25.09.2014 09:39:52

DGAP-Kapitalmarktinformation: PEH Wertpapier AG

DGAP-CMS: PEH Wertpapier AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

PEH Wertpapier AG / Aktienrückkauf

25.09.2014 09:39

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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PEH Wertpapier AG / Aktienrückkauf

Bekanntmachung nach Art. 4 Abs.2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

Der am 26.08.2014 vom Vorstand der PEH Wertpapier AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 27.08.2014 beschlossene und im HJ-Bericht-2014 und in der Pressemitteilung zum HJ-Bericht-2014 vom 28.08.2014 angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 30.09.2014. Im Zeitraum bis zum 31.08.2016 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu 2 Millionen Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) maximal jedoch 120.000 Stück Aktien zurückgekauft werden.



Der Rückerwerb dient, wie von der Hauptversammlung am 28.06.2013 beschlossen, den Zwecken, die Aktien als eigene Aktien zu halten, der Einziehung und Kapitalherabsetzung und um mit den erworbenen Aktien als Gegenleistung Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Damit soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden können, die erworbenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage zu verwenden, wodurch die PEH in die Lage versetzt wird, eigene Aktien als Akquisitionswährung nutzen zu können. Beim Erwerb von Unternehmen kann es zielführend sein, eigene Aktien als Gegenleistung relativ zeitnah zu verwenden, um strategisch sinnvolle Transaktionen zu ermöglichen, Transaktionen zu beschleunigen und kostengünstiger durchzuführen als im Wege einer Kapitalerhöhung.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der PEH Wertpapier AG durch ein von der Gesellschaft mandatiertes Finanzdienstleistungsinstitut. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und wieder aufgenommen werden. Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend ausschließlich über eine deutsche Börse erfolgen. Gemäß der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 28.06.2013 erteilten Ermächtigung darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei der Verpflichtung zum Erwerb der Aktien vorangegangenen Handelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Darüber hinaus ist das Finanzdienstleistungsinstitut verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) und sämtliche einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend der EG-VO darf kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.

Entsprechend der EG-VO darf an einem Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Der Vorstand weist gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO darauf hin, dass im Zuge der Durchführung des Rückkaufprogramms der Schwellenwert von 25% des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens gemäß Art. 5 Abs. 2 der EG-VO unter Umständen überschritten wird. Dabei darf gemäß Art. 5 Abs.3 der EG-VO 50% des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens nicht überschritten werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die PEH Wertpapier AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.peh.de informieren.

Frankfurt, 25. September 2014

Der Vorstand



25.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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