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07.05.2014 15:08:31

DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG

DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

07.05.2014 15:08

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Hesse Newman Capital AG

Hamburg

ISIN DE000HNC2000

Einladung Ordentliche Hauptversammlung Am 16. Juni 2014 10 Uhr



Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung am Montag, 16. Juni 2014, um 10.00 Uhr ein.

Ort: Hesse Newman Capital AG Gorch-Fock-Wall 3 20354 Hamburg

Tagesordnung

1. Vorlage des vom Vorstand aufgestellten ungebilligten Jahresabschlusses der Hesse Newman Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse Newman Capital AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 IV Nr. 1-5, V, 315 IV HGB für das Geschäftsjahr 2013.

Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung) und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Vorgelegt wird der aufgestellte, jedoch nicht festgestellte Jahresabschluss; die Feststellung des Abschlusses durch den Aufsichtsrat ist im Hinblick darauf nicht erfolgt, dass wegen der in Tagesordnungspunkt 7 vorgesehenen vereinfachten Kapitalherabsetzung unter bilanzieller Rückwirkung gemäß § 234 Abs. 2 AktG die Hauptversammlung zur Feststellung berufen ist.

2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den vom Vorstand bereits unter rückwirkender Berücksichtigung der von der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 zu beschließenden vereinfachten Kapitalherabsetzung aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 festzustellen.

Der Abschluss wird aus dem in der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Grund vom Vorstand der Hauptversammlung gemäß § 234 Abs. 2 AktG zur Feststellung vorgelegt.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Dauer ihrer jeweiligen Amtszeit im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

Dies betrifft die Herren Klaus Mutschler, Stefan Trumpp (beide während des gesamten Geschäftsjahres), Ralf Brammer (bis 30. September 2013) und Andreas von Specht (ab 26. Oktober 2013).

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

a) Die O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 bestellt.

b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und -lagebericht entscheidet, wird die O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, zudem zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2014 bestellt.



6. Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Andreas von Specht, Hamburg, Geschäftsführender Gesellschafter der AvS International Trusted Advisors GmbH, Hamburg, mit einer Amtszeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastungen für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Herr von Specht wurde nach der ordentlichen und fristgerechten Amtsniederlegung von Herrn Ralf Brammer von dem Amtsgericht Hamburg durch Beschluss vom 23. Oktober 2013 mit einer Amtszeit bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied bestellt. Im Anschluss an diese Bestellung wurde er zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Herr von Specht soll nunmehr von der Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und nach § 6 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Herr von Specht unterhält folgende geschäftliche und private Beziehungen zum Unternehmen, den Organen und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:

Herr von Specht ist mit Herrn Klaus Mutschler, dem die Aktien des größten Aktionärs SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG zuzurechnen sind, verschwägert.

Herr von Specht ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Mitglied des Aufsichtsrats der Berendson AG, Hamburg,

sowie in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Mitglied im Verwaltungsrat der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg.

Es ist beabsichtigt, nach seiner Wahl zum Aufsichtsratsmitglied Herrn von Specht als Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.

7. Beschlussfassung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nebst Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, zu beschließen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 15.000.000 um EUR 10.500.000 auf EUR 4.500.000 herabgesetzt.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt als vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG. Sie dient in Höhe von EUR 10.467.711,14 der Deckung von Verlusten und in Höhe von EUR 32.288,86 der Einstellung in die Kapitalrücklage.

Im unter Tagesordnungspunkt 2 von der Hauptversammlung festzustellenden Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 sollen das gezeichnete Kapital sowie die Kapital- und Gewinnrücklagen in der Höhe ausgewiesen werden, in der sie nach dieser Kapitalherabsetzung bestehen sollen (Rückwirkung gem. § 234 AktG).

Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch die Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft.

Die Zusammenlegung allein aufgrund der in diesem Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung vorgesehenen Kapitalherabsetzung ergibt rechnerisch ein Zusammenlegungsverhältnis von 10:3. Das heißt, zehn bestehende Altaktien berechtigen zum Bezug von drei jungen Aktien der Gesellschaft.

Die Zusammenlegung der Aktien soll jedoch möglichst unter Berücksichtigung der weiteren ordentlichen Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 8 erfolgen, die ihrerseits zu einer weiteren Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 9:4 führt. Für die beabsichtigte einheitliche Zusammenlegung führt dies zu einem Gesamt-Zusammenlegungsverhältnis von 15:2.

