10.07.2019 08:39:07
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DGAP-News: Baumot Group AG: 431 Mio. Euro Fördermittel für die Nachrüstung kommunaler Dieselfahrzeuge in Deutschland
DGAP-News: Baumot Group AG / Schlagwort(e): Marktbericht Baumot Group: 431 Mio. Euro Fördermittel für die Nachrüstung kommunaler Dieselfahrzeuge in Deutschland - Weitere staatliche Zuschüsse zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen freigegeben - 57 Städte überschritten 2018 die geltenden Stickoxid-Grenzwerte - VGH Baden-Württemberg bestätigt Fahrverbote für Euro 5-Diesel in Stuttgart ab September 2019 - Einreichung aller KBA-Anträge für die Zulassung des BNOx-Systems noch im August 2019 - Ordentliche Hauptversammlung am 12.08.2019 in Königswinter Königswinter, 10. Juli 2019 - Die Baumot Group AG (WKN A2G8Y8), Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über aktuelle Entwicklungen mit Hinblick auf die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen in Deutschland. Die EU-Kommission hat nach Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Situation grünes Licht für mehrere hundert Millionen Euro Fördergelder für die Nachrüstung kommunaler Dieselfahrzeuge in Deutschland gegeben. Insgesamt stehen damit nun 431 Mio. Euro für die Nachrüstung von Müllwagen, Reinigungs- und Lieferfahrzeugen bereit. Antragsberechtigt sind aktuell 65 Städte in Deutschland, die 2017 die EU-Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschritten. Auch 2018 wurden die geltenden Grenzwerte in zahlreichen deutschen Städten überschritten. Laut Umweltbundesamt (UBA) gehe die Entwicklung zwar in die richtige Richtung, die bislang ergriffenen Maßnahmen würden allerdings lange noch nicht ausreichen. Insgesamt wurden die Grenzwerte für Stickoxidbelastung 2018 in 57 Städten überschritten. Um den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel überall einzuhalten, ist nach Ansicht des UBA eine schnelle Nachrüstung älterer Diesel mit wirksamen SCR-Katalysatoren notwendig. Dabei seien die Autobauer dazu angehalten die Nachrüstunternehmen technisch und die Verbraucher finanziell zu unterstützen. Die höchste Stickoxidbelastung verzeichnete 2018 Stuttgart (71 Mikrogramm) gefolgt von Darmstadt (67 Mikrogramm) und München (66 Mikrogramm). Insgesamt lag die Belastung 2018 in 15 Städten bei mehr als 50 Mikrogramm. Angesichts der kritischen Lage in Stuttgart bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim Ende Juni 2019 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu Dieselfahrverboten. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass ein Fahrverbot für Euro 5-Dieselfahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden müsse. Ohne dieses Verbot sei nicht zu erkennen, wie die NOx-Grenzwerte eingehalten werden können. Die Beschwerde der Landesregierung gegen diesen Beschluss wurde nun zurückgewiesen. Nach Ansicht von Rechtsexperten sind Fahrverbote für Euro 5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart daher kaum zu vermeiden. Seit Jahresbeginn gelten bereits Fahrverbote für Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter. Ab dem 1. September werden die Fahrverbote nun voraussichtlich auch auf Euro 5-Diesel ausgeweitet. Weitere Städte könnten folgen. Stefan Beinkämpen, Vorstandsmitglied der Baumot Group AG: "Um Fahrverbote zu vermeiden und die Werthaltigkeit der Diesel-Fahrzeuge zu bewahren, als auch die Gesundheit der Menschen in den deutschen Städten zu schützen, planen wir noch 2019 die ersten BNOx-Systeme auszuliefern." In den vergangenen Wochen hat Baumot bereits einen Volkswagen Passat, eine E-Klasse von Daimler sowie einen Daimler Sprinter für den Handwerker- und Lieferfahrzeugmarkt für Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) final vorbereitet. Aktuell sind die Fahrzeuge im Zulassungsverfahren. Die aktuellen Ergebnisse eines unabhängigen TÜV-Gutachtens sind sehr zufriedenstellend. Alle KBA-Anträge wird Baumot daher voraussichtlich noch im August 2019 einreichen. Laut Aussage des KBA können Genehmigungen dann innerhalb von 14 Tagen erteilt werden. Nach Erteilung der ABE wird die Bestellung des BNOx-Systems über lokale Werkstätten möglich sein. Die aktuelle Situation auf dem Nachrüstmarkt wird der Vorstand der Baumot Group auch bei der ordentlichen Hauptversammlung am 12.08.2019 in Königswinter ausführlich erläutern. Alle relevanten Informationen zur Hauptversammlung 2019 finden Sie unter http://baumot.link/HV2019.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse. Kontakt:
10.07.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Baumot Group AG |
Eduard-Rhein-Straße 21 - 23 | |
53639 Königswinter | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)2244 . 91 80 57 |
Fax: | +49 (0)2244 . 91 83 819 |
E-Mail: | IR@baumot.de |
Internet: | ir.baumot.de |
ISIN: | DE000A2G8Y89 |
WKN: | A2G8Y8 |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 838825 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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838825 10.07.2019
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