17.03.2017 09:19:26

DGAP-News: mybet Holding SE

DGAP-News: mybet Holding SE: Änderung des Glücksspielstaatsvertrags bringt mybet Rechtssicherheit

DGAP-News: mybet Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges
mybet Holding SE: Änderung des Glücksspielstaatsvertrags bringt mybet Rechtssicherheit

17.03.2017 / 09:19
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mybet Holding SE: Änderung des Glücksspielstaatsvertrags bringt mybet Rechtssicherheit

Berlin, 17. März 2017. Gestern wurde der 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag enthält nun unter anderem eine Übergangsregelung für Anbieter von Sportwetten, die sich bereits im Jahr 2012 um eine offizielle Konzession in Deutschland beworben hatten. Das neue Regelwerk soll im Jahr 2018 in Kraft treten. Die Personal Exchange International, eine Konzerngesellschaft der mybet Holding SE, wird durch diese Regelung über eine vorläufige Erlaubnis zur Veranstaltung und dem Vertrieb von Sportwetten in Deutschland verfügen.

mybet begrüßt die Bemühungen um eine Regulierung des deutschen Marktes insgesamt. Als Mitglied des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) unterstützt das Unternehmen zudem das Angebot des Verbands zum Dialog mit der Politik zur Entwicklung einer für alle Seiten dauerhaft tragfähigen Lösung.

"Die vorläufige Erlaubnis ist in ihrer Wirkung gleichbedeutend mit einer Konzession. Pünktlich zur vollständigen Inbetriebnahme unserer neuen Produktplattform am 21. März haben wir also nun bis auf weiteres Rechtssicherheit für unser Sportwetten-Angebot im deutschen Markt", sagt Markus Peuler, Vorstand der mybet Holding SE.

Potenzieller Wettbewerbsvorteil
Der neue Vertrag erteilt vorläufige Erlaubnisse an 35 Sportwetten-Anbieter. Im deutschen Markt sind aber eine deutlich größere Zahl an Unternehmen aktiv. Nicht nur Online-Wetter stellt sich also die Frage, ob man in Zukunft einen Anbieter mit oder ohne Erlaubnis nutzt. Auch für Betreiber von stationären Wettshops, die in den einzelnen Bundesländern zudem noch einmal spezifischen Regulierungen unterliegen, könnte die jetzige Veränderung ein wichtiger Faktor sein. Da die mybet Gruppe bereits seit langem in ihrem Franchise-System einen hohen Aufwand zur Unterstützung von Wettshop-Partnern bei regulatorischen Fragen betreibt, unterstützt die Erlaubnis diese Anstrengungen.

"Wir versuchen auch im regulatorischen Bereich bewusst vorbildlich zu sein und zu einem vertrauenswürdigen Verhalten in der Branche beizutragen. Mit einer staatlichen Erlaubnis im Rücken gewinnt die Marke mybet zusätzliche Attraktivität. Daher hoffen wir, dass auch Online-Wetter und Shop-Betreiber nun einen weiteren Grund haben, sich unser Angebot einmal näher zu betrachten", erläutert Peuler.

mybet Holding SE
Die mybet Gruppe ist ein in mehreren europäischen Ländern lizenzierter Anbieter von Sportwetten und Online-Casinospielen mit Sitz in Berlin und Standorten in Köln und in Malta. mybet bietet ihre Wett- und Gaming-Produkte über die Internet-Plattform mybet.com sowie per Franchise-System auch in stationären mybet-Wettshops an. Zudem beliefert die Unternehmensgruppe als B2B-Dienstleister regionale Wettanbieter in Europa und Afrika.
Die mybet Holding SE ist die Muttergesellschaft der mybet Gruppe. Die Aktien der mybet Holding SE (ISIN DE000A0JRU67) sind an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard notiert.
Weitere Informationen unter www.mybet-se.com | www.mybet.com | www.mybet-shop.com

Kontakt
mybet Holding SE
Sebastian Bucher
Investor & Public Relations

tel +49 30 22 90 83-161
fax +49 30 22 90 83-150
e-mail sebastian.bucher@mybet.com



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: mybet Holding SE
Karl-Liebknecht-Straße 32
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 22 90 83 0
Fax: +49 30 22 90 83 150
E-Mail: ir@mybet.com
Internet: www.mybet-se.com
ISIN: DE000A0JRU67
WKN: A0JRU6
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

 
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