03.01.2019 14:31:55

DGAP-CMS: Rocket Internet SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Rocket Internet SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 15. Zwischenmeldung
Rocket Internet SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

03.01.2019 / 14:31
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 15. Zwischenmeldung

Die Rocket Internet SE hat im Zeitraum vom 27. Dezember 2018 bis einschließlich 28. Dezember 2018 insgesamt 121.324 Stückaktien der Rocket Internet SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 20. September 2018 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 20. September 2018 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 27. Dezember 2018 bis einschließlich 28. Dezember 2018 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:

Datum Aggregiertes Volumen Gewichteter
(EUR) Durchschnittskurs (EUR)
27. Dezember 2018 2.011.480,70 20,1148
28. Dezember 2018 433.510,22 20,3297
Summe 2.444.990,92 20,1525

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 20. September 2018 bis einschließlich 28. Dezember 2018 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 3.607.590 Stückaktien.

Der Erwerb der Stückaktien der Rocket Internet SE erfolgte durch ein von der Rocket Internet SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https:// www.rocket-internet.com/investors/share/share-buy-back-2018 abrufbar.

Berlin, 03. Januar 2019

Rocket Internet SE
Der Vorstand



03.01.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rocket Internet SE
Charlottenstrasse 4
10969 Berlin
Deutschland
Internet: www.rocket-internet.com

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

763223  03.01.2019 

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