09.12.2013 17:37:42
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DGAP-News: Allerthal-Werke AG
DGAP-News: Allerthal-Werke AG: Vorstandskonzept zur künftigen Verwendung des Bilanzgewinns
Auch in Zukunft möchte der Vorstand der Allerthal-Werke AG die Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg und damit am erzielten Jahresüberschuss der Gesellschaft beteiligen. Der Vorstand geht daher für seine künftigen Vorschläge zur Verwendung des Bilanzgewinns (§ 170 Abs. 2 AktG) von folgenden Leitlinien aus:
Bei einem Jahresüberschuss zwischen 300.000 EUR und 600.000 EUR beabsichtigt der Vorstand der Hauptversammlung eine Vollausschüttung des Jahresüberschusses (abgerundet auf volle 5 cent je Aktie) vorzuschlagen. Dies entspricht derzeit einer Dividende von 0,25 EUR - max. 0,50 EUR je Aktie.
Bei einem Jahresüberschuss zwischen 600.000,00 EUR und 2.000.000 EUR beabsichtigt der Vorstand der Hauptversammlung die anteilige Ausschüttung von 600.000,00 EUR vorzuschlagen. Dies entspricht derzeit einer Dividende von 0,50 EUR je Aktie.
Ab einem Jahresüberschuss von 2.000.000 EUR beabsichtigt der Vorstand der Hauptversammlung - neben der anteiligen Ausschüttung von 600.000 EUR - zusätzlich einen Bonus von 50% des 2.000.000 EUR übersteigenden Anteils des Jahresüberschusses vorzuschlagen. Beispiel: Bei einem Jahresüberschuss von 3.000.000 EUR entspricht dies derzeit einer Dividende von 0,50 EUR je Aktie zzgl. einem Bonus von 0,40 EUR je Aktie (50 % von 1.000.000 EUR).
Vorstehende Leitlinien des Vorstands stehen unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen gesellschafts- und handelsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Insbesondere muss ein ausreichender Bilanzgewinn vorhanden sein. Darüber hinaus behält sich der Vorstand vor, von diesen Leitlinien abzuweichen, wenn dies nach seiner Beurteilung im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, z.B. um die Lebens- und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern oder um die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten.
Köln, den 9. Dezember 2013
Der Vorstand
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Alfred Schneider
Vorstand der Allerthal-Werke AG
Friesenstr. 50, 50670 Köln
Tel. (0221) 8 20 32- 0
Fax (0221) 8 20 32- 30
eMail silvia.schneider@allerthal.de
www.allerthal.de
Ende der Corporate News
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09.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Allerthal-Werke AG Friesenstraße 50 50670 Köln Deutschland Telefon: 0221 / 820 32 - 0 Fax: 0221 / 820 32 - 30 E-Mail: silvia.schneider@allerthal.de Internet: www.allerthal.de ISIN: DE0005034201 WKN: 503420 Börsen: Regulierter Markt in Hannover; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Frankfurt in Open Market Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 243925 09.12.2013
DGAP-News: Allerthal-Werke AG / Schlagwort(e): Dividende/Dividende
Allerthal-Werke AG: Vorstandskonzept zur künftigen Verwendung des
Bilanzgewinns
09.12.2013 / 17:37
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Konzept des Vorstands der Allerthal-Werke AG zur künftigen Ausgestaltung
des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns (§ 170 Abs. 2 AktG)
In der heutigen Sitzung des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG hat der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Konzept zur künftigen
Ausgestaltung des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns (§ 170 Abs. 2
AktG) beschlossen.
Auch in Zukunft möchte der Vorstand der Allerthal-Werke AG die Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg und damit am erzielten Jahresüberschuss der Gesellschaft beteiligen. Der Vorstand geht daher für seine künftigen Vorschläge zur Verwendung des Bilanzgewinns (§ 170 Abs. 2 AktG) von folgenden Leitlinien aus:
Bei einem Jahresüberschuss zwischen 300.000 EUR und 600.000 EUR beabsichtigt der Vorstand der Hauptversammlung eine Vollausschüttung des Jahresüberschusses (abgerundet auf volle 5 cent je Aktie) vorzuschlagen. Dies entspricht derzeit einer Dividende von 0,25 EUR - max. 0,50 EUR je Aktie.
Bei einem Jahresüberschuss zwischen 600.000,00 EUR und 2.000.000 EUR beabsichtigt der Vorstand der Hauptversammlung die anteilige Ausschüttung von 600.000,00 EUR vorzuschlagen. Dies entspricht derzeit einer Dividende von 0,50 EUR je Aktie.
Ab einem Jahresüberschuss von 2.000.000 EUR beabsichtigt der Vorstand der Hauptversammlung - neben der anteiligen Ausschüttung von 600.000 EUR - zusätzlich einen Bonus von 50% des 2.000.000 EUR übersteigenden Anteils des Jahresüberschusses vorzuschlagen. Beispiel: Bei einem Jahresüberschuss von 3.000.000 EUR entspricht dies derzeit einer Dividende von 0,50 EUR je Aktie zzgl. einem Bonus von 0,40 EUR je Aktie (50 % von 1.000.000 EUR).
Vorstehende Leitlinien des Vorstands stehen unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen gesellschafts- und handelsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Insbesondere muss ein ausreichender Bilanzgewinn vorhanden sein. Darüber hinaus behält sich der Vorstand vor, von diesen Leitlinien abzuweichen, wenn dies nach seiner Beurteilung im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, z.B. um die Lebens- und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern oder um die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten.
Köln, den 9. Dezember 2013
Der Vorstand
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Alfred Schneider
Vorstand der Allerthal-Werke AG
Friesenstr. 50, 50670 Köln
Tel. (0221) 8 20 32- 0
Fax (0221) 8 20 32- 30
eMail silvia.schneider@allerthal.de
www.allerthal.de
Ende der Corporate News
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