21.11.2017 14:07:40
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DGAP-News: NORDWEST Handel AG: Vorstand und Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme nach §§ 34, 27 WpÜG zum freiwilligen...
NORDWEST Handel AG: Vorstand und Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme nach §§ 34, 27 WpÜG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH
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DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Schlagwort(e):
Stellungnahme/Übernahmeangebot
NORDWEST Handel AG: Vorstand und Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG
veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme nach §§ 34, 27 WpÜG zum
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Dr. Helmut Rothenberger
Holding GmbH
21.11.2017 / 14:07
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand und der Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG ("NORDWEST Handel"
bzw. "Gesellschaft") haben heute die Beschlüsse über ihre gemeinsame
Stellungnahme gemäß §§ 34, 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) zu der am 14. November 2017 von der Dr. Helmut Rothenberger Holding
GmbH, Kelkheim (Taunus) ("Bieterin"), veröffentlichten Angebotsunterlage zum
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot gefasst.
Vorstand und Aufsichtsrat der NORDWEST Handel halten in ihrer Stellungnahme
den Angebotspreis in Höhe von EUR 18,25 je NORDWEST Handel-Aktie aus
finanzieller Sicht für nicht angemessen. Diese Einschätzung von Vorstand und
Aufsichtsrat wurde auch im Rahmen einer Fairness Opinion bestätigt, die im
Auftrag der Gesellschaft von der Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt wurde. Vorstand und Aufsichtsrat
vertreten in ihrer Stellungnahme unter anderem die Auffassung, dass rein
vergangenheitsbezogene Parameter den derzeitigen Unternehmenswert und das
Entwicklungspotential der Gesellschaft unzureichend abbilden. Obwohl - je
nach angewendetem Bewertungsverfahren und zugrunde gelegten Annahmen - die
Diskrepanz zwischen der Höhe des Angebotspreises und dem inneren Wert je
NORDWEST Handel-Aktie, mithin einer aus finanzieller Sicht angemessenen
Gegenleistung, doch teils sehr deutlich negativ zulasten des Angebotspreises
ausfällt, verbinden Vorstand und Aufsichtsrat hiermit in ihrer Stellungnahme
keine Handlungsempfehlung für NORDWEST Handel-Aktionäre. Denn unabhängig von
der erfolgten Einschätzung des Angebotspreises haben Vorstand und
Aufsichtsrat in die Überlegungen zu ihrer Stellungnahme insbesondere auch
einbezogen, dass es im wohl verstandenen Interesse der NORDWEST
Handel-Gruppe und ihrer Mitarbeiter von großer Bedeutung ist, für NORDWEST
Handel eine zuverlässige und belastbare Aktionärsstruktur zu erhalten.
Hierbei begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer Stellungnahme
ausdrücklich die Erklärungen der Bieterin im Rahmen des Übernahmeangebots
über ihre Ziele und Absichten, insbesondere, dass sie als Ankeraktionär
beabsichtige, die NORDWEST Handel bei der erfolgreichen Fortführung und
Weiterentwicklung ihrer derzeitigen Geschäfte sowie in ihrer Strategie zu
unterstützen, ferner, dass sie weder Änderungen im Hinblick auf Mitarbeiter
oder Organmitglieder noch irgendwelche Strukturmaßnahmen betreffend die
NORDWEST Handel-Gruppe beabsichtige. Vorstand und Aufsichtsrat halten die
genannten Gesichtspunkte für gleichrangig und es erschien ihnen nicht
praktikabel, sie derart gegeneinander zu gewichten, dass sich hierbei im
Rahmen ihrer Stellungnahme eine für eine Handlungsempfehlung hinreichende
Präferenz ergeben hätte.
Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre Stellungnahme unabhängig voneinander
jeweils einstimmig beschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen ferner darauf hin, dass jeder NORDWEST
Handel-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen
Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die zukünftige
Entwicklung des Wertes und Börsenkurses der NORDWEST Handel-Aktie seine
eigene Entscheidung darüber treffen muss, ob und für wie viele NORDWEST
Handel-Aktien er das Angebot der Bieterin annimmt oder nicht.
Vorbehaltlich der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften treffen Vorstand und
Aufsichtsrat keine Verantwortung für den Fall, dass die Annahme oder
Nichtannahme des Angebots im Nachhinein zu nachteiligen wirtschaftlichen
Auswirkungen für einen NORDWEST Handel-Aktionär führen sollte.
Die gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zu dem
Übernahmeangebot der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH an die Aktionäre
der NORDWEST Handel AG wird ab 21. November 2017 zur kostenlosen Ausgabe
bereitgehalten bei der NORDWEST Handel AG, Vorstandsbüro,
Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund, Deutschland (Bestellung per
Telefax an +49(0)231 2222-5714 unter Angabe einer Postadresse für den
Postversand). Darüber hinaus ist die Stellungnahme ab 21. November 2017 auch
im Internet abrufbar unter der Adresse http://www.nordwest.com (im Bereich
"Investor Relations", Verzeichnis "Übernahmeangebot"). Eine entsprechende
Hinweisbekanntmachung wird im Bundesanzeiger am 21. November 2017
veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken, nicht der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung eines
Übernahmeangebots oder von anderen mit diesem im Zusammenhang stehenden
Unterlagen, und stellt keine Aufforderung zur Abgabe oder zur Annahme eines
Angebots zum Verkauf von NORDWEST Handel-Aktien dar.
Dortmund, 21. November 2017
NORDWEST Handel AG
Der Vorstand
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21.11.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: NORDWEST Handel AG
Robert-Schuman-Straße 17
44263 Dortmund
Deutschland
Telefon: +49 231 2222-3001
Fax: +49 231 2222-3099
E-Mail: info@nordwest.com
Internet: www.nordwest.com
ISIN: DE0006775505
WKN: 677550
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München,
Stuttgart
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