28.09.2015 11:15:42

DGAP-News: Allerthal-Werke AG: Cancom SE - Tochter Pironet NDH AG erkennt Klage gegen unrechtmäßig gefasste Hauptversammlungsbeschlüsse an

Allerthal-Werke AG: Cancom SE - Tochter Pironet NDH AG erkennt Klage gegen unrechtmäßig gefasste Hauptversammlungsbeschlüsse an

DGAP-News: Allerthal-Werke AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges

Allerthal-Werke AG: Cancom SE - Tochter Pironet NDH AG erkennt Klage

gegen unrechtmäßig gefasste Hauptversammlungsbeschlüsse an

28.09.2015 / 11:16

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Cancom SE -Tochter Pironet NDH AG erkennt Klage gegen unrechtmäßig gefasste

Hauptversammlungsbeschlüsse an

Eine von der Allerthal-Werke AG und einer weiteren Klägerin beim

Landgericht Köln eingereichte Anfechtungsklage gegen die in der

Hauptversammlung am 2. Juli 2015 beschlossene Entlastung der im Jahr 2014

amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Pironet NDH AG hat die Beklagte

anerkannt. Damit sind die unrechtmäßig gefassten

Hauptversammlungsbeschlüsse zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

der Pironet NDH AG nichtig (LG Köln, Az. 91 O 33/15).

Es wurde somit auch dem Gesamtvorstand der Cancom SE, bestehend aus den

Herren Rudolf Hotter und Klaus Weinmann, die Entlastung in ihrer dortigen

Funktion als Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender des

Aufsichtsrats des abhängigen Tochterunternehmens Pironet NDH AG nicht

erteilt. Schon in der Hauptversammlung hatte nahezu der gesamte vertretene

Streubesitz eine Entlastung u.a. der Herren Klaus Weinmann und Rudolf

Hotter abgelehnt. Zu der nun nichtigen Entlastung kam es nach Einschätzung

der Allerthal-Werke AG auch deshalb, weil sich die Vorstände der Cancom SE

mit deren Stimmen gegenseitig selbst entlasten wollten. Dieser Versuch war

offensichtlich untauglich. Weitere schwere Rechtsverletzungen und

Pflichtverletzungen traten hinzu.

Vorstand und Aufsichtsrat der Pironet NDH AG hatten nach der Mehrheits- und

Machtübernahme durch die Cancom SE bei einem Streubesitz von noch mehr als

3 Mio. Stückaktien ein vollständiges Delisting beschlossen und umgesetzt.

Dadurch wurden die Streubesitzaktionäre der börslichen Handelbarkeit ihrer

Beteiligung an einem stark wachsenden und prosperierenden IT-Unternehmen

beraubt.

Zurzeit versucht die Cancom SE mit einem außerbörslichen Erwerbsangebot zum

gleichen Angebotspreis wie vor fast 2 Jahren sich weitere Aktien aus dem

Streubesitz der Pironet NDG AG einzuverleiben. Und dies obwohl sich die

Umsatz- und Ertragsaussichten von Pironet seitdem ganz erheblich verbessert

haben.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Köln wurde die Allerthal-Werke AG von

Herrn Rechtsanwalt Axel Conzelmann, Baden-Baden, anwaltlich vertreten.

Köln, den 28. September 2015

Der Vorstand

Ansprechpartner bei Rückfragen

Alfred Schneider

Vorstand der Allerthal-Werke AG

Friesenstraße 50, 50670 Köln

Tel. (02 21) 8 20 32 - 0

Fax (02 21) 8 20 32 - 30

E-Mail: silvia.schneider@allerthal.de

Internet: www.allerthal.de

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Unternehmen: Allerthal-Werke AG

Friesenstraße 50

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E-Mail: silvia.schneider@allerthal.de

Internet: www.allerthal.de

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WKN: 503420

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397905 28.09.2015

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