18.05.2015 15:09:07

DGAP-HV: MEDISANA AG

DGAP-HV: MEDISANA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2015 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Medisana AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

18.05.2015 15:09

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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MEDISANA AG

Neuss

WKN 549 254 ISIN DE0005492540

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am



Donnerstag, den 25. Juni 2015, 11:00 Uhr,

im Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes jeweils für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 HGB

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.



II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform bis spätestens Donnerstag, 18. Juni 2015 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 4. Juni 2015 (0:00 Uhr) beziehen (sogenannter Nachweisstichtag) und in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis muss der Gesellschaft ebenfalls bis spätestens Donnerstag, 18. Juni 2015 (24:00 Uhr) zugehen.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes sind innerhalb der vorgenannten Fristen an die folgende Adresse zu senden:

MEDISANA AG c/o UniCredit Bank AG CBS51GM 80311 München Telefax: 089 - 5400 - 2519 E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Das gilt auch für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt.

III. Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr(e) Stimmrecht(e) in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung gemäß den dargestellten Bedingungen (siehe 'Teilnahme an der Hauptversammlung') durch den Aktionär Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen erteilt werden, bedürfen der Textform. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Ferner steht ein entsprechendes Formular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.medisana.de unter der Rubrik 'INVESTOR RELATIONS' -> 'Hauptversammlung' zum Herunterladen bereit. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an die folgende Adresse erfolgen:

MEDISANA AG Investor Relations - HV 2015 Jagenbergstraße 19 41468 Neuss Telefax: 02131 - 3668 - 5105 E-Mail: ir@medisana.de

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich unter den oben genannten Bedingungen ('Teilnahme an der Hauptversammlung') ebenfalls zur Hauptversammlung anmelden. Wir bitten die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, für diese Vollmacht das auf der Homepage der Gesellschaft (www.medisana.de unter 'INVESTOR RELATIONS' -> 'Hauptversammlung') erhältliche Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden und hiermit dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zu erteilen. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; bei nicht eindeutiger Weisung muss sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dieses kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. die zugesandte Eintrittskarte und das auf der Internetseite der Gesellschaft zum Herunterladen bereitstehende Vollmachts- und Weisungsformular als eingescannte Datei, beispielsweise im PDF-Format, per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Die Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bitten wir aus organisatorischen Gründen bis spätestens Dienstag, 23. Juni 2015 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse zu übersenden:

MEDISANA AG Investor Relations - HV 2015 Jagenbergstraße 19 41468 Neuss Telefax: 02131 - 3668 - 5105 E-Mail: ir@medisana.de

Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder zur Bevollmächtigung sonstiger Personen/Institutionen besteht nicht.

Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

IV. Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, das entspricht zurzeit 468.292 Stückaktien erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die folgende Adresse

MEDISANA AG Investor Relations - HV 2015 Jagenbergstraße 19 41468 Neuss

zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Montag, 25. Mai 2015 (24:00 Uhr), zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Homepage der Gesellschaft unter www.medisana.de unter 'INVESTOR RELATIONS' -> 'Hauptversammlung' bekannt gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

MEDISANA AG Investor Relations - HV 2015 Jagenbergstraße 19 41468 Neuss Telefax: 02131 - 3668 - 5105 E-Mail: ir@medisana.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens Mittwoch, 10. Juni 2015 (24:00 Uhr), unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter www.medisana.de unter 'INVESTOR RELATIONS' -> 'Hauptversammlung' unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Aktionärsforum Wir weisen die Aktionäre der Gesellschaft und die Aktionärsvereinigungen darauf hin, dass sie gemäß § 127a AktG die Möglichkeit haben, im Aktionärsforum des Bundesanzeigers andere Aktionäre aufzufordern, gemeinsam oder in Vertretung einen Antrag oder ein Verlangen nach dem Aktiengesetz zu stellen oder in der Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen für den Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.

V. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter www.medisana.de unter 'INVESTOR RELATIONS' -> 'Hauptversammlung' abrufbar. Veröffentlichungen und zugänglich zu machende Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.medisana.de unter 'INVESTOR RELATIONS' -> 'Hauptversammlung'.

VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich auf 9.365.843.

Neuss, im Mai 2015

Der Vorstand





18.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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