28.02.2014 15:11:25
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DGAP-HV: Beta Systems Software AG
DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.04.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 440 ISIN: DE0005224406
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Mittwoch, den 9. April 2014, 11:00 Uhr im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin, Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 9. April 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Stefan Exner für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Andreas Dahmen für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Jürgen Herbott für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Mitglied des Vorstand Herrn Gernot Sagl für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/13 jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Peter Becker für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Stephan Helmstädter für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Stefan Hillenbach, für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. Dr. Heiko Schinzer für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Wilhelm K. T. Zours für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn Dr. Günter Lewald für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Herbert Werle für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das in 2013/14 endende Geschäftsjahr zu wählen.
5. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von Ersatzmitgliedern
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Stephan Helmstädter hat sein Aufsichtsratsmandat und sein Amt als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung zum 9. April 2014 niedergelegt.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Carsten Bräutigam hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 8. April 2014 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt:
aa) Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in Hofheim/Taunus,
bb) Herr Florian Stegmüller, Student des Wirtschaftsingenieurwesens, wohnhaft in Bretten.'
b) 'Folgende Person wird als Ersatzmitglied für die zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt:
aa) Herr Dominik Eble, Kaufmännischer Leiter und Prokurist bei der Gerd Bär GmbH (Bär Cargolift), Heilbronn (ab 1.4.2014: Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg), wohnhaft in Aglasterhausen
Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 9. April 2014 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt.
Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 beschließt.
Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied erfolgreich eine Neuwahl vornimmt.'
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Herr Jüttner übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der capFlow AG, München
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ABC Beteiligungen AG, Heidelberg
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ConBrio Beteiligungen AG, Heidelberg
- Mitglied des Aufsichtsrats der CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Heidelberg
- Mitglied des Aufsichtsrats der DZ Portfolio 10 AG, Frankfurt am Main
- Mitglied des Aufsichtsrats der Scintec Aktiengesellschaft, Rottenburg am Neckar
- Mitglied des Aufsichtsrats der Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg
- Mitglied des Aufsichtsrats der PWI-PURE SYSTEM AG, Mannheim
- Mitglied des Aufsichtsrats der Balaton Agro Invest AG, Heidelberg
Darüber hinaus übt Herr Jüttner kein vergleichbares Mandat in einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.
ABC Beteiligungen AG, ConBrio Beteiligungen AG, CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, DZ Portfolio 10 AG und Balaton Agro Invest AG sind zum Konzern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehörende Handelsgesellschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben. Die Deutsche Balaton AG ist die Mehrheitsaktionärin der Beta Systems Software Aktiengesellschaft.
Herr Stegmüller übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus:
- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein
Darüber hinaus übt Herr Stegmüller kein vergleichbares Mandat in einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.
Die Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein ist eine mittelbar zum Konzern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehörende Handelsgesellschaft, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden hat.
Herr Eble übt keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen aus.
6. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals
Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die damit von ihrem Recht aus § 122 Abs. 2 AktG Gebrauch gemacht hat, wird mit vorliegendem Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals bekannt gemacht.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird in der Hauptversammlung beantragen, zu beschließen:
'a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.789.029,50 Euro, eingeteilt in 19.837.715 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird von 25.789.029,50 Euro gegen Bareinlagen um bis zu 8.596.342,30 Euro auf bis zu 34.385.371,80 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.612.571 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,30 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
b) Die neuen Aktien sind den Aktionären durch die Gesellschaft im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zum Ausgabebetrag von 1,30 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im Verhältnis 3:1 (drei zu eins) ohne Einschaltung eines Kreditinstituts, auch nicht zur mittelbaren Stellvertretung, durch Veröffentlichung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft im Bundesanzeiger zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes (Bezugsfrist) endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Der bezugsberechtigte Aktienbestand des den Bezug erklärenden Aktionärs muss vom depotführenden Kreditinstitut des Aktionärs bescheinigt werden.
c) Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können ausschließlich von Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht, soweit dieses besteht, vollständig Gebrauch gemacht haben und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils erwerbbaren Aktien entspricht dem 1,0-fachen der Aktienzahl des durch seinen Zeichnungsschein angemeldeten Bezugs. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Mehrbezug gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs verhältnismäßig auf Basis der im Überbezug gezeichneten Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet. Neue Aktien werden nur durch Bezugsrechtsausübung und Mehrbezugszeichnungen ausgegeben, sollten durch Bezugsrechtsausübungen und Mehrbezugszeichnungen nicht sämtliche 6.612.571 Stück neue Aktien gezeichnet werden, werden die nicht gezeichneten neuen Aktien nicht ausgegeben. Eine Platzierung an Dritte findet nicht statt. Die Kapitalerhöhung richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Gesellschaft, die Bezugsrechte erhalten keine eigene Wertpapierkennnummer, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird von der Gesellschaft nicht beantragt werden.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.
e) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 8. Oktober 2014 in das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.'
