11.09.2014 19:24:47

DGAP-Adhoc: SENATOR Entertainment AG: BaFin erteilt Sapinda Sanierungsbefreiung gem. § 37 WpÜG

SENATOR Entertainment AG: BaFin erteilt Sapinda Sanierungsbefreiung gem. § 37 WpÜG

SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges

11.09.2014 19:24

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Berlin, 11. September 2014 - Die Sapinda Entertainment Investment B.V.

("Sapinda") hat den Vorstand der Senator Entertainment AG am heutigen Tage

darüber informiert, dass die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Antrag auf Befreiung von der

Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots stattgegeben hat. Somit sind

Sapinda und Sapinda kontrollierende Gesellschaften im Falle der Erlangung

der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle über Senator im Zuge der

Restrukturierungsmaßnahmen nicht verpflichtet, den Aktionären der Senator

Entertainment AG ein Übernahmeangebot nach § 35 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG) zu unterbreiten ("Sanierungsbefreiung").

Einzelheiten zur Sanierungsbefreiung werden nach Angaben von Sapinda

demnächst veröffentlicht.

Die Verpflichtungen von Sapinda hinsichtlich der Restrukturierung der

Senator Entertainment AG stehen unter mehreren Bedingungen (siehe Ad

hoc-Mitteilung vom 24. Juli 2014). Mit der Erteilung der

Sanierungsbefreiung ist nun neben der bereits erfolgten Zustimmung des

Management Board der Sapinda Holding B.V. (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 3.

September 2014) auch die zweite wesentliche Bedingung eingetreten.

11.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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