15.01.2015 17:23:53
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Dr. Greger & Collegen: Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs von 1,20 Franken je Euro auf - mit verheerenden Auswirkungen auf CHF-Swapgeschäfte und CHF-Darlehen
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs
von 1,20 Franken je Euro auf - mit verheerenden Auswirkungen auf
CHF-Swapgeschäfte und CHF-Darlehen
15.01.2015 / 17:24
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Die Schweizerische Nationalbank hat heute überraschend den Mindestkurs von
1,20 Franken pro Euro aufgehoben. Die unerwartete Entscheidung der
Nationalbank führte dazu, dass die Finanzmärkte verrückt gespielt haben:
Der Schweizer Franken stieg binnen weniger Minuten auf bislang nicht
erreichte Höhen, so dass das Währungspaar EUR/CHF auf den bislang tiefsten
Stand aller Zeiten eingebrochen ist.
Desaströse und ruinöse Konsequenzen hat diese Entscheidung der Schweizer
Nationalbank insbesondere für Darlehensnehmer, die auf Empfehlung ihrer
Bank einen Kredit in Schweizer Franken aufgenommen haben sowie für
Swapvertragspartner, deren Verträge im Zusammenhang mit dem Schweizer
Franken als Darlehenswährung stehen. Unmittelbar betroffen sind
beispielsweise alle Zins- und Währungsswapgeschäfte (Cross-Currency-Swaps,
CCS) oder Currency-Related-Swaps (CRS) in Schweizer Franken. Der aktuelle
negative Marktwert dieser Verträge hat sich aufgrund der überraschenden
Entscheidung der Schweizer Nationalbank binnen weniger Minuten um ein
Vielfaches verschlechtert und erreicht nun Größenordnungen, die zum
finanziellen Ruin führen können.
Swapgeschäfte mit Schweizer Franken als Kreditwährung waren insbesondere in
den Jahren 2006 bis 2008 beliebte Derivate, die Sparkassen (beispielsweise
die Sparkasse KölnBonn) und Banken (unter anderem die HypoVereinsbank, die
Deutsche Bank sowie die DZ-Bank) ihren TOP-Kunden als sogenannte
"Zinsoptimierungsgeschäfte" verkauft hatten. Die in Aussicht gestellte
"Zinsoptimierung" trat jedoch nicht ein. Stattdessen entwickelten sich
diese Geschäfte zu einem finanziellen Fiasko. Wer von Seiten der
Spezialisten der Bank nicht rechtzeitig den Ausstieg aus diesen Geschäften
nahegelegt bekam, geriet aufgrund der Entwicklung des Wechselkurses EUR/CHF
in einen Abwärtsstrudel, der einen Ausstieg aus dem Swapgeschäft aufgrund
des enormen negativen Marktwerts unmöglich machte. Die heutige Entscheidung
der Schweizer Nationalbank treibt den Verlust der geschädigten Bank- und
Sparkassenkunden auf ein bislang noch nie erreichtes Ausmaß.
Anleger, die bislang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
gegen ihre Bank oder Sparkasse noch gezögert haben, sollten die jetzige
Entwicklung zum Anlass nehmen, von hierauf spezialisierten Kanzleien
überprüfen zu lassen, ob die damalige Beratung durch die
Derivatspezialisten Ansatzpunkte für die Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen gibt.
Für die kommende Woche hat der Bundesgerichtshof zur Thematik der
Cross-Currency-Swaps eine hochbrisante Entscheidung angekündigt, in der es
ganz speziell um die Aufklärungspflicht der Banken und Sparkassen im
Zusammenhang mit dem anfänglichen negativen Marktwert gehen wird. Die
Kanzlei Dr. Greger & Collegen rechnet aufgrund ihr bekannt gewordener
Informationen mit einer Entscheidung zu Gunsten des geschädigten
Bankkunden.
Unabhängig von dem Ausgang dieses Verfahrens am Bundesgerichtshof sieht die
Kanzlei Dr. Greger & Collegen bereits aufgrund der bisherigen
Rechtsprechung und den strengen Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur
Reichweite der Aufklärungspflicht der Banken für swapgeschädigte Bankkunden
sehr gute Möglichkeiten, den aus derartigen Wettgeschäften bereits
erlittenen finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen bzw. die negativen
Marktwerte aktuell noch laufender Swapgeschäfte nicht ausgleichen zu
müssen.
Kreditnehmern, denen von Seite der Bank empfohlen wurde, ihr Darlehen in
Schweizer Franken aufzunehmen, um hierdurch Zinszahlungen zu reduzieren,
und die über die Währungsrisiken nicht ausreichend aufgeklärt wurden, wird
von Seiten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfohlen, die durch die
Währungsturbulenzen verursachte massive Erhöhung der Schulden zum Anlass zu
nehmen, die Möglichkeiten für einen Widerruf des Darlehens anwaltlich
überprüfen zu lassen. Im Falle des erfolgreichen Widerrufs würde der
Darlehensvertrag vollständig rückabgewickelt werden. Die Kanzlei Dr. Greger
& Collegen konnte auf diese Weise bereits für zahlreiche Darlehensnehmer
selbst außergerichtlich schon positive Ergebnisse erzielen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft
"Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik
"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen
bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern
bundesweit gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Rechtsanwälte
Dr. Greger & Collegen
Maximilianstr. 35 C
80539 München
Tel.: 089 / 2370848 - 0
Fax: 089 / 2370848 - 11
Web: www.dr-greger.de
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15.01.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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