Die Aktionärin Deutsche Balaton AG hat gegenüber der Gesellschaft unwiderruflich erklärt, ihre Bezugsrechte aus zwei alten Aktien im Rahmen der vorstehenden Kapitalerhöhung nicht auszuüben und in diesem Umfang auch keine Bezugsrechte an Dritte zu übertragen, um ein glattes Bezugsverhältnis von 3:1 zu ermöglichen.
Die Aktionärin Deutsche Balaton AG teilt mit, dass sie zum Ausgleich von Spitzen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses von drei zu eins bei bezugsberechtigten Aktionären ergeben können, der Gesellschaft für diejenigen Aktionäre, deren Anzahl an bezugsberechtigten Aktien nicht ohne Rest durch drei teilbar ist und die an der Kapitalerhöhung teilnehmen wollen, kostenfrei die entsprechende Anzahl an Bezugsrechten zu dem Zweck zur Verfügung stellen wird, damit Aktionäre, die eine nicht durch drei teilbare Anzahl an Aktien am Stichtag halten, die Anzahl ihrer Bezugsrechte auf die nächste durch drei teilbare Zahl erhöhen können und dementsprechend aufgrund des Bezugsverhältnisses von 3:1 ihren Bezug vollständig ohne Bezugsrechtsausschluss durch nicht ausübbare Spitzen ausüben können.
7. Beschlussfassung über eine Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 24.954 eigenen Aktien
Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird vorliegender Tagesordnungspunkt über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 24.954 eigener Aktien zur Beschlussfassung gestellt.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt vor zu beschließen:
a) 'Das Grundkapital der Gesellschaft wird, nach Durchführung der von der Hauptversammlung am 9. April 2014 zu beschließenden Kapitalerhöhung, im Wege der Einziehung eigener Aktien um 32.440,20 EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Einziehung der von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 9. April 2014 gehaltenen Stück 24.954 eigenen Aktien zum Zwecke der Einstellung von Beträgen in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB).
b) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung zu beschließen.
c) Der Vorstand wird angewiesen, sofern die Hauptversammlung am 9. April 2014 eine Erhöhung des Grundkapitals beschließt, die vorstehende Herabsetzung des Grundkapitals erst nach Durchführung einer von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. April 2014 beschlossenen Kapitalerhöhung vorzunehmen und durchzuführen.'
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts und Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache und unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 123 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 5 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens
2. April 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft),
unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden:
Beta Systems Software Aktiengesellschaft c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 D-60605 Frankfurt am Main Fax: +49 (0) 69/12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com
Der für die ordnungsgemäße Anmeldung erforderliche Nachweis des Anteilsbesitzes ist mittels einer in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts, z. B. des depotführenden Instituts, zu erbringen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen, also auf den
19. März 2014, 0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) (Nachweisstichtag (Record Date)),
und muss der Gesellschaft unter der vorstehend mitgeteilten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 2. April 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Vollmachtsformular, das zur Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt; dieses ist außerdem im Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:
Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2014 Abteilung Investor Relations Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin Telefax: +49 (0)30/726 118 881 Per E-Mail: ir@betasystems.com
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und zusätzlich den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Dieses kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. die zugesandte Eintrittskarte mit dem integrierten Vollmachts-/Weisungsformular ausgefüllt als eingescannte Datei beispielsweise im pdf-Format per E-Mail an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse übersendet wird.
Die Aktionäre, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 8. April 2014, 17:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln:
Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2014 Abteilung Investor Relations Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin Telefax: +49 (0)30/726 118 881 Per E-Mail: ir@betasystems.com
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, dies entspricht 384.616 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens
9. März 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft),
unter folgender Adresse zugehen:
Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2014 Vorstand Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber der erforderlichen Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG).
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/ Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2014 Abteilung Investor Relations Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin Telefax: +49 (0)30/726 118 881 Per E-Mail: ir@betasystems.com
Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens
25. März 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft),
unter dieser Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und zur Wahl des Abschlussprüfers zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens 25. März 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes). Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Abs. 1 des Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.
Nach § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge und/oder etwaige Begründungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen und etwaige Begründungen ist folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse maßgeblich:
Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2014 Abteilung Investor Relations Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin Telefax: +49 (0)30/726 118 881 Per E-Mail: ir@betasystems.com
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Nach § 14 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft EUR 25.789.029,50 beträgt und eingeteilt ist in 19.837.715 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 24.954 eigene Aktien; hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 19.812.761.
Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Berlin, im Februar 2014
Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Der Vorstand
28.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Beta Systems Software Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
28.02.2014 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Mittwoch, den 9. April 2014, 11:00 Uhr im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin, Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 9. April 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Stefan Exner für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Andreas Dahmen für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Jürgen Herbott für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Mitglied des Vorstand Herrn Gernot Sagl für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/13 jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Peter Becker für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Stephan Helmstädter für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Stefan Hillenbach, für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. Dr. Heiko Schinzer für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Wilhelm K. T. Zours für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn Dr. Günter Lewald für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Herbert Werle für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das in 2013/14 endende Geschäftsjahr zu wählen.
5. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von Ersatzmitgliedern
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Stephan Helmstädter hat sein Aufsichtsratsmandat und sein Amt als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung zum 9. April 2014 niedergelegt.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Carsten Bräutigam hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 8. April 2014 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt:
aa) Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in Hofheim/Taunus,
bb) Herr Florian Stegmüller, Student des Wirtschaftsingenieurwesens, wohnhaft in Bretten.'
b) 'Folgende Person wird als Ersatzmitglied für die zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt:
aa) Herr Dominik Eble, Kaufmännischer Leiter und Prokurist bei der Gerd Bär GmbH (Bär Cargolift), Heilbronn (ab 1.4.2014: Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg), wohnhaft in Aglasterhausen
Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 9. April 2014 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt.
Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 beschließt.
Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied erfolgreich eine Neuwahl vornimmt.'
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Herr Jüttner übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der capFlow AG, München
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ABC Beteiligungen AG, Heidelberg
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ConBrio Beteiligungen AG, Heidelberg
- Mitglied des Aufsichtsrats der CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Heidelberg
- Mitglied des Aufsichtsrats der DZ Portfolio 10 AG, Frankfurt am Main
- Mitglied des Aufsichtsrats der Scintec Aktiengesellschaft, Rottenburg am Neckar
- Mitglied des Aufsichtsrats der Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg
- Mitglied des Aufsichtsrats der PWI-PURE SYSTEM AG, Mannheim
- Mitglied des Aufsichtsrats der Balaton Agro Invest AG, Heidelberg
Darüber hinaus übt Herr Jüttner kein vergleichbares Mandat in einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.
ABC Beteiligungen AG, ConBrio Beteiligungen AG, CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, DZ Portfolio 10 AG und Balaton Agro Invest AG sind zum Konzern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehörende Handelsgesellschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben. Die Deutsche Balaton AG ist die Mehrheitsaktionärin der Beta Systems Software Aktiengesellschaft.
Herr Stegmüller übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus:
- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein
Darüber hinaus übt Herr Stegmüller kein vergleichbares Mandat in einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.
Die Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein ist eine mittelbar zum Konzern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehörende Handelsgesellschaft, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden hat.
Herr Eble übt keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen aus.
6. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals
Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die damit von ihrem Recht aus § 122 Abs. 2 AktG Gebrauch gemacht hat, wird mit vorliegendem Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals bekannt gemacht.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird in der Hauptversammlung beantragen, zu beschließen:
'a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.789.029,50 Euro, eingeteilt in 19.837.715 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird von 25.789.029,50 Euro gegen Bareinlagen um bis zu 8.596.342,30 Euro auf bis zu 34.385.371,80 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.612.571 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,30 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
b) Die neuen Aktien sind den Aktionären durch die Gesellschaft im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zum Ausgabebetrag von 1,30 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im Verhältnis 3:1 (drei zu eins) ohne Einschaltung eines Kreditinstituts, auch nicht zur mittelbaren Stellvertretung, durch Veröffentlichung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft im Bundesanzeiger zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes (Bezugsfrist) endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Der bezugsberechtigte Aktienbestand des den Bezug erklärenden Aktionärs muss vom depotführenden Kreditinstitut des Aktionärs bescheinigt werden.
c) Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können ausschließlich von Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht, soweit dieses besteht, vollständig Gebrauch gemacht haben und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils erwerbbaren Aktien entspricht dem 1,0-fachen der Aktienzahl des durch seinen Zeichnungsschein angemeldeten Bezugs. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Mehrbezug gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs verhältnismäßig auf Basis der im Überbezug gezeichneten Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet. Neue Aktien werden nur durch Bezugsrechtsausübung und Mehrbezugszeichnungen ausgegeben, sollten durch Bezugsrechtsausübungen und Mehrbezugszeichnungen nicht sämtliche 6.612.571 Stück neue Aktien gezeichnet werden, werden die nicht gezeichneten neuen Aktien nicht ausgegeben. Eine Platzierung an Dritte findet nicht statt. Die Kapitalerhöhung richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Gesellschaft, die Bezugsrechte erhalten keine eigene Wertpapierkennnummer, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird von der Gesellschaft nicht beantragt werden.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.
e) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 8. Oktober 2014 in das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.'
