10.11.2016 19:36:39

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Dr. Greger & Collegen: BGH entscheidet: 'Darlehensgebühr in Bausparverträgen unwirksam' - Betroffene Bausparer können mit erheblichen Rückzahlungen rechnen!

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: BGH entscheidet: 'Darlehensgebühr in Bausparverträgen

unwirksam' - Betroffene Bausparer können mit erheblichen Rückzahlungen

rechnen!

10.11.2016 / 19:36

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Regensburg/München, 10.11.2016 - Nachdem der BGH im Jahr 2014 bereits

Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen als unwirksam

beurteilt hat, hat er diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung nunmehr

auch für Bausparverträge bestätigt.

"Nicht selten war und ist in den Allgemeinen Bedingungen für

Bausparverträge eine Darlehensgebühr in Höhe von 2% der Bausparsumme

vorgesehen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. "Da diese

separate Darlehensgebühr bei Auszahlung dem Bauspardarlehen zugeschlagen

wird, erhöht sich für den Bausparer ohne erkennbaren und nachvollziehbaren

Grund die Darlehensschuld."

"Diese weitere verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH ist sehr zu

begrüßen. Viele betroffene Bausparer haben in der Vergangenheit auf diesem

Wege den vermeintlichen Arbeitsaufwand der Bausparkasse bezahlt und

mitfinanziert und erhalten durch dieses Urteil des BGH nunmehr die

Möglichkeit die zu Unrecht erhobenen, mitunter sehr hohen, Gebühren

zurückzufordern", so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger weiter.

Betroffene Bausparer sollten schnell handeln und ihre Verträge auf die

Möglichkeit zur Rückforderung von zu Unrecht erhobenen Gebühren überprüfen

lassen.

Sicher betroffen sind Bausparverträge, die in dem Zeitraum zwischen 2013

und 2016 in ein Darlehen umgewandelt wurden. Aber auch Bausparverträge vor

2013 sollten in jeden Fall durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht

spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.

Sollten auch Sie von diesen unberechtigten Gebühren betroffen sein,

registrieren Sie sich auf unserer Homepage

www.bausparer-gebuehr-zurueck.de.

Sie erhalten dann weitere aktuelle Informationen. Die gesamte und schnelle

Abwicklung Ihrer Rückforderungsansprüche wird von unserer Kanzlei gegen

eine günstige Pauschale übernommen. Dies garantiert Ihnen eine

rechtssichere und vollständige Geltendmachung Ihrer Ansprüche, da durchaus

damit zu rechnen ist, dass die Bausparkassen die Gebühr nicht oder nicht

vollständig ausbezahlen werden.

Kontakt:

Rechtsanwälte

Dr. Greger & Collegen

Dr.-Leo-Ritter-Str. 7

93049 Regensburg

Tel.: 0941 / 630 99 60

Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de

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10.11.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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519735 10.11.2016

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