06.05.2016 18:05:41

DGAP-News: Capital Stage AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Capital Stage AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

DGAP-News: Capital Stage AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

Capital Stage AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung

gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

06.05.2016 / 18:05

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass

der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2012 der Capital Stage AG,

Hamburg, fehlerhaft ist:

1. Für die nach IFRS 3 als Unternehmenszusammenschlüsse bilanzierten

Erwerbe von Anteilen an Solar- bzw. Windparks fehlen im Anhang zum

Konzernabschluss der Capital Stage AG zum 31. Dezember 2012 neben der

Angabe der Kaufpreise (IFRS 3.B64 (f)) insbesondere Angaben zu dem

jeweiligen nach IFRS 3.34 erfassten Gewinn aus dem Unternehmenserwerb (IFRS

3.B64(n) (i)):

Unternehmenserwerb, nach IFRS 3.34 erfasster Gewinn in TEUR:

Grit 63. Vermögensverwaltungs GmbH und De Stern 10 srl: 6.612

Solar Farm FC 1: 3.756

Solar Farm FC 3: 907

Solarpark Glebitzsch GmbH: 1.224

Windkraft Sohland GmbH & Co. KG: 42

Boreas Windfeld Greußen GmbH & Co. KG: 48

Parco Eolico Monte Vitalba SRL: 1.681

Solarpark Neuhaus GmbH: 843

Summe: TEUR 15.122

Darüber hinaus fehlt u.a. eine sachgerechte Beschreibung der Gründe, die

zur Entstehung der Gewinne aus der Erstkonsolidierung geführt haben (IFRS

3.B64 (n) (ii)). Insbesondere fehlt die Angabe, dass die Erzielung von

signifikant unterhalb der ermittelten beizulegenden Zeitwerte der

erworbenen Wind- und Solarparks liegenden Kaufpreisen aus der Ausnutzung

von wirtschaftlichen Drucksituationen bei den jeweiligen Verkäufern

resultiert.

Die Unvollständigkeit der Angaben zu den Unternehmenszusammenschlüssen

verstößt gegen IFRS 3.59 i.V.m. IFRS 3.B64.

2. Die Capital Stage AG hat in der Konzern-Kapitalflussrechnung für die

Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 den Finanzmittelfonds um EUR 15,8

Mio. zu hoch ausgewiesen. Ursächlich hierfür ist die unzulässige

Berücksichtigung von Guthaben auf Kapitaldienst- und Projektreservekonten,

die einer langfristigen Verfügungsbeschränkung unterliegen, im

Finanzmittelfonds. Hierdurch werden auch die Auszahlungen für den Erwerb

konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel um EUR 3,4

Mio. zu niedrig und der Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit um

EUR 3,4 Mio. zu hoch ausgewiesen.

Es liegt ein Verstoß gegen IAS 7.6 vor.

3. Die Capital Stage AG hat im Geschäftsjahr 2012 die Nutzungsdauern für

die als immaterielle Vermögenswerte bilanzierten Stromeinspeiseverträge mit

historischen Anschaffungskosten von EUR 67 Mio. auf bis zu 30 Jahren

verlängert. Für die Stromeinspeiseverträge bestimmt sich die maximale

Nutzungsdauer jedoch nach der Länge des gesetzlich geregelten

Förderzeitraums für die jeweiligen Wind- bzw. Solarparks, i.d.R. 20 Jahre.

Als Folge der unzulässigen Überschreitung der Nutzungsdauer sind die

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte zu niedrig und die

immateriellen Vermögenswerte zu hoch ausgewiesen.

Es liegt ein Verstoß gegen IAS 38.97 i.V.m. IAS 38.94 vor.

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06.05.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Capital Stage AG

Große Elbstraße 59

22767 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49 4037 85 62 -0

Fax: +49 4037 85 62 -129

E-Mail: info@capitalstage.com

Internet: www.capitalstage.com

ISIN: DE0006095003

WKN: 609500

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),

Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,

Stuttgart

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