Die Aktionärin Deutsche Balaton AG hat gegenüber der Gesellschaft unwiderruflich erklärt, ihre Bezugsrechte aus zwei alten Aktien im Rahmen der vorstehenden Kapitalerhöhung nicht auszuüben und in diesem Umfang auch keine Bezugsrechte an Dritte zu übertragen, um ein glattes Bezugsverhältnis von 3:1 zu ermöglichen.
Die Aktionärin Deutsche Balaton AG teilt mit, dass sie zum Ausgleich von Spitzen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses von drei zu eins bei bezugsberechtigten Aktionären ergeben können, der Gesellschaft für diejenigen Aktionäre, deren Anzahl an bezugsberechtigten Aktien nicht ohne Rest durch drei teilbar ist und die an der Kapitalerhöhung teilnehmen wollen, kostenfrei die entsprechende Anzahl an Bezugsrechten zu dem Zweck zur Verfügung stellen wird, damit Aktionäre, die eine nicht durch drei teilbare Anzahl an Aktien am Stichtag halten, die Anzahl ihrer Bezugsrechte auf die nächste durch drei teilbare Zahl erhöhen können und dementsprechend aufgrund des Bezugsverhältnisses von 3:1 ihren Bezug vollständig ohne Bezugsrechtsausschluss durch nicht ausübbare Spitzen ausüben können.
7. Beschlussfassung über eine Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 24.954 eigenen Aktien
Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird vorliegender Tagesordnungspunkt über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 24.954 eigener Aktien zur Beschlussfassung gestellt.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt vor zu beschließen:
a) 'Das Grundkapital der Gesellschaft wird, nach Durchführung der von der Hauptversammlung am 9. April 2014 zu beschließenden Kapitalerhöhung, im Wege der Einziehung eigener Aktien um 32.440,20 EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Einziehung der von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 9. April 2014 gehaltenen Stück 24.954 eigenen Aktien zum Zwecke der Einstellung von Beträgen in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB).
b) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung zu beschließen.
c) Der Vorstand wird angewiesen, sofern die Hauptversammlung am 9. April 2014 eine Erhöhung des Grundkapitals beschließt, die vorstehende Herabsetzung des Grundkapitals erst nach Durchführung einer von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. April 2014 beschlossenen Kapitalerhöhung vorzunehmen und durchzuführen.'
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts und Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache und unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 123 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 5 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens
2. April 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft),
unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden:
Beta Systems Software Aktiengesellschaft c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 D-60605 Frankfurt am Main Fax: +49 (0) 69/12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com
Der für die ordnungsgemäße Anmeldung erforderliche Nachweis des Anteilsbesitzes ist mittels einer in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts, z. B. des depotführenden Instituts, zu erbringen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen, also auf den
19. März 2014, 0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) (Nachweisstichtag (Record Date)),
und muss der Gesellschaft unter der vorstehend mitgeteilten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 2. April 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Vollmachtsformular, das zur Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt; dieses ist außerdem im Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:
Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2014 Abteilung Investor Relations Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin Telefax: +49 (0)30/726 118 881 Per E-Mail: ir@betasystems.com
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und zusätzlich den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Dieses kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. die zugesandte Eintrittskarte mit dem integrierten Vollmachts-/Weisungsformular ausgefüllt als eingescannte Datei beispielsweise im pdf-Format per E-Mail an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse übersendet wird.
Die Aktionäre, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 8. April 2014, 17:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln:
Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2014 Abteilung Investor Relations Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin Telefax: +49 (0)30/726 118 881 Per E-Mail: ir@betasystems.com
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, dies entspricht 384.616 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens
9. März 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft),
unter folgender Adresse zugehen:
Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2014 Vorstand Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber der erforderlichen Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG).
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/ Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2014 Abteilung Investor Relations Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin Telefax: +49 (0)30/726 118 881 Per E-Mail: ir@betasystems.com
Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens
25. März 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft),
unter dieser Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und zur Wahl des Abschlussprüfers zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens 25. März 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes). Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Abs. 1 des Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.
Nach § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge und/oder etwaige Begründungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen und etwaige Begründungen ist folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse maßgeblich:
Beta Systems Software Aktiengesellschaft Hauptversammlung 2014 Abteilung Investor Relations Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin Telefax: +49 (0)30/726 118 881 Per E-Mail: ir@betasystems.com
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Nach § 14 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft EUR 25.789.029,50 beträgt und eingeteilt ist in 19.837.715 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 24.954 eigene Aktien; hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 19.812.761.
Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Berlin, im Februar 2014
Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Der Vorstand
28.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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