19.05.2016 10:47:39

DGAP-Adhoc: VBH Holding Aktiengesellschaft:

VBH Holding Aktiengesellschaft:

VBH Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out

19.05.2016 10:47

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Absicht zur Konzernverschmelzung der VBH Holding AG auf die Skylinehöhe 86.

V V AG (künftig: TLF Holding AG) und Absicht zur Abgabe eines Verlangens

auf Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der

Minderheitsaktionäre der VBH Holding AG (Verschmelzungsrechtlicher

Squeeze-out)

Korntal-Münchingen, 19. Mai 2016

Die Ascalon Holding GmbH, die LISOMA Beteiligungs GmbH, die ADWIAN oHG und

Herr Wieland Frank (zusammen die "Großaktionäre") haben der VBH Holding AG

(ISIN DE000A161002 / WKN A16100) (die "VBH") heute mitgeteilt, dass sie

zusammen mit 33.024.976 Aktien an der VBH beteiligt sind, was einer

Beteiligung von rund 92,55 % am Grundkapital der VBH entspricht.

Sie haben ferner mitgeteilt, dass sie die alleinigen Aktionäre der

Skylinehöhe 86. V V AG mit Sitz in Frankfurt am Main (künftig: TLF Holding

AG) sind und sich mit Gesellschaftervereinbarung vom 17. Mai 2016

verpflichtet haben, ihre sämtlichen Aktien der VBH in die Skylinehöhe 86. V

V AG einzubringen. Im Anschluss an die Einbringung ist beabsichtigt, im

Wege eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs gemäß § 62 Abs. 5 UmwG

i.V.m. §§ 327a ff AktG die Minderheitsaktionäre der VBH aus der VBH

auszuschließen und die VBH sodann als übertragenden Rechtsträger auf die

Skylinehöhe 86. V V AG als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen.

Die Großaktionäre haben angekündigt, dass die Skylinehöhe 86. V V AG vor

diesem Hintergrund ein Verlangen nach § 327 a Abs. 1 AktG an die VBH

richten wird, wonach eine außerordentliche Hauptversammlung der VBH

einberufen werden soll, in der über die Übertragung der Aktien der übrigen

Aktionäre der VBH (Minderheitsaktionäre) auf die Skylinehöhe 86. V V AG

(Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§

327a ff. AktG Beschluss gefasst werden soll. Dieses Verlangen wird

voraussichtlich am 14. Juni 2016 erfolgen, sobald die VBH Aktien der

Großaktionäre in das Wertpapierdepot der Skylinehöhe 86. V V AG eingebucht

sind. Mit dem formalen Übertragungsverlangen soll nach Angaben der

Großaktionäre zugleich die von der Skylinehöhe 86. V V AG dann festgelegte

Höhe der angemessenen Barabfindung je Aktie der VBH mitgeteilt werden. Als

Datum für die außerordentliche Hauptversammlung streben die Großaktionäre

den 25. Juli 2016 an.

Korntal-Münchingen, den 19. Mai 2016

Der Vorstand

19.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: VBH Holding Aktiengesellschaft

Siemensstraße 38

70825 Korntal-Münchingen

Deutschland

Telefon: 07150-15-204

Fax: 07150-15-376

E-Mail: g.weber@vbh.de

Internet: www.vbh.de

ISIN: DE000A161002

WKN: A16100

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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