08.08.2014 10:57:48
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DGAP-News: Erste Asset Management: Nicht alle argentinischen Staatsanleihen von Zahlungsausfall betroffen
Erste Asset Management: Nicht alle argentinischen Staatsanleihen von Zahlungsausfall betroffen
DGAP-News: Erste Asset Management GmbH / Schlagwort(e):
Fonds/Sonstiges
Erste Asset Management: Nicht alle argentinischen Staatsanleihen von
Zahlungsausfall betroffen
08.08.2014 / 10:56
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* Nicht alle Inhaber argentinischer Staatsanleihen sind durch den
partiellen Zahlungsausfall des Landes bedroht.
* Das Urteil bezieht sich nur auf Anleihen, die im Rahmen der
Umschuldungsprogramme und unter US-Jurisdiktion begeben wurden.
* Argentinien steht nicht vor der Staatspleite, sondern unterliegt
lediglich einem Zahlungsmoratorium.
* Keine Ansteckungsgefahr für andere Schwellenländeranleihen.
* Die Erste Asset Management ist mit Anleihen im Wert von ca. 1,6 Millionen
Euro gegenüber einem verwalteten Gesamtvermögen von rund 50,5 Milliarden
Euro insgesamt nur in sehr geringem Umfang betroffen.
Nicht alle Inhaber argentinischer Staatsanleihen sind durch den partiellen
Zahlungsausfall des Landes bedroht. "Argentinien steht nicht vor der
Staatspleite, sondern unterliegt lediglich einem Zahlungsmoratorium, das
nur einen Teil der argentinischen Staatsanleihen betrifft", erklärt Felix
Dornaus, Senior Fund Manager für Global EM Hard Currency der Erste Asset
Management. Betroffen seien nur Anleihen, die im Rahmen der
Umschuldungsprogramme seit 2001 und unter US-Jurisdiktion begeben wurden.
Juristisch bleibe noch zu klären, ob auch nach britischem Recht begebene
Anleihen betroffen seien. "Alle anderen Bonds, also sowohl Staats- als auch
Unternehmensanleihen, sollten jedoch grundsätzlich ungehindert bedient
werden können", betont er.
Die Ratingagentur S&P hatte in der letzten Woche den partiellen
Zahlungsausfall ("technical default") des südamerikanischen Landes erklärt.
Zuvor war eine 30-tägige Frist verstrichen, innerhalb derer eine
Zinszahlung auf bestimmte, umgeschuldete Staatsanleihen hätte geleistet
werden sollen. Argentinien hatte den betreffenden Betrag per Fälligkeitstag
zwar hinterlegt, dessen Auszahlung seitens der Bank of New York, die als
Paying Agent für Argentinien auftritt, wurde aber durch den Schiedsspruch
eines New Yorker Bezirksrichters verhindert. Demnach wären auch die
Forderungen derjenigen Gläubiger zu bedienen gewesen, die sich nicht an den
Umschuldungen seit 2001 beteiligt hatten. Diese sogenannten "Holdouts"
machten insgesamt rund sieben Prozent aller damaligen Gläubiger aus.
Die Verhandlungen zwischen der argentinischen Regierung und den
Umschuldungsverweigerern halten an. Es gelte nun, komplexe juristische
Sachverhalte und Interessenlagen zu klären. Wie diese Verhandlungen letzten
Endes ausgehen werden, sei nicht abzusehen, so Dornaus. Im schlechtesten
Falle könnten gemäß den Vertragsbedingungen vor der Umschuldung auch jene
Gläubiger auf volle Schuldenbedienung klagen, die der Umschuldung bereits
zugestimmt haben. Dabei handele es sich um rund 93 Prozent aller Gläubiger
der damals umzuschuldenden Staatspapiere. "Sollte es dazu kommen, was
derzeit unwahrscheinlich ist, und sollte diese Klage dann erfolgreich sein,
dürfte es in Argentinien zu einer Fremdwährungsknappheit kommen", schätzt
Dornaus. Mit einer Einigung sei kurzfristig nicht zu rechnen. "Wir rechnen
eher mit Monaten als mit Wochen."
Keine Ansteckungsgefahr für andere Schwellenländeranleihen
Bis eine Lösung gefunden ist, erwartet der Fondsmanager bis auf weiteres
erhöhte Volatilität, auch bei argentinischen Unternehmensanleihen. Indes
sieht Dornaus keine Ansteckungsgefahr für den Markt für
Schwellenländeranleihen insgesamt. "Bei Argentinien handelt es sich um
einen isolierten Fall, weshalb die Entwicklung kaum Einfluss auf die
Anleihen anderer Länder haben sollte." Allerdings dürften die Erfahrungen
aus der Auseinandersetzung zwischen Argentinien und den klagenden
Hedgefonds bei zukünftigen Umschuldungen berücksichtigt werden. Es stelle
sich künftig nicht nur die Frage, wie mit Investoren umzugehen sei, die
sich nicht an den Umschuldungsprogrammen beteiligen. Schuldner müssten auch
prüfen, ob noch einmal auf die US-Jurisdiktion zurückgegriffen werden
solle, die es Bezirksgerichten ermögliche, in die Souveränitätsrechte von
Staaten einzugreifen.
"Selbst für professionelle Investoren am Markt für Schwellenländeranleihen
ist die weitere Entwicklung schwer einzuschätzen, denn in den letzten 35
Jahren hat es keinen vergleichbaren Fall gegeben", erklärt Felix Dornaus.
Allerdings sei die Erste Asset Management von dem Fall nur in sehr geringem
Umfang betroffen. Die Fondsgesellschaft ist grundsätzlich bei
argentinischen Staatstiteln untergewichtet. Mit insgesamt lediglich rund
1,6 Millionen Euro gegenüber einem verwalteten Gesamtvermögen von rund 50,5
Milliarden Euro ist sie nur in geringem Umfang in argentinischen
Staatsanleihen engagiert, welche von dem New Yorker Urteil betroffen sind.
Rückfragen an:
Erste Asset Management, Communications & PR
Birgit Haiden
Tel. +43 (0)50 100 19991
E-Mail: birgit.haiden@sparinvest.com
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Erste Asset Management GmbH, Habsburgergasse 2 A-1010 Wien,
www.erste-am.com Sitz Wien, FN 102018b, Handelsgericht Wien, DVR 0468703
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Tel. +49 (0)221/91 28 87 51
E-Mail: boris.bachmann@ergo-komm.de
Erste Asset Management GmbH (www.erste-am.com) koordiniert und verantwortet
die Asset- Management-Aktivitäten (Vermögensverwaltung mit Investmentfonds
und Portfoliolösungen) innerhalb der Erste Group Bank AG. An Standorten in
Österreich sowie Deutschland, Kroatien, Rumänien, der Slowakei, Tschechien
und Ungarn verwaltet sie ein Vermögen von 50,5 Milliarden Euro (per Ende
Juni 2014, Quelle EAM).
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08.08.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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281471 08.08.2014
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