PARK & Bellheimer AG
Pirmasens
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
WKN: 690200 ISIN: DE0006902000
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
wir laden Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 16. August 2018, um 10.00 Uhr, in der Festhalle
Bellheim, Zeiskamer Str. 64, 76756 Bellheim, herzlich ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die
Lage des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der gemäß § 9 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz
(AktG) sowie § 325 Abs. 1 Satz 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz
(DrittelbG) aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung
ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Michael Kranich und Herr Dr. Bernhard Matheis endet mit Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder:
4a)
Herrn Dipl. Kaufmann Michael Kranich, Managing Director der Calibrium AG, Zürich (Schweiz), Mainz
und ferner
4b)
Herrn Dr. Bernhard Matheis, Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens, Pirmasens
für eine Amtsperiode gemäß § 9 Satz 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen.
Es wird mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Personen Herrn Michael Kranich
zu seinem Vorsitzenden zu wählen.
Beide vorgeschlagenen Kandidaten haben erklärt, weder persönliche noch geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen
der PARK & Bellheimer AG sowie dem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, Herrn Roald Pauli, zu unterhalten.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
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Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:
PARK & Bellheimer AG c/o DZ Bank AG vertreten durch dwpbank - DSHVG - Landsberger Str. 187 80687 München Fax: +49 (0) 69/5099 1110 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
PARK & Bellheimer AG Karl-Silbernagel-Straße 20-22 76756 Bellheim Telefax-Nummer: +49 (0) 7272 701 342 E-Mail-Adresse: Hauptversammlung@park-bellheimer.de
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz
der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 26. Juli 2018 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 9. August
2018 zugehen.
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar
ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen.
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Pirmasens, im Juli 2018
PARK & Bellheimer AG
- Der Vorstand -
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