10.11.2016 17:47:56
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DGAP-Kapitalmarktinformation: HolidayCheck Group AG
DGAP-CMS: HolidayCheck Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Aktienrückkauf
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
ISIN: DE0005495329
Das von der HolidayCheck Group AG am 8. November 2016 per ad hoc-Mitteilung angekündigte Aktienrückkaufprogramm beginnt am 18. November 2016 und endet spätestens am 15. Juni 2020. Eine Bank wird beauftragt, maximal bis zu Stück 1.500.000 Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, wobei jedoch der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien begrenzt ist, die einem Gesamtkaufpreis von EUR 7.500.000 entspricht. Die zurückgekauften Aktien sollen Vorstand und Mitarbeitern der Gesellschaft und Mitarbeitern von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zum Bezug angeboten werden. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 eingeräumten Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch.
Ein Kreditinstitut wurde beauftragt, die Aktien ausschließlich an der Börse unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft zurückzukaufen. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank jederzeit zu beenden und eine andere Bank zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen. Das Kreditinstitut darf hiernach an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission entsprechenden Weise spätestens am Ende des 7. Handelstags nach deren Ausführung bekanntgegeben und unter anderem auf der Website der Gesellschaft unter https://www.holidaycheckgroup.com/investor- relations/ veröffentlicht..
HolidayCheck Group AG
10.11.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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HolidayCheck Group AG / Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
10.11.2016 17:47
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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HolidayCheck Group AG, München: Veröffentlichung einer Kapitalinformation/
Zulassungsfolgepflichtmitteilung
Aktienrückkauf
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
ISIN: DE0005495329
Das von der HolidayCheck Group AG am 8. November 2016 per ad hoc-Mitteilung angekündigte Aktienrückkaufprogramm beginnt am 18. November 2016 und endet spätestens am 15. Juni 2020. Eine Bank wird beauftragt, maximal bis zu Stück 1.500.000 Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, wobei jedoch der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien begrenzt ist, die einem Gesamtkaufpreis von EUR 7.500.000 entspricht. Die zurückgekauften Aktien sollen Vorstand und Mitarbeitern der Gesellschaft und Mitarbeitern von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zum Bezug angeboten werden. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 eingeräumten Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch.
Ein Kreditinstitut wurde beauftragt, die Aktien ausschließlich an der Börse unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft zurückzukaufen. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank jederzeit zu beenden und eine andere Bank zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen. Das Kreditinstitut darf hiernach an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission entsprechenden Weise spätestens am Ende des 7. Handelstags nach deren Ausführung bekanntgegeben und unter anderem auf der Website der Gesellschaft unter https://www.holidaycheckgroup.com/investor- relations/ veröffentlicht..
HolidayCheck Group AG
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