15.12.2017 13:00:40

DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache

Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache

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DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG / Schlagwort(e): Rechtssache

Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache

15.12.2017 / 13:00

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Dezember 2017 die Revision der

Hyrican AG im Verfahren 1 ZR 53/15 um Auskünfte über Verkaufsmengen im

Zusammenhang mit einer etwaigen Verpflichtung zur Zahlung einer

Urheberrechtsabgabe in den Jahren 2002 bis 2005 zurückgewiesen. Die im Wege

der Stufenklage erhobene Feststellungsklage zur Höhe der Abgabe war nicht

Gegenstand des Revisionsverfahrens. Die Vorinstanz hatte über den

Auskunftsanspruch im Wege eines Teilurteils entschieden. Der

Feststellungsantrag zur Höhe der Abgabe ist weiterhin beim Oberlandesgericht

München anhängig. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ)

verlangt eine Abgabe von EUR 18,42 pro in Deutschland veräußerten Personal

Computer (PC) beziehungsweise Notebook. Die Urteilsbegründung liegt noch

nicht vor, so dass die konkreten Auswirkungen dieses Urteils noch nicht

abschließend eingeschätzt werden können. Zudem ist beim BGH unter dem Az.

KRZ 47/15 ein gegen die ZPÜ gerichtetes Kartellrechtsverfahrens des

Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (ZitCO)

anhängig, welches die Abgabenhöhe in dem betreffenden Zeitraum zum

Gegenstand hat.

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