13.07.2017 09:23:40
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Constantin Medien AG: Stella Finanz AG verweigert weiterhin Darlehensrückabwicklung und Rückgabe von 24,75 Mio. Aktien an der Highlight Communications AG
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DGAP-News: Constantin Medien AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Rechtssache
Constantin Medien AG: Stella Finanz AG verweigert weiterhin
Darlehensrückabwicklung und Rückgabe von 24,75 Mio. Aktien an der Highlight
Communications AG
13.07.2017 / 09:23
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Constantin Medien AG: Stella Finanz AG verweigert weiterhin
Darlehensrückabwicklung und Rückgabe von 24,75 Mio. Aktien an der Highlight
Communications AG
Ismaning 13. Juli 2017 - Zum Zwecke der schnellstmöglichen Rückabwicklung
des von der Constantin Medien AG bereits mehrfach gekündigten und gemäß der
ursprünglichen Darlehensvereinbarung bis 30. Juni 2017 laufenden Darlehens
der Stella Finanz AG hat die Constantin Medien AG am 26. Juni 2017 eine
Treuhandvereinbarung mit der Kanzlei Nater Dallafior Rechtsanwälte AG in
Zürich abgeschlossen und den Rückzahlungsbetrag nebst Zinsen am 27. Juni
2017 auf das Bankkonto des Treuhänders überwiesen.
Gegen Vorlage einer schriftlichen Erklärung der Bank Julius Bär & Co. AG,
Zürich, wonach sich diese unwiderruflich, vorbehaltlos und unter Verzicht
auf jegliche Einreden und Einwendungen verpflichtet, innerhalb von zwei
Bankarbeitstagen nach Erhalt des geforderten Betrags die bei ihr
hinterlegten 24,75 Mio. Aktien an der Highlight Communications AG unbelastet
auf ein Depotkonto der Constantin Medien AG zu übertragen, sollte der
Treuhänder den Darlehensbetrag nebst Zinsen an die Stella Finanz AG
überweisen. Hierfür wurde der Stella Finanz AG eine Abruffrist bis zum 10.
Juli 2017 gewährt, die diese jedoch verstreichen ließ. Sie hat weder die
Bank Julius Bär & Co. AG damit beauftragt, die oben genannte Erklärung
abzugeben, noch die Constantin Medien AG schriftlich zur Rückzahlung
aufgefordert. Stattdessen hat sie in einem anwaltlichen Schreiben mitteilen
lassen, dass sie auf einer "unbedingten Vorleistungspflicht" der Constantin
Medien AG bestehe und eine etwaige Abwicklung über einen Treuhänder davon
abhängig gemacht, dass nach Ansicht des Treuhänders auf der anstehenden
Hauptversammlung der Constantin Medien AG keine "rechtmäßig ausgewiesenen
Aktionäre willkürlich von ihrem Stimmrecht ausgeschlossen werden". In
welchem rechtlichen Zusammenhang die Rückabwicklung des Darlehens und die
Zulassung von Aktionären zur Hauptversammlung der Constantin Medien AG
stehen, hat die Stella Finanz AG offen gelassen. Für den Vorstand der
Constantin Medien AG kommt aufgrund seiner Sorgfaltspflicht die Rückzahlung
des Darlehens im Wege der Vorleistung ohne Sicherheit für die Rückgabe der
verpfändeten 24,75 Mio. Aktien an der Highlight Communications AG oder in
Abhängigkeit von der ohne einen Sachgrund mit der Rückabwicklung des
Darlehens verknüpften bevorstehenden Hauptversammlung sowie komplexen Fragen
des deutschen Aktienrechts und deren Beurteilung durch einen Treuhänder
nicht in Betracht. Zudem hat die Stella Finanz AG nach Auffassung des
Vorstands der Constantin Medien AG hierauf auch keinen Anspruch.
Da sich die Stella Finanz AG nicht auf die Rückabwicklung des Darlehens über
die oben genannte Treuhandvereinbarung eingelassen hat, muss die Herausgabe
der 24,75 Mio. Aktien an der Highlight Communications AG gegen Rückzahlung
des Darlehens nun in gerichtlichen Verfahren erreicht werden.
Kontakt:
Kontakt PR:
Constantin Medien AG, Sabine Lais, Tel.: +49 (0) 89 - 99 500 461, Fax: +49
(0) 89 - 99 500 466, email: sabine.lais@constantin-medien.de
Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH, Tel.: +49 (0) 5404 - 91 92
0, Fax: +49 (0) 5404 - 91 92 29
Kontakt IR:
Constantin Medien AG, Dr. Peter Braunhofer, Tel.: +49 (0)89 - 99 500 436,
Fax: +49 (0)89 - 99 500 433, email: ir@constantin-medien.de
Constantin Medien AG, Münchener Straße 101g, 85737 Ismaning, Tel.: +49 (0)89
- 99 500 0, Fax: +49 (0)89 - 99 500 111
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