Bezüglich etwaiger Aktienspitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht genau zum Umtauschverhältnis passende Anzahl von Aktien hält, sollen die Depotbanken sich durch Vermittlung von Zu- und Verkäufen um einen Spitzenausgleich bemühen. Verbleibende Aktienspitzen sollen nach Zusammenlegung der Teilrechte als Vollrechte für Rechnung der jeweiligen Teilrechtsinhaber veräußert werden, ohne auf eine Verwertung gem. § 226 Abs. 3 AktG beschränkt zu sein.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten festzulegen.

b) Die Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

§ 4 Absatz 1 erhält folgenden neuen Wortlaut: 'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.500.000. Es ist eingeteilt in 4.500.000 Stückaktien.'



8. Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nebst Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, zu beschließen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 4.500.000 um EUR 2.500.000 auf EUR 2.000.000 herabgesetzt.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt als ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG. Sie dient der Einstellung in die Rücklagen. Sie erfolgt durch die Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft.

Die Zusammenlegung nur aufgrund der in diesem Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung vorgesehenen Kapitalherabsetzung ergibt rechnerisch ein Zusammenlegungsverhältnis von 9:4. Das heißt, neun bestehende Altaktien berechtigen zum Bezug von vier jungen Aktien der Gesellschaft.

Die Zusammenlegung der Aktien soll jedoch möglichst unter Berücksichtigung der weiteren vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß vorstehendem Tagsordnungspunkt 7 erfolgen, die ihrerseits zu einer Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:3 führt. Für die beabsichtigte einheitliche Zusammenlegung führt dies zu einem Gesamt-Zusammenlegungsverhältnis von 15:2.

Bezüglich etwaiger Aktienspitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht genau zum Umtauschverhältnis passende Anzahl von Aktien hält, sollen die Depotbanken sich durch Vermittlung von Zu- und Verkäufen um einen Spitzenausgleich bemühen. Verbleibende Aktienspitzen sollen nach Zusammenlegung der Teilrechte als Vollrechte für Rechnung der jeweiligen Teilrechtsinhaber veräußert werden, ohne auf eine Verwertung gem. § 226 Abs. 3 AktG beschränkt zu sein.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten festzulegen.

b) Die Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

§ 4 Absatz 1 erhält folgenden neuen Wortlaut: 'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.000.000. Es ist eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien.'

c) Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehende Kapitalherabsetzung nebst Satzungsänderung nur nach oder gleichzeitig mit der Kapitalherabsetzung nebst Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 7 in der Weise zum Handelsregister anzumelden, dass diese Kapitalherabsetzung nebst Satzungsänderung gemäß diesem Tagesordnungspunkt 8 nur gemeinsam mit oder nach jener Kapitalherabsetzung nebst Satzungsänderung gemäß dem Tagesordnungspunkt 7 zur Eintragung gelangt.



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Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist in Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut zu erstellen und muss sich auf Montag, den 26. Mai 2014, 00:00 Uhr (record date), beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Montag, den 9. Juni 2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein:

Hesse Newman Capital AG c/o UBJ. GmbH HV Hesse Newman 2014 Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10 22297 Hamburg Telefax: (040) 637 854 23 E-Mail: hv@ubj.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind ein Nachweis des Anteilsbesitzes und eine Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, soweit sie nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von diesem möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Auch nach erteilter Vollmacht können Aktionäre - unter Widerruf der Vollmacht - noch persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen.

Zum Nachweis der Bevollmächtigung kann die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort vorgelegt werden. Ferner können die Vollmachtserteilung sowie gegebenenfalls ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf auch bereits an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg Fax: (040) 339 62 - 481 E-Mail: stephanie.mertl@hesse-newman.de

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung) zum Download zur Verfügung.

Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung) zum Download zur Verfügung.

Die Bevollmächtigung oder der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nebst den Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 13. Juni 2014 bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. Auch bei Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes stets erforderlich (siehe oben unter Voraussetzungen der Teilnahme).

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch noch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ebenso ist es möglich, einen hierzu bereiten anderen Aktionär, Aktionärsvertreter oder einen sonst anwesenden Dritten noch während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen oder unterzubevollmächtigen. Formulare hierfür werden am Versammlungsort vorgehalten.

Rechte der Aktionäre

Minderheitenverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 16. Mai 2014, 24:00 Uhr, zugehen:

Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich, wenn ihr Gegenanträge mit Begründung unter der nachstehend angegeben Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 1. Juni 2014, 24:00 Uhr, zugegangen sind:

Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg Fax: (040) 339 62 - 481 E-Mail: stephanie.mertl@hesse-newman.de

Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angabe nach § 124 Abs. 3 Satz 3 AktG und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden.

Nach § 10 Abs. 4 S. 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und Redebeiträge angemessen festsetzen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Hesse Newman Capital AG ist eingeteilt in 15.000.000 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt 15.000.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung) zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Hamburg, im Mai 2014

Hesse Newman Capital AG

Der Vorstand





07.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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