11.09.2014 19:24:47
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DGAP-Adhoc: SENATOR Entertainment AG: BaFin erteilt Sapinda Sanierungsbefreiung gem. § 37 WpÜG
SENATOR Entertainment AG: BaFin erteilt Sapinda Sanierungsbefreiung gem. § 37 WpÜG
SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges
11.09.2014 19:24
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Berlin, 11. September 2014 - Die Sapinda Entertainment Investment B.V.
("Sapinda") hat den Vorstand der Senator Entertainment AG am heutigen Tage
darüber informiert, dass die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Antrag auf Befreiung von der
Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots stattgegeben hat. Somit sind
Sapinda und Sapinda kontrollierende Gesellschaften im Falle der Erlangung
der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle über Senator im Zuge der
Restrukturierungsmaßnahmen nicht verpflichtet, den Aktionären der Senator
Entertainment AG ein Übernahmeangebot nach § 35 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) zu unterbreiten ("Sanierungsbefreiung").
Einzelheiten zur Sanierungsbefreiung werden nach Angaben von Sapinda
demnächst veröffentlicht.
Die Verpflichtungen von Sapinda hinsichtlich der Restrukturierung der
Senator Entertainment AG stehen unter mehreren Bedingungen (siehe Ad
hoc-Mitteilung vom 24. Juli 2014). Mit der Erteilung der
Sanierungsbefreiung ist nun neben der bereits erfolgten Zustimmung des
Management Board der Sapinda Holding B.V. (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 3.
September 2014) auch die zweite wesentliche Bedingung eingetreten.
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