12.07.2013 15:16:21
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DGAP-HV: RÖDER Zeltsysteme und Service AG
DGAP-HV: Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zur Ordentlichen Hauptversammlung 2013
Am Freitag, dem 23. August 2013, um 10:00 Uhr
Im Hotel INTERCONTINENTAL FRANKFURT Wilhelm-Leuschner-Straße 43, D - 60329 Frankfurt /a.M.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RÖDER Zeltsysteme und Service AG zum 31.12.2012, der den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns enthält, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2012, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Der festgestellte Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG zum 31.12.2012, der den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns enthält, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss zum 31.12.2012, der zusammengefasste Lagebericht des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 können vom Tage der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und auch im Internet unter www.r-zs.ag eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 der RÖDER Zeltsysteme und Service AG in Höhe von EUR 20.869.316,23 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR EUR 3.432.000,00 3,90 je Aktie, insgesamt
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 17.437.316,23
_____________- ______
EUR 20.869.316,23
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag basieren auf dem am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses (dem 23. April 2013) dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 4.400.000,00, eingeteilt in 880.000 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 3,90 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 26. August 2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG AUDIT GMBH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Gummersbach, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der RÖDER Zeltsysteme und Service AG, Am Lautenstein, 63654 Büdingen, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
* Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG für das Geschäftsjahr 2012,
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
* Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012
* Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht der RÖDER Zeltsysteme und Service AG für das Geschäftsjahr 2012
* Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches
* Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der RÖDER Zeltsysteme und Service AG zur Einsichtnahme ausgelegt und können auch im Internet unter www.r-zs.ag eingesehen werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Von den insgesamt ausgegebenen 880.000 nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 880.000 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede dieser Aktien gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Freitag, 16. August 2013, 24:00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf den Freitag, 02. August 2013, 00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu erfolgen. Der Nachweis über den Aktienbesitz ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts (in deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Freitag, 16. August 2013, 24:00 Uhr (Zugang), einzureichen. Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse einzureichen:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft c/o DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main c/o dwpbank WASHV Landsberger Str. 187 80687 München Telefax: +49 (0) 69 50 99 11 10 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am Freitag, 02. August 2013, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder anderen, mit diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch Vorweisen der Vollmacht an der Ein- und Ausgangskontrolle geführt oder der Gesellschaft vorab bis zum Mittwoch, dem 21. August 2013, 24:00 Uhr eingehend per Post, per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft HV 2013 Am Lautenstein 63654 Büdingen Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109 E-Mail: hv2013@r-zs.ag
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen genügt es, wenn die Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Des Weiteren bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, gemäß ihren Weisungen für sie abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Neben der Vollmacht müssen den Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt werden. Aus abwicklungstechnischen Gründen können dabei ausschließlich Vollmachten und Weisungen berücksichtigt werden, die unter Nutzung des dafür von der Gesellschaft auf der Eintrittskarte bereitgestellten Formulars erteilt werden, so dass die Aktionäre zur Bevollmächtigung der von uns benannten Stimmrechtsvertreter auch dann eine Eintrittskarte benötigen, wenn sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen. Eintrittskarten sollten von den Aktionären möglichst frühzeitig bei der Depotbank für jedes Depot bestellt werden. Wir können die ordnungsmäßige Stimmrechtsausübung nur gewährleisten, soweit die ausgefüllten Vollmachtsformulare für die von uns benannten Stimmrechtsvertreter mit den Stimmweisungen der Aktionäre spätestens am Mittwoch, dem 21. August 2013, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft bei oben genannter Postadresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sind. Auch für alle an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht die Möglichkeit, einem von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter (z. B. bei Verlassen der Hauptversammlung) mittels einer auf der Stimmkarte dafür vorgesehenen Vollmacht bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.
Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der frist- und formgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis spätestens Dienstag, 23. Juli 2013, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist ausschließlich schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft unter folgender Adresse zu richten:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft Vorstand Am Lautenstein 63654 Büdingen
Anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Absatz 2, Absatz 1 i. V. m. § 142 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten, findet entsprechende - das heißt in angepasster Form - Anwendung. Die Gesellschaft wird insoweit den Nachweis genügen lassen, dass die Antragsteller mindestens seit dem Beginn des 23. Mai 2013 Inhaber der Aktien sind und diese Aktien jedenfalls bis zum Beginn des Tags der Absendung des Tagesordnungsergänzungsverlangens halten. Bestimmte Aktienbesitzzeiten Dritter werden dabei gemäß § 70 AktG angerechnet.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht worden sind - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.r-zs.ag bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen (vgl. § 126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern machen (vgl. § 127 Aktiengesetz). Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich per Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft Herrn Andreas Haggenmüller Am Lautenstein 63654 Büdingen Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109 E-Mail: hv2013@r-zs.ag
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, also bis zum 08. August 2013, 24:00 Uhr, zugehen, werden - sofern die Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz 2, § 127 Satz 3 Aktiengesetz erfüllt sind - unverzüglich über die Internetseite www.r-zs.ag zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär und Aktionärsvertreter ist nach § 131 Aktiengesetz auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Der Versammlungsleiter kann gemäß § 18 Absatz 2 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich im Internet unter http://www.r-zs.ag/konzernprofil/hauptversammlung
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft Diese Einberufung der Hauptversammlung, die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.r-zs.ag zur Verfügung.
