01.10.2015 17:10:41
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DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH: EKOTECHNIKA GMBH (ISIN: DE000A1R1A18) - OLG KARLSRUHE MACHT WEG FREI FÜR VOLLZUG DES DEBT-EQUITY-SWAPS
One Square Advisory Services GmbH: EKOTECHNIKA GMBH (ISIN: DE000A1R1A18) - OLG KARLSRUHE MACHT WEG FREI FÜR VOLLZUG DES DEBT-EQUITY-SWAPS
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
One Square Advisory Services GmbH: EKOTECHNIKA GMBH (ISIN:
DE000A1R1A18) - OLG KARLSRUHE MACHT WEG FREI FÜR VOLLZUG DES
DEBT-EQUITY-SWAPS
01.10.2015 / 17:11
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ONE SQUARE ADVISORY SERVICES GMBH: EKOTECHNIKA GMBH (ISIN: DE000A1R1A18) -
OLG KARLSRUHE MACHT WEG FREI FÜR VOLLZUG DES DEBT-EQUITY-SWAPS
München, 01. Oktober 2015 - Die Ekotechnika GmbH hat heute folgende
Corporate News veröffentlicht:
"Das OLG Karlsruhe hat am 30. September 2015 in seinem Freigabebeschluss
festgestellt, dass die drei Anfechtungsklagen, die gegen die Beschlüsse der
Anleihegläubigerversammlung vom 6. Mai 2015 rechtshängig sind, einem
Vollzug dieser Beschlüsse nicht entgegenstehen. Damit kann der von den
Anleihegläubigern beschlossene Debt-Equity-Swap, also der Umtausch der
Schuldverschreibungen in Aktien an der Ekotechnika, vollzogen werden.
Die Begründung des Freigabebeschlusses fiel sehr deutlich aus:
Zum einen haben die drei Anfechtungskläger nicht nachgewiesen, bereits vor
der Bekanntmachung der Tagesordnung Inhaber von Schuldverschreibungen der
Ekotechnika-Anleihe gewesen zu sein. Das Erfordernis des Vorbesitzes von
Schuldverschreibungen soll verhindern, dass potentielle Anfechtungskläger
die Bekanntmachung der Tagesordnung abwarten und erst in Kenntnis der
Tagesordnungspunkte gezielt Schuldverschreibungen erwerben, um Widerspruch
und Klage gegen die erwarteten Gläubigerbeschlüsse erheben und damit einen
Lästigkeitswert aufbauen zu können, den sie sich anschließend abkaufen
lassen.
Zum anderen sind die Anfechtungsklagen nach Auffassung des OLG
rechtsmissbräuchlich erhoben worden. Die Anfechtungskläger hätten nur eine
geringe Zahl von Schuldverschreibungen und diese zu Kursen weit unterhalb
des Nennwerts erworben. Das von den Klägern eingegangene wirtschaftliche
Engagement sei daher gering. Dem stehe ein unverhältnismäßig hoher Aufwand
gegenüber, der mit der Erhebung der Anfechtungsklagen verbunden sei. Dieses
Missverhältnis lasse den Schluss zu, dass die Anfechtungsklagen allein mit
der Zielsetzung erhoben wurden, einen Lästigkeitswert zu erzeugen und so
die Chance auf einen - aus Sicht der Anfechtungskläger - lukrativen
Vergleichsschluss zu eröffnen.
Der Freigabebeschluss hat zur Folge, dass die rechtshängigen
Anfechtungsklagen einem Vollzug der Beschlüsse der
Anleihegläubigerversammlung nicht mehr entgegenstehen. Die am 6. Mai 2015
gefassten Beschlüsse sollen daher zeitnah vollzogen werden.
Zweiter Insolvenzantrag zurückgenommen
Darüber hinaus hat die EMB Consulting SE die Gesellschaft heute informiert,
dass sie den noch anhängigen Insolvenzantrag gegen die Ekotechnika GmbH
zurückgezogen hat. Bereits am 11. September 2015 hatte die Ekotechnika GmbH
bekannt gegeben, dass ein erster Antrag auf Insolvenzeröffnung durch die
Kollosal Salz GmbH i.l. zurückgewiesen worden war."
Der gemeinsame Vertreter wird die Anleihegläubiger der Ekotechnika GmbH
weiter über die Entwicklungen informieren und steht insbesondere unter
ekotechnika@onesquareadvisors.com für Rückfragen zur Verfügung.
Zur Nachricht der Gesellschaft:
http://www.ekotechnika.de/de/presse/pressemitteilungen/1102015.html
Kontakt
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
ekotechnika@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
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01.10.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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399447 01.10.2015

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