07.04.2016 17:10:39
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DGAP-News: Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out
Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out
Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out
07.04.2016 17:10
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Corporate News
Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft:
Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out
Leutkirch im Allgäu, 07. April 2016 - Die pdm Holding AG, die insgesamt
rund 94,24 % des Grundkapitals der Gruschwitz Textilwerke AG hält, hat dem
Vorstand der Gruschwitz Textilwerke AG mitgeteilt, dass sie die angemessene
Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
Gruschwitz Textilwerke AG auf die pdm Holding AG als Hauptaktionärin
entsprechend dem Verfahren gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a
ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) auf EUR 89,08 je
Stammaktie der Gruschwitz Textilwerke AG festgelegt hat. Die pdm Holding AG
bestätigt und konkretisiert damit ihr dem Vorstand der Gruschwitz
Textilwerke AG am 30. Oktober 2015 übermitteltes Verlangen nach § 62 Abs. 5
Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG.
Die Gruschwitz AG und die pdm Holding AG haben am 07. April 2016 einen
Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die Gruschwitz Textilwerke AG
ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung
ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die pdm Holding AG
überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verschmelzungsvertrag enthält
nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe, dass im Zusammenhang mit der
Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gruschwitz
Textilwerke AG als übertragender Gesellschaft erfolgen soll.
Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out soll in der noch
einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der Gruschwitz AG, die
voraussichtlich am 31. Mai 2016 stattfinden wird, Beschluss gefasst werden.
Der Vorstand
Leutkirch, den 07. April 2016
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