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DGAP-Adhoc: SCY Beteiligungen AG: Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage beschlossen
DGAP-Ad-hoc: SCY Beteiligungen AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Kapitalerhöhung Frankfurt am Main, den 30. Mai 2018 - Vorstand und Aufsichtsrat der SCY Beteiligungen AG (WKN: A1PG50) haben heute auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Februar 2017 eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch die Ausgabe von 3.802.323 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 von derzeit EUR 7.604.646,00 um EUR 3.802.323,00 auf EUR 11.406.969,00 erhöht werden. Eingebracht werden im Gegenzug knapp 10% der Anteile an der Fast Finance 24 Holding P.L.C., London, Vereinigtes Königreich. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag beläuft sich damit auf EUR 3.802.323,00. Die SCY Beteiligungen AG hatte Anfang Februar 2018 veröffentlicht, einen Vertrag bzgl. dieser Akquisition abgeschlossen zu haben und wie geplant erfolgt jetzt die Finanzierung der Beteiligung mittels einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen. Nach Durchführung dieser Kapitalmaßnahme wird sich die Aktionärsstruktur der Gesellschaft dahingehend verändern, dass die Gesellschafterin der Fast Finance 24 Holding PLC, die Gaetano Limited, zur neuen Großaktionärin wird und der Anteil der bisherigen Großaktionärin Santeri Beratungs- und Treuhand AG unter 25% fällt. Kontakt: Ende der Ad-hoc Mitteilung --------------------------------------------- Über SCY Beteiligungen AG Über Fast Finance 24 Kontakt: UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10, 22297 Hamburg +49 (040) 63785410 f: +49 (040) 63786523 E-Mail: ir@ubj.de www.ubj.de
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