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12.06.2014 21:36:47

DGAP-Adhoc: RHÖN-KLNIKUM AG: Ad hoc Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG Wichtigste Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2014

RHÖN-KLNIKUM AG: Ad hoc Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG Wichtigste Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2014

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges

12.06.2014 21:38

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc-Mitteilung

nach

§ 15 Abs. 1 WpHG

Wichtigste Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung am 12.

Juni 2014

Die Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hat heute u.a.

die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. TOP 2 (Gewinnverwendung durch Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25

je Aktie und gegebenenfalls einer weiteren Dividende von EUR 12,08 per

Aktie nur für den Fall, dass der Aktienrückerwerb nach TOP 3 nicht

rechtzeitig erfolgt) wurde mit einer Mehrheit von 99,88 % angenommen. Es

gab Widersprüche zum Protokoll.

2. TOP 3 (Aktienrückkauf zur Einziehung unter Herabsetzung des

Grundkapitals mit einem Rückerwerbsvolumen von EUR 1.669.972.834,19) wurde

mit einer Mehrheit von 99,35 % angenommen. Es gab Widersprüche zu

Protokoll. Ein Erwerbsangebot erfolgt erst nach Eintragung des

Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister, die sich im Fall

von Anfechtungsklagen verzögern kann. Werden bis zum Ablauf des 30.

November 2014 - im Fall von Anfechtungsklagen des 31. Dezember 2014 - keine

Aktien im Rahmen eines Angebots angedient, entfällt der Beschluss und die

entsprechenden Mittel werden als weitere Dividende ausgeschüttet.

Einzelheiten wie Rückerwerbspreis und Andienungsverhältnis werden bei

Veröffentlichung des Angebots bekanntgegeben.

3. TOP 4 (Ermächtigung zum weiteren Erwerb eigener Aktien in Höhe von max.

10 % des maßgeblichen Grundkapitals) wurde mit einer Mehrheit von 99,63 %

angenommen. Es gab Widersprüche zu Protokoll.

4. Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden die vom Aufsichtsrat

vorgeschlagenen Kandidaten gewählt: Herr Stephan Holzinger, Frau Dr. Katrin

Vernau, Herr Reinhard Hartl, Herr Professor Dr. h.c. Ludwig Georg Braun. Es

gab Widersprüche zum Protokoll.

5. TOP 12 (Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung 2013

zur Abschaffung des Mehrheitserfordernisses von mehr als 90 % für bestimmte

wichtige Hauptversammlungsbeschlüsse) wurde mit einer Mehrheit von 81,73 %

abgelehnt. Es gab Widersprüche zum Protokoll.

Wegen der Einzelheiten der Beschlussvorschläge und dem freiwilligen Bericht

des Vorstands zu den vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 beschriebenen

Beschlussvorschlägen wird auf die Einladung zur ordentlichen

Hauptversammlung 2014 verwiesen, die am 5. Mai 2014 im Bundesanzeiger und

auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurde. Vollständige

Beschlussergebnisse werden gemäß § 130 Abs. 6 AktG auf der Internetseite

der Gesellschaft veröffentlicht.

Ihr Kontakt:

Dr. Kai G. Klinger

Investor Relations & Corporate Finance

RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771 65-1318

Telefax: 09771 99-1736

Email: ir@rhoen-klinikum-ag.com

Achim Struchholz

Konzernbereichsleiter Unternehmenskommunikation

RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771 65-1327

Telefax: 09771 65-1820

E-Mail: kommunikation@rhoen-klinikum-ag.com

12.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Deutschland

Telefon: +49 (0)9771 - 65-0

Fax: +49 (0)9771 - 97 467

E-Mail: rka@rhoen-klinikum-ag.com

Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com

ISIN: DE0007042301

WKN: 704230

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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