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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251682 07.02.2014
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