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Dr. Greger & Collegen: BGH entscheidet: 'Darlehensgebühr in Bausparverträgen unwirksam' - Betroffene Bausparer können mit erheblichen Rückzahlungen rechnen!
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: BGH entscheidet: 'Darlehensgebühr in Bausparverträgen
unwirksam' - Betroffene Bausparer können mit erheblichen Rückzahlungen
rechnen!
10.11.2016 / 19:36
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Regensburg/München, 10.11.2016 - Nachdem der BGH im Jahr 2014 bereits
Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen als unwirksam
beurteilt hat, hat er diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung nunmehr
auch für Bausparverträge bestätigt.
"Nicht selten war und ist in den Allgemeinen Bedingungen für
Bausparverträge eine Darlehensgebühr in Höhe von 2% der Bausparsumme
vorgesehen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. "Da diese
separate Darlehensgebühr bei Auszahlung dem Bauspardarlehen zugeschlagen
wird, erhöht sich für den Bausparer ohne erkennbaren und nachvollziehbaren
Grund die Darlehensschuld."
"Diese weitere verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH ist sehr zu
begrüßen. Viele betroffene Bausparer haben in der Vergangenheit auf diesem
Wege den vermeintlichen Arbeitsaufwand der Bausparkasse bezahlt und
mitfinanziert und erhalten durch dieses Urteil des BGH nunmehr die
Möglichkeit die zu Unrecht erhobenen, mitunter sehr hohen, Gebühren
zurückzufordern", so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger weiter.
Betroffene Bausparer sollten schnell handeln und ihre Verträge auf die
Möglichkeit zur Rückforderung von zu Unrecht erhobenen Gebühren überprüfen
lassen.
Sicher betroffen sind Bausparverträge, die in dem Zeitraum zwischen 2013
und 2016 in ein Darlehen umgewandelt wurden. Aber auch Bausparverträge vor
2013 sollten in jeden Fall durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.
Sollten auch Sie von diesen unberechtigten Gebühren betroffen sein,
registrieren Sie sich auf unserer Homepage
www.bausparer-gebuehr-zurueck.de.
Sie erhalten dann weitere aktuelle Informationen. Die gesamte und schnelle
Abwicklung Ihrer Rückforderungsansprüche wird von unserer Kanzlei gegen
eine günstige Pauschale übernommen. Dies garantiert Ihnen eine
rechtssichere und vollständige Geltendmachung Ihrer Ansprüche, da durchaus
damit zu rechnen ist, dass die Bausparkassen die Gebühr nicht oder nicht
vollständig ausbezahlen werden.
Kontakt:
Rechtsanwälte
Dr. Greger & Collegen
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
Web: www.dr-greger.de
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