DGAP-News: TAG Colonia-Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
TAG Colonia-Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.06.2017 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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TAG Colonia-Immobilien AG
Hamburg
WKN: 633800 ISIN: DE0006338007
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli 2017
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Dienstag, dem 18. Juli 2017, um 11:00 Uhr,
im Hause der Gesellschaft Steckelhörn 5, 20457 Hamburg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der TAG Colonia-Immobilien AG ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TAG Colonia-Immobilien AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 29. Mai 2017 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses bedarf es daher
nicht.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, die die Aktionäre vertreten, endet mit der Beendigung dieser Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) |
Herrn Dr. Harboe Vaagt, wohnhaft in Hamburg, Vorstandsmitglied der TAG Immobilien AG, Hamburg,
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b) |
Herrn Hans-Ulrich Sutter, wohnhaft in Düsseldorf, Kaufmann und Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Konsum REIT-AG, Broderstorf,
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c) |
Herrn Dr. Stefan Kram, wohnhaft in Hamburg, Bankkaufmann und Vorstandssprecher der PSD Bank Nord eG, Hamburg,
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für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember
2021 endende Geschäftsjahr beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen.
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II. Weitere Angaben
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines
Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Versammlung, d.h. auf den 27. Juni 2017 (0:00 Uhr) ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am sechsten Tag vor der Versammlung, d.h.
am 11. Juli 2017 (24:00 Uhr) unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
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TAG Colonia-Immobilien AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: anmeldung@better-orange.de
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2. |
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,
ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch
im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere
der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. In diesem Fall gelten für die Bevollmächtigung
die gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, woraus sich abweichende Besonderheiten ergeben können. Die Aktionäre werden
daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung professioneller Stimmrechtsvertreter rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Aktionäre werden gebeten, für die Bevollmächtigung das hierfür vorgesehene Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte
zu verwenden, die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären übersandt wird.
Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber
einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht, bzw. deren Widerruf muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
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TAG Colonia-Immobilien AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: colonia@better-orange.de
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3. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Soweit Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung stellen oder Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern unterbreiten möchten, sind diese an die
folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln:
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TAG Colonia-Immobilien AG - Investor Relations - Steckelhörn 5 20457 Hamburg Deutschland Telefax: +49 (0)40/380 32-446 E-Mail: ir@colonia.ag
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Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens
14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 3. Juli 2017 (24:00 Uhr) unter der vorgenannten Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, nach ihrem Eingang sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung im Bundesanzeiger,
dem Gesellschaftsblatt, veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
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4. |
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der TAG Colonia-Immobilien AG, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg,
sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär einmalig,
unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen per einfacher Post erteilt.
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Hamburg, im Juni 2017
TAG Colonia-Immobilien AG
Der Vorstand
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