16.11.2017 08:14:40
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DGAP-Adhoc: STARAMBA SE plant die Herausgabe einer eigenen, auf Blockchain-Technologie basierenden digitalen Währung für den Einsatz im eigenen Social VR-Net...
STARAMBA SE plant die Herausgabe einer eigenen, auf Blockchain-Technologie basierenden digitalen Währung für den Einsatz im eigenen Social VR-Netzwerk
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DGAP-Ad-hoc: Staramba SE / Schlagwort(e): Sonstiges
STARAMBA SE plant die Herausgabe einer eigenen, auf Blockchain-Technologie
basierenden digitalen Währung für den Einsatz im eigenen Social VR-Netzwerk
16.11.2017 / 08:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
STARAMBA SE plant die Herausgabe einer eigenen, auf Blockchain-Technologie
basierenden digitalen Währung für den Einsatz im eigenen Social VR-Netzwerk
Berlin, 16. November 2017 - Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE hat heute
beschlossen, eine eigene digitale Währung für STARAMBA.spaces, das Social
VR-Netzwerk der Gesellschaft, herauszubringen. Mit der Herausgabe von bis zu
500 Mio. Token der Markenwährung unter dem Namen "ROYALTY" verfolgt die
STARAMBA SE u. a. das Ziel, den weiteren Ausbau ihres Social VR-Netzwerks
STARAMBA.spaces zu finanzieren. STARAMBA.spaces ist bereits als Closed Alpha
Version veröffentlicht und befindet sich derzeit in der weiteren
Entwicklung. Die Digitalwährung wird auf einer Blockchain-Technologie
basieren, welche die Abwicklungsvorgänge in der internationalen
Lizenzindustrie vereinfachen und transparent machen soll.
Die Einführung der ROYALTY-Währung soll schrittweise entsprechend dem
Leondrino Live-Cycle erfolgen und startet mit der Schaffung sog. Token,
welche auf der Blockchain-Technologie aufbauen werden. Die bis zu 500 Mio.
Token sollen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in sog. Coins
überführt werden. Abschließendes Ziel ist die Freigabe der ROYALTY-Währung
zum öffentlichen Handel über die Leondrino-Plattform (sog. ILO). Zudem ist
auch eine Annahmeverpflichtung der ROYALTY-Währung für die eigenen Produkte
und Dienstleistungen von STARAMBA.spaces vorgesehen. Weitere Details zu
konkreten Anwendungsfällen und zur Markteinführung der digitalen
Markenwährung wird die Gesellschaft nach enger Abstimmung mit
spezialisierten Dienstleistern auf einer Pressekonferenz am 28. November
2017 am Rande des Eigenkapitalforums in Frankfurt bekannt geben.
Ein Teil der Währungsmenge soll noch in diesem Jahr ausgewählten Investoren
in Form von Wandeldarlehen angeboten werden. Dabei soll den Investoren
jedoch kein Wandlungs- oder vergleichbares Recht auf Aktien oder
aktienähnliche Rechte der Gesellschaft gewährt, sondern allein ein
Wandlungsrecht auf einzelne Token der ROYALTY-Währung eingeräumt werden.
Ebenso wenig sollen die Token oder Coins ein Wandlungs- oder sonstiges Recht
auf Aktien oder aktienähnliche Rechte der Gesellschaft beinhalten. Die
Wandlung der Darlehen soll zudem erst mit der Einführung der
Leondrino-Token-Klasse A erfolgen, d. h. zum Zeitpunkt der Zulassung zum
Handel dieser Token durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen
ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch
beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der STARAMBA SE noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien dar. Diese
Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht mittelbar
oder unmittelbar in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika,
Kanada, Japan oder Australien verteilt, veröffentlicht oder dorthin
übermittelt werden. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S.
Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die Aktien der STARAMBA SE sind nicht und werden nicht
nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger
Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan
registriert und werden in diesen Ländern weder verkauft noch zum Kauf
angeboten. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern
gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin
genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über
diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung
dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser
Länder darstellen.
Kontakt:
STARAMBA SE
Christian Daudert
Geschäftsführender Direktor
Aroser Allee 66
13407 Berlin
Deutschland
T: +49 30 403 680 140
F: +49 30 403 680 141
info@staramba.com
www.staramba.com
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Freihamer Straße 2
82166 Gräfelfing / München
Deutschland
T: +49 89 89 82 72 27
sh@crossalliance.de
www.crossalliance.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Staramba SE
Aroser Allee 66
13407 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-0
Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1
E-Mail: heydrich@staramba.com
Internet: www.staramba.com/
ISIN: DE000A1K03W5
WKN: A1K03W
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General
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