09.10.2014 18:16:49
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DGAP-News: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft: Angebot an die Aktionäre der aleo solar Aktiengesellschaft (i.L.) heute veröffentlicht
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft: Angebot an die Aktionäre der aleo solar Aktiengesellschaft (i.L.) heute veröffentlicht
DGAP-News: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Sonstiges
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft: Angebot an die Aktionäre der aleo
solar Aktiengesellschaft (i.L.) heute veröffentlicht
09.10.2014 / 18:16
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Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ("Deutsche Balaton") hat heute
entsprechend der ihr nach § 14 Abs. 2 und 3 WpÜG obliegenden Verpflichtung
die an die Aktionäre der aleo solar Aktiengesellschaft (i.L.) ("aleo")
gerichtete Angebotsunterlage veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist im
Internet unter http://www.deutsche-balaton.de/aleo-teilangebot abrufbar,
nachdem die BaFin die Veröffentlichung der Angebotsunterlage mit Bescheid
vom 8. Oktober 2014 gestattet hat.
Die Deutsche Balaton hatte am 18. September 2014 gemäß § 10 WpÜG ihre
Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in
Form eines Teilangebots zum Erwerb von bis zu 710.338 auf den Namen
lautende Stückaktien der aleo mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von jeweils 1,00 Euro, entsprechend einem Anteil von rund 5,45
% des Grundkapitals, veröffentlicht. Dieser Entscheidung ist
zusammengefasst Folgendes vorausgegangen:
Die Deutsche Balaton befindet sich gegenwärtig in verschiedenen
Rechtsstreitigkeiten mit der aleo, unter anderem in einem Rechtsstreit über
die Wirksamkeit der von der Hauptversammlung der aleo vom 15. April 2014
beschlossenen Liquidation der Gesellschaft und der Zustimmung der
Hauptversammlung zum Verkauf ihrer wesentlichen Vermögensgegenstände an
einen Dritten.
Die Robert Bosch-Gruppe mit ihrer Muttergesellschaft Robert Bosch GmbH ist
nach Angaben der aleo mit rund 90,7% größte Aktionärin der aleo. Zwischen
Vertretern der Robert Bosch GmbH und der Deutsche Balaton gab es am 14.
Juli 2014 ein Gespräch. Der Inhalt des Gesprächs vom 14. Juli 2014 lässt
sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen, ohne dass die Deutsche
Balaton dabei eine Gewähr für die Richtigkeit und Wahrheit der
ausgetauschten Meinungen und Informationen übernimmt:
In dem Gespräch am 14. Juli 2014 wurden verschiedene Möglichkeiten im
Hinblick auf die weitere Entwicklung und Geschäftstätigkeit der aleo
diskutiert.
Unter anderem erläuterten die Vertreter der Robert Bosch GmbH, dass die von
der Deutsche Balaton geschätzten Verlustvorträge der aleo von der
Größenordnung 150-200 Mio. Euro nicht ganz falsch seien, ohne allerdings
die genauen Beträge zu nennen. Weiter äußerten die Vertreter der Robert
Bosch GmbH, dass die Verlustvorträge kurzfristig nicht nutzbar seien,
sondern erst ab etwa in sechs Jahren. Eine überschlägige Berechnung
hinsichtlich des Wertes der Verlustvorträge der aleo für die Robert Bosch
GmbH führe unter der Annahme eines Steuersatzes von 30% auf angenommene
Verlustvorträge in Höhe von 150 Millionen Euro und nach Abzug von
Risikopositionen und Zeitwertabschlägen zu einem Wert in Höhe von etwa 10
Millionen Euro. Grundsätzlich könne sich die Robert Bosch GmbH vorstellen,
weitere aleo-Aktien zu erwerben, wenn die Robert Bosch-Gruppe damit die 95%
Schwelle überschreiten würde und die Rechtsstreitigkeiten zwischen der aleo
und der Deutsche Balaton damit schnell beendet werden könnten. Falls die
Robert Bosch-Gruppe die Schwelle von 95% sämtlicher aleo-Aktien
überschreite, könnte ein Squeeze-out durchgeführt werden. Die Robert
Bosch-Gruppe könnte so ihren Anteil an der aleo auf 100% erhöhen.
Die Deutsche Balaton könne sich vorstellen, ihre aleo-Aktien in ein Angebot
einzureichen, das sich an alle Aktionäre der aleo richte. Damit könne die
Robert Bosch GmbH die 95% Schwelle an der aleo möglicherweise
überschreiten. Die Deutsche Balaton machte in dem Gespräch jedoch deutlich,
dass die von der Deutsche Balaton gegen die aleo geführten
Rechtsstreitigkeiten unabhängig von den Gesprächen mit der Robert
Bosch-Gruppe seien. Die Deutsche Balaton lasse sich Rechtsstreitigkeiten
nicht abkaufen. Das Rechtsschutzbedürfnis würde aber aufgrund fehlendem
wirtschaftlichen Interesse wegfallen, wenn die Aktionärseigenschaft
wegfalle.
