23.03.2016 12:24:01
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DGAP-News: A.H.T. Syngas Technology N.V.
DGAP-News: AHT Syngas Technology N.V.: ERRATUM
23.03.2016 / 12:24 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Begriffskorrektur zur DGAP-News vom 22.03.2016: In der gestrigen Meldung zur Billigung des Prospekts einer geplanten Kapitalerhöhung wurde die AFM als Börsenaufsicht bezeichnet; korrekt ist "Netherlands Authority for the Financial Markets", was auch den unregulierten Markt beinhaltet. Die deutsche Aufsicht wurde als "Bundesamt für Finanzdienstleistungen" bezeichnet; korrekt ist "BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht". Ende der Korrekturmeldung.
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23.03.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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448241 23.03.2016
DGAP-News: AHT Syngas Technology N.V. / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung AHT Syngas Technology N.V.: ERRATUM
23.03.2016 / 12:24 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Begriffskorrektur zur DGAP-News vom 22.03.2016: In der gestrigen Meldung zur Billigung des Prospekts einer geplanten Kapitalerhöhung wurde die AFM als Börsenaufsicht bezeichnet; korrekt ist "Netherlands Authority for the Financial Markets", was auch den unregulierten Markt beinhaltet. Die deutsche Aufsicht wurde als "Bundesamt für Finanzdienstleistungen" bezeichnet; korrekt ist "BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht". Ende der Korrekturmeldung.
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448241 23.03.2016
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