14.06.2016 18:23:39

DGAP-Adhoc: VBH Holding Aktiengesellschaft: Konzernverschmelzung der VBH Holding Aktiengesellschaft /f Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Au...

VBH Holding Aktiengesellschaft: Konzernverschmelzung der VBH Holding Aktiengesellschaft /f Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VBH Holding Aktiengesellschaft (Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)

VBH Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out

14.06.2016 18:24

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Konzernverschmelzung der VBH Holding Aktiengesellschaft auf die TLF Holding

AG und Abgabe eines Verlangens auf Durchführung eines damit verbundenen

Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VBH Holding

Aktiengesellschaft (Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)

Korntal-Münchingen, den 14. Juni 2016 -

Die TLF Holding AG hat heute bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 19. Mai

2016 ein formales Übertragungsverlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG in

Verbindung mit § 327 a Abs. 1 AktG an die VBH Holding Aktiengesellschaft

gerichtet. Die TLF Holding AG, Frankfurt, hält unmittelbar 33.024.976

Aktien der VBH Holding Aktiengesellschaft, was einem Aktienbesitz von rund

92,55% des Grundkapitals der VBH Aktiengesellschaft entspricht. Sie ist

damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 1 und 5 UmwG.

Das Übertragungsverlangen der TLF Holding AG hat zum Inhalt, dass eine

außerordentliche Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft

einberufen werden soll, in der Beschluss über die Übertragung der Aktien

der übrigen Aktionäre der VBH (Minderheitsaktionäre) auf die TLF Holding AG

gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und 5

UmwG in Verbindung mit §§ 327 a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher

Squeeze-Out) gefasst werden soll. Die TLF Holding AG hat mitgeteilt, dass

sie gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG in Verbindung mit § 327 b Abs. 1 Satz 1

AktG die Höhe der an die Minderheitsaktionäre der VBH Holding

Aktiengesellschaft zu zahlenden angemessenen Barabfindung auf EUR 2,36 für

jede Aktie der VBH Holding Aktiengesellschaft festgelegt hat. Zur

Festlegung der angemessenen Barabfindung hat die TLF Holding AG eine

Unternehmensbewertung durch die Baker Tilly Roelfs AG,

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, durchführen lassen. Aufgrund

dieser Bewertung ergibt sich ein objektivierter Unternehmenswert der VBH

Holding Aktiengesellschaft zum Bewertungsstichtag 25. Juli 2016 von rund

EUR 84,361 Mio. und ein hieraus abgeleiteter, auf die einzelne VBH-Aktie

entfallender Wert von EUR 2,36.

Die Vorstände der VBH Holding Aktiengesellschaft und der TLF Holding AG

werden einen Verschmelzungsvertrag zwischen der VBH Holding

Aktiengesellschaft als übertragendem Rechtsträger und der TLF Holding AG

als übernehmendem Rechtsträger, der zur Durchführung des

verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out erforderlich ist, abschließen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben dem Übertragungsverlangen mit der Maßgabe

zugestimmt, dass von der Hauptaktionärin noch bestimmte Auflagen erfüllt

werden. Die außerordentliche Hauptversammlung, deren einziger

Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung über den vorgenannten

Übertragungsbeschluss ist, wird am 25. Juli 2016 in Kornwestheim

stattfinden.

Korntal-Münchingen, den 14. Juni 2016

Der Vorstand

14.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: VBH Holding Aktiengesellschaft

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70825 Korntal-Münchingen

Deutschland

Telefon: 07150-15-204

Fax: 07150-15-376

E-Mail: g.weber@vbh.de

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WKN: A16100

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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