01.10.2015 17:10:41

DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH: EKOTECHNIKA GMBH (ISIN: DE000A1R1A18) - OLG KARLSRUHE MACHT WEG FREI FÜR VOLLZUG DES DEBT-EQUITY-SWAPS

One Square Advisory Services GmbH: EKOTECHNIKA GMBH (ISIN: DE000A1R1A18) - OLG KARLSRUHE MACHT WEG FREI FÜR VOLLZUG DES DEBT-EQUITY-SWAPS

DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe

One Square Advisory Services GmbH: EKOTECHNIKA GMBH (ISIN:

DE000A1R1A18) - OLG KARLSRUHE MACHT WEG FREI FÜR VOLLZUG DES

DEBT-EQUITY-SWAPS

01.10.2015 / 17:11

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ONE SQUARE ADVISORY SERVICES GMBH: EKOTECHNIKA GMBH (ISIN: DE000A1R1A18) -

OLG KARLSRUHE MACHT WEG FREI FÜR VOLLZUG DES DEBT-EQUITY-SWAPS

München, 01. Oktober 2015 - Die Ekotechnika GmbH hat heute folgende

Corporate News veröffentlicht:

"Das OLG Karlsruhe hat am 30. September 2015 in seinem Freigabebeschluss

festgestellt, dass die drei Anfechtungsklagen, die gegen die Beschlüsse der

Anleihegläubigerversammlung vom 6. Mai 2015 rechtshängig sind, einem

Vollzug dieser Beschlüsse nicht entgegenstehen. Damit kann der von den

Anleihegläubigern beschlossene Debt-Equity-Swap, also der Umtausch der

Schuldverschreibungen in Aktien an der Ekotechnika, vollzogen werden.

Die Begründung des Freigabebeschlusses fiel sehr deutlich aus:

Zum einen haben die drei Anfechtungskläger nicht nachgewiesen, bereits vor

der Bekanntmachung der Tagesordnung Inhaber von Schuldverschreibungen der

Ekotechnika-Anleihe gewesen zu sein. Das Erfordernis des Vorbesitzes von

Schuldverschreibungen soll verhindern, dass potentielle Anfechtungskläger

die Bekanntmachung der Tagesordnung abwarten und erst in Kenntnis der

Tagesordnungspunkte gezielt Schuldverschreibungen erwerben, um Widerspruch

und Klage gegen die erwarteten Gläubigerbeschlüsse erheben und damit einen

Lästigkeitswert aufbauen zu können, den sie sich anschließend abkaufen

lassen.

Zum anderen sind die Anfechtungsklagen nach Auffassung des OLG

rechtsmissbräuchlich erhoben worden. Die Anfechtungskläger hätten nur eine

geringe Zahl von Schuldverschreibungen und diese zu Kursen weit unterhalb

des Nennwerts erworben. Das von den Klägern eingegangene wirtschaftliche

Engagement sei daher gering. Dem stehe ein unverhältnismäßig hoher Aufwand

gegenüber, der mit der Erhebung der Anfechtungsklagen verbunden sei. Dieses

Missverhältnis lasse den Schluss zu, dass die Anfechtungsklagen allein mit

der Zielsetzung erhoben wurden, einen Lästigkeitswert zu erzeugen und so

die Chance auf einen - aus Sicht der Anfechtungskläger - lukrativen

Vergleichsschluss zu eröffnen.

Der Freigabebeschluss hat zur Folge, dass die rechtshängigen

Anfechtungsklagen einem Vollzug der Beschlüsse der

Anleihegläubigerversammlung nicht mehr entgegenstehen. Die am 6. Mai 2015

gefassten Beschlüsse sollen daher zeitnah vollzogen werden.

Zweiter Insolvenzantrag zurückgenommen

Darüber hinaus hat die EMB Consulting SE die Gesellschaft heute informiert,

dass sie den noch anhängigen Insolvenzantrag gegen die Ekotechnika GmbH

zurückgezogen hat. Bereits am 11. September 2015 hatte die Ekotechnika GmbH

bekannt gegeben, dass ein erster Antrag auf Insolvenzeröffnung durch die

Kollosal Salz GmbH i.l. zurückgewiesen worden war."

Der gemeinsame Vertreter wird die Anleihegläubiger der Ekotechnika GmbH

weiter über die Entwicklungen informieren und steht insbesondere unter

ekotechnika@onesquareadvisors.com für Rückfragen zur Verfügung.

Zur Nachricht der Gesellschaft:

http://www.ekotechnika.de/de/presse/pressemitteilungen/1102015.html

Kontakt

One Square Advisory Services GmbH

Theatinerstr. 36

80333 München

ekotechnika@onesquareadvisors.com

www.onesquareadvisors.com

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01.10.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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399447 01.10.2015

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