24.09.2015 20:29:40

DGAP-Adhoc: Porta Systems AG: Hauptversammlung schafft Voraussetzungen für Neuausrichtung als Biotechnologieunternehmen

Porta Systems AG: Hauptversammlung schafft Voraussetzungen für Neuausrichtung als Biotechnologieunternehmen

Porta Systems AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme

24.09.2015 20:30

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DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Porta Systems AG: Hauptversammlung schafft Voraussetzungen für

Neuausrichtung als Biotechnologieunternehmen

Schlagworte: Hauptversammlung / Kapitalmaßnahmen

Am 22. September 2015 hat die ordentliche Hauptversammlung der Porta

Systems AG u.a. die folgenden Beschlüsse gefasst:

TOP 6: Die Hauptversammlung bestätigte die bisher gerichtlich bestellten

Aufsichtsratsmitglieder Dr. E. Leopold Dieck, Richard Pajer und James

Valotton durch Neuwahl im Amt. Die Wahl erfolgte für vier Jahre.

Gleichzeitig damit wurden die Herren Matthias Gärtner, Torsten Cejka, und

Prof. Dr. Walter Blancke zu Ersatzmitgliedern bestellt.

TOP 7: Die Hauptversammlung hat beschlossen, das Grundkapital der

Gesellschaft von derzeit EUR 516.600 um EUR 4.649.400 durch Ausgabe von

4.649.400 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf EUR 5.166.000

gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts zu

erhöhen. Bei der Sacheinlage handelt es sich um sämtliche Aktien an der

Elanix Technologies AG, einem Biotechnologieunternehmen mit Sitz in Nyon,

Schweiz. Der Sachkapitalerhöhungsprüfer wurde bereits gerichtlich bestellt,

hat seine Prüfung jedoch noch nicht abgeschlossen.

TOP 8: Die Hauptversammlung hat zudem beschlossen, die Firma der

Gesellschaft in "Elanix Biotechnologies AG" zu ändern und den Sitz der

Gesellschaft nach Berlin zu verlegen. Darüber hinaus wurde beschlossen, den

satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand zu ändern und im Kern wie folgt neu

zu fassen: "Gegenstand des Unternehmens sind die Erzeugung und der Vertrieb

von Produkten, die sonstige Betätigung und die Erbringung von

Dienstleistungen auf den Gebieten der Gesundheitsvorsorge, Medizin,

Kosmetik und Biotechnologie." Dabei wurde der Vorstand angewiesen, die

Beschlüsse über die vorstehenden Satzungsänderungen nur zusammen mit der

unter TOP 7 beschlossenen Sachkapitalerhöhung zum Handelsregister

anzumelden, und zwar mit der Maßgabe, dass zuerst die Durchführung der

Sachkapitalerhöhung eingetragen wird.

TOP 10: Weiter wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR

5.166.000 um bis zu 500.000 EUR auf bis zu EUR 5.666.000 durch Ausgabe von

bis zu 500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu

erhöhen. Das Bezugsrecht wurde ausgeschlossen, weil die Aktien

ausschließlich qualifizierten Anlegern im Sinne der §§ 2 Nr. 6, 3 Abs. 2

Nr. 1 WpPG zum Bezug angeboten werden sollen. Der Vorstand wurde

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der

Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dies schließt auch die

Festsetzung des Bezugspreises (Ausgabebetrag) ein, wobei er eine an den

Börsenkurs der Gesellschaft gebundene Untergrenze zu beachten hat. Zudem

wurde der Vorstand angewiesen, den Beschluss über die vorgenannte

Barkapitalerhöhung beim Handelsregister mit der Maßgabe anzumelden, dass

zuvor die Durchführung der unter TOP 7 beschlossene Sachkapitalerhöhung

eingetragen ist.

TOP 11: Darüber hinaus hat die Hauptversammlung beschlossen, dass

bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und ein neues genehmigtes Kapital

auf Basis des nach der Sachkapitalerhöhung zu TOP 7 erhöhten Grundkapitals

zu schaffen. Insoweit hat die Hauptversammlung den Vorstand dazu

ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des

Aufsichtsrats bis zum 21. September 2020 durch einmalige oder mehrmalige

Ausgabe von bis zu 2.583.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen

Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 2.583.000 zu erhöhen. Dabei wurde

der Vorstand angewiesen, den Beschluss über die Schaffung eines neuen

genehmigten Kapitals nur zusammen mit der unter TOP 7 der Tagesordnung

beschlossenen Sachkapitalerhöhung anzumelden, und zwar mit der Maßgabe,

dass zuerst die Durchführung der Sachkapitalerhöhung eingetragen wird.

Für den genauen Wortlaut der gefassten Beschlüsse zu TOP 6, TOP 8, TOP 10

und TOP 11 wird auf den Inhalt der am 14. August 2015 im Bundesanzeiger

veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung Bezug genommen. Zu TOP 7

(Sachkapitalerhöhung durch Einbringung der Elanix Technologies AG unter

Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts und Beschlussfassung über die

Änderung von Ziffer 4.0 und 4.1 der Satzung) wurde nicht über den im

Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Verwaltung Beschluss

gefasst, sondern dem Gegenantrag eines Aktionärs zugestimmt. Dieser

unterscheidet sich vom Beschlussantrag der Verwaltung lediglich darin, dass

er dem Umstand Rechnung trägt, dass sich das Grundkapital der Elanix

Technologies AG in Höhe von CHF 100.000 nicht auf 100.000 Aktien, sondern

auf 10.000.000 Aktien verteilt. Im Übrigen ist er mit dem im Bundesanzeiger

veröffentlichten Verwaltungsvorschlag zu TOP 7 identisch.

Die festgestellten Abstimmungsergebnisse werden gemäß § 130 Abs. 6 AktG auf

der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und sind unter

http://www.porta-ag.de/resources/AbstimmungsergebnisHV2015.pdf

abrufbar.

24.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Porta Systems AG

Fritz-Vomfelde-Straße 34

40547 Düsseldorf

Deutschland

Telefon:

Fax:

E-Mail: info@porta-ag.de

Internet: http://www.porta-ag.de

ISIN: DE000A0WMJQ4, DE000A0L1MM9

WKN: A0WMJQ

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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