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DGAP-News: MEDION AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
DGAP-News: MEDION AG / Schlagwort(e): Sonstiges MEDION AG Essen Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
1. In der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016/2017 sind die Umsatzerlöse um EUR 408 Mio. zu hoch ausgewiesen; in gleicher Höhe ist der Materialaufwand zu hoch erfasst. Es wurden gleichzeitig einerseits Bruttoerlöse aus dem Verkauf von Mobilfunk-Starter-Sets und Guthaben-Vouchern an Handelspartner und andererseits Provisionserlöse vom Netzbetreiber für die mit dem Vertrieb dieser Starter-Sets und Guthaben-Voucher in Zusammenhang stehenden Leistungen als Umsatz erfasst. 2. Entgegen IFRS 8.34 werden im Konzernanhang die Gesamtbeträge der Umsatzerlöse mit externen Kunden, die sich jeweils auf mindestens 10% der Umsatzerlöse belaufen, nicht angegeben, sondern lediglich qualitative Angaben zu wichtigen Kunden gemacht. Im Geschäftsjahr 2016/2017 betrugen die nicht angegebenen Umsatzerlöse mit diesen Kunden EUR 194 Mio. und EUR 158 Mio. (nach Korrektur aufgrund der obigen Feststellung zu 1). Essen, den 01.02.2019 MEDION AG Der Vorstand
01.02.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | MEDION AG |
Am Zehnthof 77 | |
45307 Essen | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)201 8383-6500 |
Fax: | +49 (0)201 8383-6510 |
E-Mail: | aktie@medion.com |
Internet: | www.medion.com |
ISIN: | DE0006605009 |
WKN: | 660500 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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