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DGAP-News: EASY SOFTWARE AG: Berücksichtigung der Schadenersatzansprüche im Abschluss 2016
EASY SOFTWARE AG: Berücksichtigung der Schadenersatzansprüche im Abschluss 2016
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DGAP-News: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EASY SOFTWARE AG: Berücksichtigung der Schadenersatzansprüche im Abschluss
2016
21.04.2017 / 17:24
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Mülheim an der Ruhr, 21. April 2017
Am 7. April 2017 hatte das OLG Düsseldorf, wie per Ad-hoc-Mitteilung
veröffentlicht, eine Klage zu Gunsten der EASY SOFTWARE AG entschieden. Die
wertmäßig höhere Klage wurde jedoch abgewiesen, weil das Gericht die
Auffassung vertritt, dass die von uns geltend gemachten Ansprüche verjährt
sind.
Im Rahmen der Erstellung des Geschäftsberichts 2016 hat der Vorstand der
EASY SOFTWARE AG die Auswirkungen der beiden ergangenen Urteile auf den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 bewertet.
Die am 7. April 2017 verkündeten Urteile führen dazu, dass sich im
Halbjahresbericht 2016 erfasste sonstige betriebliche Erträge aus Klagen in
Höhe von TEUR 3.209 im Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2016 um TEUR
2.690 auf TEUR 519 reduzieren. Die zum Halbjahr gebildeten Rückstellungen in
Höhe von TEUR 424 werden nur teilweise aufgelöst, weil sowohl Prozesskosten
als auch eine Entscheidung über die Einlegung einer
Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH noch ausstehen. Die Rückstellungen für
Rechtsberatungskosten betragen zum Jahresende 2016 TEUR 339.
Der Ergebnisnettoeffekt aus beiden Urteilen im EBITDA für das gesamte
Geschäftsjahr 2016 liegt somit bei TEUR 180.
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
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45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
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Fax: +49(0) 208 450 16-90
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566399 21.04.2017
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