06.05.2016 18:05:41
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DGAP-News: Capital Stage AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Capital Stage AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
DGAP-News: Capital Stage AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Capital Stage AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung
gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
06.05.2016 / 18:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2012 der Capital Stage AG,
Hamburg, fehlerhaft ist:
1. Für die nach IFRS 3 als Unternehmenszusammenschlüsse bilanzierten
Erwerbe von Anteilen an Solar- bzw. Windparks fehlen im Anhang zum
Konzernabschluss der Capital Stage AG zum 31. Dezember 2012 neben der
Angabe der Kaufpreise (IFRS 3.B64 (f)) insbesondere Angaben zu dem
jeweiligen nach IFRS 3.34 erfassten Gewinn aus dem Unternehmenserwerb (IFRS
3.B64(n) (i)):
Unternehmenserwerb, nach IFRS 3.34 erfasster Gewinn in TEUR:
Grit 63. Vermögensverwaltungs GmbH und De Stern 10 srl: 6.612
Solar Farm FC 1: 3.756
Solar Farm FC 3: 907
Solarpark Glebitzsch GmbH: 1.224
Windkraft Sohland GmbH & Co. KG: 42
Boreas Windfeld Greußen GmbH & Co. KG: 48
Parco Eolico Monte Vitalba SRL: 1.681
Solarpark Neuhaus GmbH: 843
Summe: TEUR 15.122
Darüber hinaus fehlt u.a. eine sachgerechte Beschreibung der Gründe, die
zur Entstehung der Gewinne aus der Erstkonsolidierung geführt haben (IFRS
3.B64 (n) (ii)). Insbesondere fehlt die Angabe, dass die Erzielung von
signifikant unterhalb der ermittelten beizulegenden Zeitwerte der
erworbenen Wind- und Solarparks liegenden Kaufpreisen aus der Ausnutzung
von wirtschaftlichen Drucksituationen bei den jeweiligen Verkäufern
resultiert.
Die Unvollständigkeit der Angaben zu den Unternehmenszusammenschlüssen
verstößt gegen IFRS 3.59 i.V.m. IFRS 3.B64.
2. Die Capital Stage AG hat in der Konzern-Kapitalflussrechnung für die
Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 den Finanzmittelfonds um EUR 15,8
Mio. zu hoch ausgewiesen. Ursächlich hierfür ist die unzulässige
Berücksichtigung von Guthaben auf Kapitaldienst- und Projektreservekonten,
die einer langfristigen Verfügungsbeschränkung unterliegen, im
Finanzmittelfonds. Hierdurch werden auch die Auszahlungen für den Erwerb
konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel um EUR 3,4
Mio. zu niedrig und der Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit um
EUR 3,4 Mio. zu hoch ausgewiesen.
Es liegt ein Verstoß gegen IAS 7.6 vor.
3. Die Capital Stage AG hat im Geschäftsjahr 2012 die Nutzungsdauern für
die als immaterielle Vermögenswerte bilanzierten Stromeinspeiseverträge mit
historischen Anschaffungskosten von EUR 67 Mio. auf bis zu 30 Jahren
verlängert. Für die Stromeinspeiseverträge bestimmt sich die maximale
Nutzungsdauer jedoch nach der Länge des gesetzlich geregelten
Förderzeitraums für die jeweiligen Wind- bzw. Solarparks, i.d.R. 20 Jahre.
Als Folge der unzulässigen Überschreitung der Nutzungsdauer sind die
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte zu niedrig und die
immateriellen Vermögenswerte zu hoch ausgewiesen.
Es liegt ein Verstoß gegen IAS 38.97 i.V.m. IAS 38.94 vor.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Capital Stage AG
Große Elbstraße 59
22767 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 4037 85 62 -0
Fax: +49 4037 85 62 -129
E-Mail: info@capitalstage.com
Internet: www.capitalstage.com
ISIN: DE0006095003
WKN: 609500
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,
Stuttgart
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