Klassik Radio AG
Augsburg
WKN: 785747 ISIN: DE0007857476
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg, Montag, den 25. Juni 2018, Hotel Dorint, Augsburg
Wir laden unsere Aktionäre ein
zu der am 25. Juni 2018 um 11:00 Uhr in den Räumen des Hotels Dorint, Imhofstr. 12, 86159 Augsburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2017 und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des gemeinsamen Lageberichts für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember
2017 und des Berichts des Aufsichtsrats, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und
§ 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017
Die genannten Unterlagen sind über unsere Internetseite unter
(im Bereich 'Investor Relations') zugänglich. Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung
auf unserer Internetseite Genüge getan ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf Verlangen einmalig per einfacher
Post zugesandt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen,
da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe
von Euro 892.374,99 auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 alleine amtierenden Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt auf Basis des gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 durchgeführten Auswahlverfahrens
vor zu beschließen:
Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg wird zur Prüfung des Jahresabschlusses
und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres
2018, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt.
Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend)
Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am Tag der Einberufung der Hauptversammlung
4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse:
Klassik Radio AG c/o Computershare Operations Center 80249 München
Telefax: |
+49 (0) 89 / 30 90 374 675 |
E-Mail: |
anmeldestelle@computershare.de |
spätestens bis zum Ablauf des 18. Juni 2018 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft einzugehen.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien
daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der
Satzung am 21. Juni 2018, 00:00 Uhr, entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor
der Versammlung und am Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp).
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 20. Juni 2018. Erwerber
von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge
so zeitnah wie möglich zu stellen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
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Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und für
den Nachweis der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung
erfolgen. Vollmachterteilung, deren Widerruf und der Nachweis der Vollmachterteilung können auch in elektronischer Form erfolgen.
Die Vollmachterteilung, deren Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse:
Klassik Radio AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 E-Mail: ir@klassikradioag.de
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Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung
mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches Formerfordernis, es gelten
vielmehr die Bestimmungen des § 135 AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser Personenkreis das Stimmrecht nur aufgrund
ausdrücklicher Bevollmächtigung ausüben darf. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen
oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen können und eigene Regelungen für die Vollmachterteilung
vorsehen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
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Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte enthaltenen Vollmachtsformular
oder auf beliebige andere in Textform gefasste Art erfolgen.
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Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, eine oder
mehrere von ihnen zurückzuweisen.
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Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Diese Vollmachten sind in der oben genannten Textform oder in elektronischer Form zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären zugesandt
werden und auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.klassikradioag.de
unter Investor Relations, Hauptversammlung zur Verfügung gestellt sind.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können unter der Adresse:
Klassik Radio AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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per Post bis zum 21. Juni 2018 (24:00 Uhr)
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per Telefax oder per E-Mail bis zum 25. Juni 2018 (08:00 Uhr)
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erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang bei Klassik Radio entscheidend. Bitte beachten
Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Beiträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen und sie auch nicht für die Abstimmung über Anträge zur Verfügung
stehen, zu denen es keine mit dieser Einladung oder später bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
gibt.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen
(Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der
Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. § 121 Abs. 7
AktG ist entsprechend anzuwenden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Klassik Radio AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 25. Mai 2018 (24:00 Uhr) zugehen.
Wir bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu richten:
Klassik Radio AG Investor Relations Imhofstraße 12 86159 Augsburg
Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Adresse
zu richten. Dabei werden die bis zum Ablauf des 10. Juni 2018 (24:00 Uhr) bei der nachfolgend genannten Adresse eingehende
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
Klassik Radio AG Investor Relations Imhofstraße 12 86159 Augsburg Telefax: +49 (0) 821 / 50 70 505 E-Mail: ir@klassikradioag.de
Anderweitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge oder Anfragen können nicht berücksichtigt werden.
Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.klassikradioag.de
unter Investor Relations, Hauptversammlung in den 'Erläuterungen für die Aktionäre' zu finden.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und Informationen werden alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.klassikradioag.de
unter Investor Relations, Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Der festgestellte Jahresabschluss der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2017, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2017, der gemeinsame Lagebericht für die Klassik Radio AG und den Konzern einschließlich der Angaben nach
§ 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB, der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017, die Darstellung des Systems
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem
Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung unter genannter Internetadresse zugänglich. Es wird darauf hingewiesen,
dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die
Unterlagen werden aber den Aktionären auf Verlangen kostenlos und unverzüglich einmalig mit einfacher Post zugesandt.
Augsburg, im Mai 2018
Klassik Radio AG
Der Vorstand
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