Die Vertreter der Robert Bosch GmbH äußerten, dass die Robert Bosch-Gruppe
grundsätzlich offen sei für eine Lösung. Die Robert Bosch-Gruppe sei aber
in keinem Fall bereit, die in ihrem Übernahmeangebot vom 27. August 2009,
veröffentlicht am 31. August 2009, angebotenen 9,00 Euro je aleo-Aktie
erneut zu bezahlen. Vorbehaltlich der allerdings schwierigen internen
Abstimmung und Genehmigungen bei Bosch sei aber vorstellbar, das Zweifache
des (damals) aktuellen Kurses (rund 0,85 Euro je aleo-Aktie zum damaligen
Zeitpunkt) als Aufschlag, also insgesamt rund 2,55 Euro, gegebenenfalls
möglicherweise sogar bis zu 3 Euro je aleo-Aktie zu bezahlen. Ein solches
Angebot sei aber in jedem Fall nur dann vorstellbar, wenn die Robert
Bosch-Gruppe damit sicher über die Schwelle von 95% sämtlicher aleo-Aktien
käme. Es wurden die internen Widerstände innerhalb der Bosch-Organisation
betont, von dem beschlossenen Liquidationsweg für die aleo abzuweichen und
das für Bosch sehr leidige Thema Solar nochmals in den zuständigen Gremien
anzusprechen.
Unter Berücksichtigung des vorgenannten zusammengefassten Gesprächs mit
Vertretern der Robert Bosch GmbH hat sich die Deutsche Balaton am 18.
September 2014 dazu entschlossen, den Aktionären der aleo das mit dem
heutigen Tage veröffentlichte Angebot zu unterbreiten. Es hatte sich nach
dem Gespräch am 14. Juli 2014 herausgestellt, dass die Robert Bosch GmbH
unter Berücksichtigung der von der Robert Bosch Investment Nederland B.V.,
der Deutsche Balaton und der DELPHI Unternehmensberatung
Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehaltenen aleo -Aktien nicht auf 95%
sämtlicher aleo-Aktien käme. Der DELPHI Unternehmensberatung
Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehört mittelbar die Mehrheit der Aktien
und Stimmrechte an der Deutsche Balaton.
Die Deutsche Balaton hat keine Kenntnis, ob die Robert Bosch GmbH unter der
Voraussetzung des Vorliegens aller hierfür notwendigen Bedingungen einen
Squeeze-Out nach § 327a AktG (siehe Ziffer 10.7 der heute veröffentlichten
Angebotsunterlage der Deutsche Balaton unter
www.deutsche-balaton.de/aleo-teilangebot) plant oder eine Entscheidung
unter der Voraussetzung des Vorliegens aller für einen Squeeze-Out nach §§
327a ff. AktG notwendigen Bedingungen über die Durchführung eines solchen
Squeeze-Out getroffen hat. Sie hat auch keine Kenntnis über die Höhe einer
etwaigen Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Outs. Aus Sicht der Deutsche
Balaton wäre ein Squeeze-Out nach §§ 327a ff. AktG auf Verlangen der Robert
Bosch GmbH mit anschließender Nutzung der Verlustvorträge der aleo für die
Robert Bosch GmbH jedoch wirtschaftlich sinnvoll.
Die Deutsche Balaton hat selbst für den nunmehr vorliegenden Fall eines
Teilerwerbsangebots auch noch keine Entscheidung getroffen oder Gespräche
mit der Robert Bosch GmbH oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen
geführt, ob sie (im Falle eines Erwerbsinteresses der Robert Bosch GmbH,
zudem zu einem angemessenen Preis) aleo-Aktien an die Robert Bosch GmbH
veräußert oder übertragen wird oder Aktionärin der aleo bleibt und die
Rechtsstreitigkeiten gegen aleo bis zu einer endgültigen gerichtlichen
Entscheidung fortführt. Gleichwohl schließt die Deutsche Balaton nicht aus,
dass sie die von ihr gehaltenen aleo-Aktien einschließlich der aleo-Aktien,
die sie aufgrund dieses Angebots erwerben wird, an die Robert Bosch GmbH
veräußern wird, möglicherweise auch zu einem höheren Kaufpreis als 1,50
Euro je aleo-Aktie. Hierüber haben nach dem 14. Juli 2014 auch keine
Gespräche zwischen der Deutsche Balaton und der Robert Bosch GmbH
stattgefunden. Die Deutsche Balaton hat seither auch keine Entscheidung
getroffen, ob sie ihre aleo-Aktien, einschließlich der von ihr nach diesem
Angebot erworbenen aleo-Aktien (im Falle eines Erwerbsinteresses der Robert
Bosch GmbH, zudem zu einem angemessenen Preis), mittelbar oder unmittelbar
an die Robert Bosch GmbH veräußert oder Aktionärin der aleo bleibt und die
Rechtsstreitigkeiten gegen aleo bis zu einer endgültigen gerichtlichen
Entscheidung fortführt.
Die Deutsche Balaton empfiehlt die Lektüre der heute unter
www.deutsche-balaton.de/aleo-teilangebot veröffentlichten
Angebotsunterlage, insbesondere die in Ziffern 10 und 14 der
Angebotsunterlage enthaltenen Darstellungen.
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Fax: 06221 649 24 24
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290978 09.10.2014
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