08.12.2016 16:11:41

DGAP-Adhoc: SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE: Stimmrechtsmitteilung, hier Beschränkungsoption der Stimmrechtsausübung

SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE: Stimmrechtsmitteilung, hier Beschränkungsoption der Stimmrechtsausübung

SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE / Schlagwort(e): Sonstiges

08.12.2016 16:11

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Meldung gemäß § 17 MAR

SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE : Stimmrechtsmitteilung, hier

Beschränkungsoption der Stimmrechtsausübung

Düsseldorf, 08. Dezember 2016

Wir nehmen Bezug auf die heute veröffentliche Stimmrechtsmitteilung nach §

26 Abs. 1 S. 1 WpHG und geben folgende zusätzliche Information bekannt:

Die Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung an einem

Finanzdienstleister oder Kreditinstitut muss gemäß § 2c Abs. 1 S.1

Kreditwesengesetz (KWG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

("BaFin") gegenüber angezeigt werden. Die BaFin hat die Anzeige innerhalb

von 60 Tagen nach dem bestätigten Eingang aller für die Anzeige

erforderlichen Unterlagen zu beurteilen (Beurteilungszeitraum). Daher steht

der Erwerb einer entsprechenden Beteiligung üblicherweise unter der

aufschiebenden Bedingung keiner Erwerbsversagung durch die Bundesanstalt

für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Diese aufschiebende Bedingung konnte in diesem konkreten Fall zwischen

Verkäufer und Käufer nicht vereinbart werden. Der Erwerber hat zwar bereits

Antragsunterlagen bei der BaFin eingereicht, die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht hat jedoch den kompletten Eingang aller

Unterlagen noch nicht bestätigt, so dass der Beurteilungszeitraum noch

nicht gestartet ist.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann dem Inhaber einer

bedeutenden Beteiligung bei einem Vollzug des Erwerbs vor Genehmigung

seitens der BaFin bzw. vor Ablauf des Beurteilungszeitraum nach § 2 c Abs.

2 KWG die Ausübung seiner Stimmrechte untersagen und anordnen, über die

Anteile nur mit Zustimmung der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht zu verfügen. Dies beinhaltet die Möglichkeit

der Einsetzung eines Treuhänders sowie eine Veräußerungsverfügung.

Vor dem Hintergrund der veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung sowie den

Erläuterungen zu § 2 c KWG wird explizit darauf hingewiesen, dass diese

Maßnahmen nach § 2c Abs. 2 KWG auch im Raum stehen.

SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE

Kontakt:

Fragen zur Mitteilung an:

SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE

Florian Weber

Berliner Allee 10, 40212 Düsseldorf

0211-13861-0, fweber@schnigge.de

08.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE

Berliner Allee 10

40212 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: +49-(0)211-1386-10

Fax: +49-(0)211-3263-28

E-Mail: contact@schnigge.de

Internet: www.schnigge.de

ISIN: DE000A0EKK20

WKN: A0EKK2

Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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