24.09.2015 20:29:40
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DGAP-Adhoc: Porta Systems AG: Hauptversammlung schafft Voraussetzungen für Neuausrichtung als Biotechnologieunternehmen
Porta Systems AG: Hauptversammlung schafft Voraussetzungen für Neuausrichtung als Biotechnologieunternehmen
Porta Systems AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
24.09.2015 20:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Porta Systems AG: Hauptversammlung schafft Voraussetzungen für
Neuausrichtung als Biotechnologieunternehmen
Schlagworte: Hauptversammlung / Kapitalmaßnahmen
Am 22. September 2015 hat die ordentliche Hauptversammlung der Porta
Systems AG u.a. die folgenden Beschlüsse gefasst:
TOP 6: Die Hauptversammlung bestätigte die bisher gerichtlich bestellten
Aufsichtsratsmitglieder Dr. E. Leopold Dieck, Richard Pajer und James
Valotton durch Neuwahl im Amt. Die Wahl erfolgte für vier Jahre.
Gleichzeitig damit wurden die Herren Matthias Gärtner, Torsten Cejka, und
Prof. Dr. Walter Blancke zu Ersatzmitgliedern bestellt.
TOP 7: Die Hauptversammlung hat beschlossen, das Grundkapital der
Gesellschaft von derzeit EUR 516.600 um EUR 4.649.400 durch Ausgabe von
4.649.400 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf EUR 5.166.000
gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts zu
erhöhen. Bei der Sacheinlage handelt es sich um sämtliche Aktien an der
Elanix Technologies AG, einem Biotechnologieunternehmen mit Sitz in Nyon,
Schweiz. Der Sachkapitalerhöhungsprüfer wurde bereits gerichtlich bestellt,
hat seine Prüfung jedoch noch nicht abgeschlossen.
TOP 8: Die Hauptversammlung hat zudem beschlossen, die Firma der
Gesellschaft in "Elanix Biotechnologies AG" zu ändern und den Sitz der
Gesellschaft nach Berlin zu verlegen. Darüber hinaus wurde beschlossen, den
satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand zu ändern und im Kern wie folgt neu
zu fassen: "Gegenstand des Unternehmens sind die Erzeugung und der Vertrieb
von Produkten, die sonstige Betätigung und die Erbringung von
Dienstleistungen auf den Gebieten der Gesundheitsvorsorge, Medizin,
Kosmetik und Biotechnologie." Dabei wurde der Vorstand angewiesen, die
Beschlüsse über die vorstehenden Satzungsänderungen nur zusammen mit der
unter TOP 7 beschlossenen Sachkapitalerhöhung zum Handelsregister
anzumelden, und zwar mit der Maßgabe, dass zuerst die Durchführung der
Sachkapitalerhöhung eingetragen wird.
TOP 10: Weiter wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR
5.166.000 um bis zu 500.000 EUR auf bis zu EUR 5.666.000 durch Ausgabe von
bis zu 500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu
erhöhen. Das Bezugsrecht wurde ausgeschlossen, weil die Aktien
ausschließlich qualifizierten Anlegern im Sinne der §§ 2 Nr. 6, 3 Abs. 2
Nr. 1 WpPG zum Bezug angeboten werden sollen. Der Vorstand wurde
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dies schließt auch die
Festsetzung des Bezugspreises (Ausgabebetrag) ein, wobei er eine an den
Börsenkurs der Gesellschaft gebundene Untergrenze zu beachten hat. Zudem
wurde der Vorstand angewiesen, den Beschluss über die vorgenannte
Barkapitalerhöhung beim Handelsregister mit der Maßgabe anzumelden, dass
zuvor die Durchführung der unter TOP 7 beschlossene Sachkapitalerhöhung
eingetragen ist.
TOP 11: Darüber hinaus hat die Hauptversammlung beschlossen, dass
bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und ein neues genehmigtes Kapital
auf Basis des nach der Sachkapitalerhöhung zu TOP 7 erhöhten Grundkapitals
zu schaffen. Insoweit hat die Hauptversammlung den Vorstand dazu
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 21. September 2020 durch einmalige oder mehrmalige
Ausgabe von bis zu 2.583.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen
Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 2.583.000 zu erhöhen. Dabei wurde
der Vorstand angewiesen, den Beschluss über die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals nur zusammen mit der unter TOP 7 der Tagesordnung
beschlossenen Sachkapitalerhöhung anzumelden, und zwar mit der Maßgabe,
dass zuerst die Durchführung der Sachkapitalerhöhung eingetragen wird.
Für den genauen Wortlaut der gefassten Beschlüsse zu TOP 6, TOP 8, TOP 10
und TOP 11 wird auf den Inhalt der am 14. August 2015 im Bundesanzeiger
veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung Bezug genommen. Zu TOP 7
(Sachkapitalerhöhung durch Einbringung der Elanix Technologies AG unter
Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts und Beschlussfassung über die
Änderung von Ziffer 4.0 und 4.1 der Satzung) wurde nicht über den im
Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Verwaltung Beschluss
gefasst, sondern dem Gegenantrag eines Aktionärs zugestimmt. Dieser
unterscheidet sich vom Beschlussantrag der Verwaltung lediglich darin, dass
er dem Umstand Rechnung trägt, dass sich das Grundkapital der Elanix
Technologies AG in Höhe von CHF 100.000 nicht auf 100.000 Aktien, sondern
auf 10.000.000 Aktien verteilt. Im Übrigen ist er mit dem im Bundesanzeiger
veröffentlichten Verwaltungsvorschlag zu TOP 7 identisch.
Die festgestellten Abstimmungsergebnisse werden gemäß § 130 Abs. 6 AktG auf
der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und sind unter
http://www.porta-ag.de/resources/AbstimmungsergebnisHV2015.pdf
abrufbar.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Porta Systems AG
Fritz-Vomfelde-Straße 34
40547 Düsseldorf
Deutschland
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Fax:
E-Mail: info@porta-ag.de
Internet: http://www.porta-ag.de
ISIN: DE000A0WMJQ4, DE000A0L1MM9
WKN: A0WMJQ
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