29.04.2016 10:03:39

DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache

Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache

DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG / Schlagwort(e): Rechtssache

Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache

29.04.2016 / 10:03

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Die Hyrican Informationssysteme AG teilt mit, dass das Thüringer

Oberlandesgericht mit Urteil vom 20. April 2016 ein Urteil des Landgerichts

Erfurt bestätigt hat, wonach die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat

vom 8./12. Dezember 2011 und vom 28. Dezember 2011 über die Ausnutzung des

genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

nichtig sind. Gleichzeitig ergibt sich aus der Urteilsbegründung des

Senats, dass "die jeweilige Kapitalerhöhung mit ihrer Eintragung in das

Handelsregister wirksam geworden [ist], §§ 203 Abs. 1, 189 AktG" und dass

"nichtige Entscheidungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates

einschließlich der Verletzung des Bezugsrechts der Aktionäre die

Wirksamkeit der durchgeführten und eingetragenen Kapitalerhöhung und der

damit entstandenen neuen Mitgliedschaftsrechte nicht" [berühren].

Die Gesellschaft prüft derzeit, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel

einlegt.

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29.04.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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459123 29.04.2016

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