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DGAP-News: Constantin Medien AG: Aktionäre bestätigen die Vorschläge der Verwaltung

DGAP-News: Constantin Medien AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Constantin Medien AG: Aktionäre bestätigen die Vorschläge der Verwaltung

09.05.2018 / 14:25
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PRESSEMITTEILUNG


Constantin Medien: Aktionäre bestätigen die Vorschläge der Verwaltung


- Aktuelle Mitglieder des Aufsichtsrats im Amt bestätigt sowie Vorstand und Aufsichtsrat für 2017 entlastet

- Ehemalige Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlastet

- Bilanzgewinn geht zur Steigerung des Eigenkapitals in den Gewinnvortrag ein


München | Ismaning, 9. Mai 2018 - Die Aktionärinnen und Aktionäre der Constantin Medien AG haben gestern auf der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 in München bei einer Präsenz von 82,11 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft mit deutlicher Mehrheit den Vorschlägen der Verwaltung zugestimmt. Demnach wurden die aktuellen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 entlastet. Ebenso wurden die Beschlüsse der letztjährigen Hauptversammlung zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats bestätigt. Die Wahlbeschlüsse vom 23. August 2017 sind Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Landgericht München I. Die Bestätigung der Wahlbeschlüsse dient der Reduzierung des Aufwands der Gesellschaft durch eine langjährige juristische Auseinandersetzung und allen damit verbundenen Rechtsunsicherheiten.


Ebenso bestätigten die Aktionäre ihren Beschluss aus dem Vorjahr über die Bestellung von Stefan Behrendt als besonderen Vertreter zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder und den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Dieter Hahn. Insbesondere geht es dabei um die Vorgänge betreffend die Hauptversammlungen vom 6. Juli 2016 und vom 9./10. November 2016. Insoweit haben sowohl der besondere Vertreter der Constantin Medien AG als auch die Constantin Medien AG bereits Klagen erhoben. Weitere Ansprüche von Constantin Medien gegen ehemalige Organmitglieder werden geprüft. Zu diesem Zweck haben die Aktionäre der Gesellschaft den betreffenden ehemaligen Organmitgliedern die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 nicht erteilt.


"Seit dem Neustart bei der Hauptversammlung 2017 ist es uns trotz des hinterlassenen Wusts an Problemen gelungen, den Konzern wieder auf Kurs zu bringen und die Finanzierung auf ein solides Fundament zu stellen", kommentierte Olaf Schröder, Vorstandsvorsitzender des Constantin Medien-Konzerns. "Auch unter die juristischen Streitigkeiten - in die Constantin Medien in den vergangenen Jahren zu oft verwickelt war - wollen Dr. Matthias Kirschenhofer und ich so bald wie möglich einen Schlussstrich ziehen. Dazu bedarf es allerdings noch einiger Aufarbeitung, um die Interessen der Gesellschaft, insbesondere mit Blick auf ein mögliches pflichtwidriges Verhalten ehemaliger Organe, auch mit juristischen Mitteln durchzusetzen."


Auch dem Vorschlag der Verwaltung, den Bilanzgewinn zur Stärkung des Eigenkapitals auf die Bilanz des kommenden Geschäftsjahres vorzutragen, stimmten die Aktionäre mit großer Mehrheit zu.


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Alle Informationen zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 der Constantin Medien AG stehen auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung (www.constantin-medien.de).



 


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