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Maquet Medical Systems AG: Verständigung über Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen MAQUET Medical Systems AG und Pulsion Medical Systems
DGAP-News: Maquet Medical Systems AG / Schlagwort(e): Vertrag
Maquet Medical Systems AG: Verständigung über Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen MAQUET Medical
Systems AG und Pulsion Medical Systems
15.05.2014 / 19:33
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Pressemitteilung vom 15.05.2014
Verständigung über Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen MAQUET Medical Systems AG und Pulsion
Medical Systems SE
Rastatt, 15.05.2014 - Der Vorstand der MAQUET Medical Systems AG (vormals:
Alsterhöhe 1. V V AG, nachfolgend: "MAQUET") - mit Zustimmung des
Aufsichtsrates - und der Verwaltungsrat der Pulsion Medical Systems SE
(ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, "Pulsion") haben sich am heutigen Tage
darauf geeinigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen
MAQUET als herrschendem Unternehmen und Pulsion als beherrschtem
Unternehmen zu verhandeln und abzuschließen. Den außenstehenden Aktionären
der Pulsion soll ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Barabfindung
gemacht und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung gewährt
werden. Die endgültige Ausgestaltung der Regelungen über die Abfindung und
die jährliche Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer
Unternehmensbewertung festlegen.
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderem noch der Zustimmung
der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.
MAQUET ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe
wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der
Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird.
Wichtige Hinweise:
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf
gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen
des Vorstands von MAQUET beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren. In
Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung
gelangt, sich nicht unangemessen auf solche zukunftsgerichtete Aussagen
verlassen.
Rastatt, den 15.05.2014
MAQUET Medical Systems AG
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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15.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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268916 15.05.2014
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