16.11.2017 08:14:40

DGAP-Adhoc: STARAMBA SE plant die Herausgabe einer eigenen, auf Blockchain-Technologie basierenden digitalen Währung für den Einsatz im eigenen Social VR-Net...

STARAMBA SE plant die Herausgabe einer eigenen, auf Blockchain-Technologie basierenden digitalen Währung für den Einsatz im eigenen Social VR-Netzwerk

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DGAP-Ad-hoc: Staramba SE / Schlagwort(e): Sonstiges

STARAMBA SE plant die Herausgabe einer eigenen, auf Blockchain-Technologie

basierenden digitalen Währung für den Einsatz im eigenen Social VR-Netzwerk

16.11.2017 / 08:15 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

STARAMBA SE plant die Herausgabe einer eigenen, auf Blockchain-Technologie

basierenden digitalen Währung für den Einsatz im eigenen Social VR-Netzwerk

Berlin, 16. November 2017 - Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE hat heute

beschlossen, eine eigene digitale Währung für STARAMBA.spaces, das Social

VR-Netzwerk der Gesellschaft, herauszubringen. Mit der Herausgabe von bis zu

500 Mio. Token der Markenwährung unter dem Namen "ROYALTY" verfolgt die

STARAMBA SE u. a. das Ziel, den weiteren Ausbau ihres Social VR-Netzwerks

STARAMBA.spaces zu finanzieren. STARAMBA.spaces ist bereits als Closed Alpha

Version veröffentlicht und befindet sich derzeit in der weiteren

Entwicklung. Die Digitalwährung wird auf einer Blockchain-Technologie

basieren, welche die Abwicklungsvorgänge in der internationalen

Lizenzindustrie vereinfachen und transparent machen soll.

Die Einführung der ROYALTY-Währung soll schrittweise entsprechend dem

Leondrino Live-Cycle erfolgen und startet mit der Schaffung sog. Token,

welche auf der Blockchain-Technologie aufbauen werden. Die bis zu 500 Mio.

Token sollen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in sog. Coins

überführt werden. Abschließendes Ziel ist die Freigabe der ROYALTY-Währung

zum öffentlichen Handel über die Leondrino-Plattform (sog. ILO). Zudem ist

auch eine Annahmeverpflichtung der ROYALTY-Währung für die eigenen Produkte

und Dienstleistungen von STARAMBA.spaces vorgesehen. Weitere Details zu

konkreten Anwendungsfällen und zur Markteinführung der digitalen

Markenwährung wird die Gesellschaft nach enger Abstimmung mit

spezialisierten Dienstleistern auf einer Pressekonferenz am 28. November

2017 am Rande des Eigenkapitalforums in Frankfurt bekannt geben.

Ein Teil der Währungsmenge soll noch in diesem Jahr ausgewählten Investoren

in Form von Wandeldarlehen angeboten werden. Dabei soll den Investoren

jedoch kein Wandlungs- oder vergleichbares Recht auf Aktien oder

aktienähnliche Rechte der Gesellschaft gewährt, sondern allein ein

Wandlungsrecht auf einzelne Token der ROYALTY-Währung eingeräumt werden.

Ebenso wenig sollen die Token oder Coins ein Wandlungs- oder sonstiges Recht

auf Aktien oder aktienähnliche Rechte der Gesellschaft beinhalten. Die

Wandlung der Darlehen soll zudem erst mit der Einführung der

Leondrino-Token-Klasse A erfolgen, d. h. zum Zeitpunkt der Zulassung zum

Handel dieser Token durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.

Disclaimer:

Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen

ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch

beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der STARAMBA SE noch

die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den

Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien dar. Diese

Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht mittelbar

oder unmittelbar in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika,

Kanada, Japan oder Australien verteilt, veröffentlicht oder dorthin

übermittelt werden. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von

Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S.

Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige

Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf

angeboten werden. Die Aktien der STARAMBA SE sind nicht und werden nicht

nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger

Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan

registriert und werden in diesen Ländern weder verkauft noch zum Kauf

angeboten. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern

gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin

genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über

diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung

dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser

Länder darstellen.

Kontakt:

STARAMBA SE

Christian Daudert

Geschäftsführender Direktor

Aroser Allee 66

13407 Berlin

Deutschland

T: +49 30 403 680 140

F: +49 30 403 680 141

info@staramba.com

www.staramba.com

CROSS ALLIANCE communication GmbH

Susan Hoffmeister

Freihamer Straße 2

82166 Gräfelfing / München

Deutschland

T: +49 89 89 82 72 27

sh@crossalliance.de

www.crossalliance.de

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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Staramba SE

Aroser Allee 66

13407 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-0

Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1

E-Mail: heydrich@staramba.com

Internet: www.staramba.com/

ISIN: DE000A1K03W5

WKN: A1K03W

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General

Standard)

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