Büdingen, im Juli 2013
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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12.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft Am Lautenstein 63654 Büdingen Deutschland Telefon: +49 6049 7000 Fax: +49 6049 700109 E-Mail: info@r-zs.com Internet: http://www.r-zs.ag ISIN: DE0007066003 WKN: 706600 Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Stuttgart, Berlin-Bremen, München Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 221035 12.07.2013
DGAP-HV: Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2013 in Frankfurt am Main
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.07.2013 / 15:16
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RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Büdingen-Wolferborn
Wertpapier-Kenn-Nummer: 706 600
ISIN DE0007066003
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zur Ordentlichen Hauptversammlung 2013
Am Freitag, dem 23. August 2013, um 10:00 Uhr
Im Hotel INTERCONTINENTAL FRANKFURT Wilhelm-Leuschner-Straße 43, D - 60329 Frankfurt /a.M.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RÖDER Zeltsysteme und Service AG zum 31.12.2012, der den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns enthält, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2012, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Der festgestellte Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG zum 31.12.2012, der den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns enthält, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss zum 31.12.2012, der zusammengefasste Lagebericht des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 können vom Tage der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und auch im Internet unter www.r-zs.ag eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 der RÖDER Zeltsysteme und Service AG in Höhe von EUR 20.869.316,23 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR EUR 3.432.000,00 3,90 je Aktie, insgesamt
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 17.437.316,23
_____________- ______
EUR 20.869.316,23
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag basieren auf dem am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses (dem 23. April 2013) dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 4.400.000,00, eingeteilt in 880.000 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 3,90 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 26. August 2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG AUDIT GMBH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Gummersbach, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der RÖDER Zeltsysteme und Service AG, Am Lautenstein, 63654 Büdingen, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
* Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG für das Geschäftsjahr 2012,
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
* Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012
* Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht der RÖDER Zeltsysteme und Service AG für das Geschäftsjahr 2012
* Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches
* Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der RÖDER Zeltsysteme und Service AG zur Einsichtnahme ausgelegt und können auch im Internet unter www.r-zs.ag eingesehen werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Von den insgesamt ausgegebenen 880.000 nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 880.000 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede dieser Aktien gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Freitag, 16. August 2013, 24:00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf den Freitag, 02. August 2013, 00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu erfolgen. Der Nachweis über den Aktienbesitz ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts (in deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Freitag, 16. August 2013, 24:00 Uhr (Zugang), einzureichen. Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse einzureichen:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft c/o DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main c/o dwpbank WASHV Landsberger Str. 187 80687 München Telefax: +49 (0) 69 50 99 11 10 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am Freitag, 02. August 2013, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder anderen, mit diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch Vorweisen der Vollmacht an der Ein- und Ausgangskontrolle geführt oder der Gesellschaft vorab bis zum Mittwoch, dem 21. August 2013, 24:00 Uhr eingehend per Post, per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft HV 2013 Am Lautenstein 63654 Büdingen Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109 E-Mail: hv2013@r-zs.ag
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen genügt es, wenn die Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Des Weiteren bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, gemäß ihren Weisungen für sie abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Neben der Vollmacht müssen den Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt werden. Aus abwicklungstechnischen Gründen können dabei ausschließlich Vollmachten und Weisungen berücksichtigt werden, die unter Nutzung des dafür von der Gesellschaft auf der Eintrittskarte bereitgestellten Formulars erteilt werden, so dass die Aktionäre zur Bevollmächtigung der von uns benannten Stimmrechtsvertreter auch dann eine Eintrittskarte benötigen, wenn sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen. Eintrittskarten sollten von den Aktionären möglichst frühzeitig bei der Depotbank für jedes Depot bestellt werden. Wir können die ordnungsmäßige Stimmrechtsausübung nur gewährleisten, soweit die ausgefüllten Vollmachtsformulare für die von uns benannten Stimmrechtsvertreter mit den Stimmweisungen der Aktionäre spätestens am Mittwoch, dem 21. August 2013, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft bei oben genannter Postadresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sind. Auch für alle an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht die Möglichkeit, einem von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter (z. B. bei Verlassen der Hauptversammlung) mittels einer auf der Stimmkarte dafür vorgesehenen Vollmacht bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.
Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der frist- und formgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis spätestens Dienstag, 23. Juli 2013, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist ausschließlich schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft unter folgender Adresse zu richten:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft Vorstand Am Lautenstein 63654 Büdingen
Anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Absatz 2, Absatz 1 i. V. m. § 142 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten, findet entsprechende - das heißt in angepasster Form - Anwendung. Die Gesellschaft wird insoweit den Nachweis genügen lassen, dass die Antragsteller mindestens seit dem Beginn des 23. Mai 2013 Inhaber der Aktien sind und diese Aktien jedenfalls bis zum Beginn des Tags der Absendung des Tagesordnungsergänzungsverlangens halten. Bestimmte Aktienbesitzzeiten Dritter werden dabei gemäß § 70 AktG angerechnet.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht worden sind - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.r-zs.ag bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen (vgl. § 126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern machen (vgl. § 127 Aktiengesetz). Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich per Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft Herrn Andreas Haggenmüller Am Lautenstein 63654 Büdingen Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109 E-Mail: hv2013@r-zs.ag
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, also bis zum 08. August 2013, 24:00 Uhr, zugehen, werden - sofern die Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz 2, § 127 Satz 3 Aktiengesetz erfüllt sind - unverzüglich über die Internetseite www.r-zs.ag zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär und Aktionärsvertreter ist nach § 131 Aktiengesetz auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Der Versammlungsleiter kann gemäß § 18 Absatz 2 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich im Internet unter http://www.r-zs.ag/konzernprofil/hauptversammlung
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft Diese Einberufung der Hauptversammlung, die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.r-zs.ag zur Verfügung.
Büdingen, im Juli 2013
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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12.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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