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11.07.2014 15:07:51

DGAP-HV: United Power Technology AG

DGAP-HV: United Power Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

United Power Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

11.07.2014 15:07

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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United Power Technology AG

Eschborn

ISIN DE000A1EMAK2 (WKN A1EMAK)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014



Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

hiermit laden wir Sie ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, dem 20. August 2014, ab 12:00 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr),

im Münchner Künstlerhaus, 3. Stock ('Clubetage'), Lenbachplatz 8, D-80333 München.

I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013

Die vorgenannten Unterlagen stehen unter http://www.unitedpower.de.com im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' zum Abruf bereit.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 11. April 2014 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen.

2. Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 1.005.121,02 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,08 je dividendenberechtigte Stückaktie, das sind insgesamt EUR 984.000,00, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 21.121,02 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird am 21. August 2014 ausgezahlt.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers zur prüferischen Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und für den Konzern sowie zum Prüfer für die gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 12.300.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Eigene Aktien hält die Gesellschaft nicht. Es existieren keine unterschiedlichen Aktiengattungen.

III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nach Maßgabe der folgenden Erläuterungen rechtzeitig anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.

Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt werden, kann der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes auch von einem deutschen Notar oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen; das ist Mittwoch, der 30. Juli 2014, 00:00 Uhr (sog. Record Date oder 'Nachweisstichtag').

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in jedem Fall mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis Mittwoch, den 13. August 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

United Power Technology AG c/o UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 D-22297 Hamburg Telefax: +49 40 63785423 E-Mail: hv@ubj.de

Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Diese Eintrittskarten sind - anders als Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes - jedoch nicht Teilnahmevoraussetzung. Sie dienen lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag ist daher von entscheidender Bedeutung für das Bestehen und den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts.

Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag sind für das Teilnahme- und Stimmrecht ohne Bedeutung. Aktionäre, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besessen, sondern ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, besitzen mit Blick auf diese Aktien daher kein Teilnahme- und Stimmrecht. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis ordnungsgemäß erbracht haben, sind indes auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit von Aktien.

IV. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten - z. B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären - ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer ordnungsgemäßen Anmeldung des betreffenden Aktienbestandes nach den Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts III, entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten.

Für die Erteilung der Vollmacht können die Aktionäre das Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte benutzen, die ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes zugesandt wird. Den Aktionären steht es auch frei, eine gesonderte Vollmacht auszustellen; insoweit bitten wir, die nachfolgenden Erläuterungen zu beachten.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn nicht Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 oder Absatz 10 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen oder Institute (nachfolgend zusammen 'Institute oder Aktionärsvereinigungen') bevollmächtigt werden. Von Instituten oder Aktionärsvereinigungen wird vom Gesetz lediglich verlangt, dass sie ihnen erteilte Vollmachten nachprüfbar festhalten. Institute oder Aktionärsvereinigungen können deshalb zur Form und zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung besondere Regelungen vorsehen, welche von dem vorstehenden Textformerfordernis abweichen. Wir bitten daher unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Bevollmächtigung von Instituten oder Aktionärsvereinigungen mit diesen abzustimmen.

Wird eine Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist neben dieser Vollmachterteilung ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht nicht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, sondern durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit nicht gemäß § 135 AktG für Institute oder Aktionärsvereinigungen etwas anderes gilt.

Die Erteilung von Vollmachten an Dritte gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf von Dritten erteilten Vollmachten müssen entweder am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung vorgenommen bzw. vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der folgenden Adresse oder Telefaxnummer zugehen:

United Power Technology AG c/o UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 D-22297 Hamburg Telefax: +49 40 63785423

Auch Nachweise der Bestellung eines Bevollmächtigten müssen grundsätzlich am Tag der Hauptversammlung an der Eingangskontrolle zur Hauptversammlung vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse oder Telefaxnummer zugehen. Als Ausnahme von diesem Grundsatz können Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten der Gesellschaft jedoch auch auf elektronischem Weg übermittelt werden, und zwar per E-Mail an unitedpower-agm2014@unitedpower.cn.

Aktionäre können sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft (nachfolgend 'Stimmrechtsvertreter') bei der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung vertreten lassen. Dabei bitten wir zu beachten, dass ein Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben kann, zu denen die Aktionäre ihm Weisung erteilen. Ferner bitten wir zu beachten, dass ein Stimmrechtsvertreter keine Weisungen entgegennehmen kann zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen und dass er auch nicht für die Abstimmung über Anträge zur Verfügung steht, zu denen es keine mit dieser Einladung oder später bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt. Ein Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übermittelt. Auch bei der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform.

Jedwede Bevollmächtigungen von Stimmrechtsvertretern und Weisungen an Stimmrechtsvertreter müssen entweder am Tag der Hauptversammlung an der Eingangskontrolle zur Hauptversammlung vorgewiesen werden oder der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 19. August 2014, um 17:00 Uhr eingehend an die folgende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

United Power Technology AG c/o UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 D-22297 Hamburg Telefax: +49 40 63785423 E-Mail: hv@ubj.de

Später eingehende Bevollmächtigungen von Stimmrechtsvertretern und Weisungen an Stimmrechtsvertreter werden nicht berücksichtigt.

Sollten Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sie noch während der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen an einen Stimmrechtsvertreter bzw. Vollmacht an einen sonstigen Anwesenden erteilen.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung.

V. Angaben zu den Rechten der Aktionäre

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 500.000 erreichen (dies entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen, also spätestens am Sonntag, dem 20. Juli 2014, 24:00 Uhr.

Wir bitten die Aktionäre, etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen an die folgende Adresse zu richten:

United Power Technology AG Der Vorstand Mergenthalerallee 10-12 D-65760 Eschborn.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie mindestens seit Dienstag, dem 20. Mai 2014, 0:00 Uhr Inhaber der für den Antrag erforderlichen Aktien sind.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Absatz 1, § 127 des Aktiengesetzes

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Diese Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

United Power Technology AG Mergenthalerallee 10-12 D-65760 Eschborn Telefax: +49 6196 400 910 E-Mail: unitedpower-agm2014@unitedpower.cn

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, etwaiger zugänglich zu machender Begründungen und etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung unter http://www.unitedpower.de.com im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' veröffentlichen. Dabei werden ausschließlich Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Dienstag, dem 5. August 2014, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sind.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes

Jedem Aktionär bzw. Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes stehen unter http://www.unitedpower.de.com im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' zur Verfügung.

VI. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a des Aktiengesetzes einschließlich dieser Einberufung der Hauptversammlung und des Geschäftsberichts 2013 sowie etwaiger zugänglich zu machender Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären können unter http://www.unitedpower.de.com im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Informationen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Eschborn, im Juli 2014

United Power Technology AG

Der Vorstand





11.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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