13.06.2016 16:19:39

DGAP-News: Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG: Deutsche Bildung startet Zeichnungsfrist für zweite Anleihe

Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG: Deutsche Bildung startet Zeichnungsfrist für zweite Anleihe

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Anleiheemission

Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG: Deutsche Bildung startet

Zeichnungsfrist für zweite Anleihe

13.06.2016 / 16:19

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Pressemitteilung

Frankfurt, 13.06.2016

Deutsche Bildung startet Zeichnungsfrist für zweite Anleihe

Ab sofort kann die zweite Anleihe der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH

& Co. KG gezeichnet werden. Die Deutsche Bildung bietet institutionellen

und privaten Anlegern mit der Anleihe bei einer Laufzeit von 10 Jahren

einen festen jährlichen Kupon von 4,0%. Die Einbeziehung an der Börse

Düsseldorf im Freiverkehr (Handelssegment Primärmarkt C) ist ab dem 29.

Juni vorgesehen. Platziert wird die Anleihe über die Small & Mid Cap

Investmentbank AG, München. Privatanleger können die Anleihe zudem über die

Internetseite der Deutsche Bildung AG (www.deutsche-bildung-

studienfonds-2.de) zeichnen. Die jährliche Zinszahlung erfolgt erstmals am

29. Juni 2017. Die Nettoerlöse aus der Anleiheemission werden

ausschließlich für die Studienförderung verwendet.

Deutsche Bildung Studienfonds finanziert Studenten unterschiedlicher

Fachrichtungen an staatlich anerkannten Hochschulen und bietet zugleich

über das Programm WissenPlus eine inhaltliche Förderung während des

Studiums und darüber hinaus bis zum Ende der Rückzahlungsdauer. Die

Bewerber für eine Studienförderung durchlaufen einen stringenten

Auswahlprozess. Das Kapital wird über eine durchschnittliche

Vertragslaufzeit von rund acht Jahren vom Beginn der Studienförderung bis

zum Ende der Rückzahlung investiert.

Im Gegensatz zu einem Kredit ist die Rückzahlung nicht starr, sondern

berücksichtigt die sich verändernden Lebensumstände der Geförderten. Die

Rückzahlung erfolgt als fester Anteil vom Einkommen über eine zu Beginn der

Förderung fest vereinbarte Dauer, die erst mit Erreichen eines

Mindesteinkommens beginnt. Dadurch werden die Geförderten zu Beginn ihrer

Berufstätigkeit finanziell nicht überlastet, während die Investoren

gleichzeitig von der Einkommensentwicklung profitieren. Für

Spitzenverdiener wird ein Cap vereinbart. Deutsche Bildung Studienfonds hat

seit Auflage im Jahr 2007 insgesamt 2.262 Studenten gefördert. Davon haben

184 ihre Förderung bereits vollständig zurückgezahlt. Die Ausfallquote

liegt dabei bei unter einem Prozent.

Als Manager des Studienfonds ist die Deutsche Bildung AG für die Auswahl

und gezielte Förderung der Studenten und deren Rückzahlungen

verantwortlich. Die bereits emittierte erste Anleihe der Deutschen Bildung

notiert ebenfalls an der Börse Düsseldorf im Freiverkehr. Neben der Anlage

in Anleihen können Investoren auch Kommanditanteile an der Deutsche Bildung

Studienfonds II GmbH & Co. KG zeichnen.

Eckdaten zur Anleihe

Emissionsvolumen: bis zu 10 Millionen Euro

Beginn Zeichnungsfrist: 12. Juni 2016

Laufzeit: 10 Jahre

Zins (Kupon): 4,0 Prozent p.a.

Zinszahlung: jährlich, erstmals am 29.06.2017

Stückelung: 1.000 Euro

Mindestanlage: 5.000 Euro

WKN | ISIN: A2AAVM | DE000A2AAVM5

Rückzahlungskurs: 100 Prozent des Nominalbetrages

Wertpapierart: Inhaber-Teilschuldverschreibung

Notierung: Vorgesehen: Freiverkehr der Börse Düsseldorf (Primärmarkt C)

Weitere Informationen und der von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigte Wertpapierprospekt sind

auf der Homepage der Gesellschaft unter www.deutsche-bildung-

studienfonds-2.de erhältlich.

Deutsche Bildung AG

Weißfrauenstraße 12-16

60311 Frankfurt

Telefon 069 / 920 39 45 0

Telefax 069 / 920 39 45 10

www.deutsche-bildung.de/presse

www.deutsche-bildung.de/newsroom

Pressekontakt

PR-Agentur:

GFD Finanzkommunikation

Lars Haugwitz

Telefon 069 / 97 12 47 34

Telefax 069 / 97 12 47 20

Lill@gfd-finanzkommunikation.de

Diese Pressemitteilung stellt eine unverbindliche Vorabinformation dar, die

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Wertpapierprospektgesetzes ist. Diese Pressemitteilung ist weder ein

Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von

Wertpapieren der Emittentin noch eines mit ihr verbundenen Unternehmens.

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