15.01.2015 17:23:53

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Dr. Greger & Collegen: Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs von 1,20 Franken je Euro auf - mit verheerenden Auswirkungen auf CHF-Swapgeschäfte und CHF-Darlehen

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs

von 1,20 Franken je Euro auf - mit verheerenden Auswirkungen auf

CHF-Swapgeschäfte und CHF-Darlehen

15.01.2015 / 17:24

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Die Schweizerische Nationalbank hat heute überraschend den Mindestkurs von

1,20 Franken pro Euro aufgehoben. Die unerwartete Entscheidung der

Nationalbank führte dazu, dass die Finanzmärkte verrückt gespielt haben:

Der Schweizer Franken stieg binnen weniger Minuten auf bislang nicht

erreichte Höhen, so dass das Währungspaar EUR/CHF auf den bislang tiefsten

Stand aller Zeiten eingebrochen ist.

Desaströse und ruinöse Konsequenzen hat diese Entscheidung der Schweizer

Nationalbank insbesondere für Darlehensnehmer, die auf Empfehlung ihrer

Bank einen Kredit in Schweizer Franken aufgenommen haben sowie für

Swapvertragspartner, deren Verträge im Zusammenhang mit dem Schweizer

Franken als Darlehenswährung stehen. Unmittelbar betroffen sind

beispielsweise alle Zins- und Währungsswapgeschäfte (Cross-Currency-Swaps,

CCS) oder Currency-Related-Swaps (CRS) in Schweizer Franken. Der aktuelle

negative Marktwert dieser Verträge hat sich aufgrund der überraschenden

Entscheidung der Schweizer Nationalbank binnen weniger Minuten um ein

Vielfaches verschlechtert und erreicht nun Größenordnungen, die zum

finanziellen Ruin führen können.

Swapgeschäfte mit Schweizer Franken als Kreditwährung waren insbesondere in

den Jahren 2006 bis 2008 beliebte Derivate, die Sparkassen (beispielsweise

die Sparkasse KölnBonn) und Banken (unter anderem die HypoVereinsbank, die

Deutsche Bank sowie die DZ-Bank) ihren TOP-Kunden als sogenannte

"Zinsoptimierungsgeschäfte" verkauft hatten. Die in Aussicht gestellte

"Zinsoptimierung" trat jedoch nicht ein. Stattdessen entwickelten sich

diese Geschäfte zu einem finanziellen Fiasko. Wer von Seiten der

Spezialisten der Bank nicht rechtzeitig den Ausstieg aus diesen Geschäften

nahegelegt bekam, geriet aufgrund der Entwicklung des Wechselkurses EUR/CHF

in einen Abwärtsstrudel, der einen Ausstieg aus dem Swapgeschäft aufgrund

des enormen negativen Marktwerts unmöglich machte. Die heutige Entscheidung

der Schweizer Nationalbank treibt den Verlust der geschädigten Bank- und

Sparkassenkunden auf ein bislang noch nie erreichtes Ausmaß.

Anleger, die bislang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

gegen ihre Bank oder Sparkasse noch gezögert haben, sollten die jetzige

Entwicklung zum Anlass nehmen, von hierauf spezialisierten Kanzleien

überprüfen zu lassen, ob die damalige Beratung durch die

Derivatspezialisten Ansatzpunkte für die Durchsetzung von

Schadensersatzansprüchen gibt.

Für die kommende Woche hat der Bundesgerichtshof zur Thematik der

Cross-Currency-Swaps eine hochbrisante Entscheidung angekündigt, in der es

ganz speziell um die Aufklärungspflicht der Banken und Sparkassen im

Zusammenhang mit dem anfänglichen negativen Marktwert gehen wird. Die

Kanzlei Dr. Greger & Collegen rechnet aufgrund ihr bekannt gewordener

Informationen mit einer Entscheidung zu Gunsten des geschädigten

Bankkunden.

Unabhängig von dem Ausgang dieses Verfahrens am Bundesgerichtshof sieht die

Kanzlei Dr. Greger & Collegen bereits aufgrund der bisherigen

Rechtsprechung und den strengen Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur

Reichweite der Aufklärungspflicht der Banken für swapgeschädigte Bankkunden

sehr gute Möglichkeiten, den aus derartigen Wettgeschäften bereits

erlittenen finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen bzw. die negativen

Marktwerte aktuell noch laufender Swapgeschäfte nicht ausgleichen zu

müssen.

Kreditnehmern, denen von Seite der Bank empfohlen wurde, ihr Darlehen in

Schweizer Franken aufzunehmen, um hierdurch Zinszahlungen zu reduzieren,

und die über die Währungsrisiken nicht ausreichend aufgeklärt wurden, wird

von Seiten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfohlen, die durch die

Währungsturbulenzen verursachte massive Erhöhung der Schulden zum Anlass zu

nehmen, die Möglichkeiten für einen Widerruf des Darlehens anwaltlich

überprüfen zu lassen. Im Falle des erfolgreichen Widerrufs würde der

Darlehensvertrag vollständig rückabgewickelt werden. Die Kanzlei Dr. Greger

& Collegen konnte auf diese Weise bereits für zahlreiche Darlehensnehmer

selbst außergerichtlich schon positive Ergebnisse erzielen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft

"Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik

"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen

bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern

bundesweit gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Rechtsanwälte

Dr. Greger & Collegen

Maximilianstr. 35 C

80539 München

Tel.: 089 / 2370848 - 0

Fax: 089 / 2370848 - 11

Web: www.dr-greger.de

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