12.10.2017 11:43:40
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DGAP-Adhoc: Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet über Bußgeldhöhe im deutschen Kartell-verfahren
Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet über Bußgeldhöhe im deutschen Kartell-verfahren
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DGAP-Ad-hoc: A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet über Bußgeldhöhe im deutschen
Kartell-verfahren
12.10.2017 / 11:44 CET/CEST
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Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2014 Bußgeldbescheide gegen die A.S.
Création Tapeten AG sowie gegen Verantwortliche des Unternehmens erlassen.
Das seinerzeit festgesetzte Bußgeld gegen die A.S. Création Tapeten AG
belief sich auf 10,0 Mio. EUR und die Bußgelder gegen die betroffenen
Personen auf insgesamt 0,5 Mio. EUR. Im März 2014 hatten die A.S. Création
Tapeten AG sowie die betroffenen Personen Einsprüche gegen die
Bußgeldbescheide eingelegt.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute das Urteil in dem
Berufungsverfahren verkündet und das von der A.S. Création Tapeten AG zu
zahlende Bußgeld auf 13,0 Mio. EUR erhöht und die Bußgelder für die
betroffenen Personen auf insgesamt 0,9 Mio. EUR festgesetzt. Die A.S.
Création Tapeten AG hatte im Hinblick auf eine bestmögliche Verteidigung
gegen die Bußgeldbescheide -mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 3. Mai
2013 - die betroffenen Personen von Bußgeldzahlungen in diesem Verfahren
freigestellt, so dass der gesamte Betrag aus dem Kartellverfahren in Höhe
von 13,9 Mio. EUR vom Unternehmen zu tragen ist.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Gegen das Urteil
des Oberlandesgerichts kann Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt
werden. Anträge und Begründung müssten innerhalb eines Monats ab Zustellung
der schriftlichen Urteilsbegründung erfolgen.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird die A.S. Création Tapeten AG
einen Aufwand und Liquiditätsabfluss in Höhe von 11,9 Mio. EUR verzeichnen,
da das Unternehmen im Jahresabschluss 2013 lediglich eine Rückstellung in
Höhe von 2,0 Mio. EUR gebildet und im Jahr 2014 diesen Betrag aus
kaufmännischen Erwägungen, um eine Verzinsungspflicht eines möglichen
Bußgelds zu vermeiden, bereits an die Behörde gezahlt hatte.
Mit diesem Urteil ist der für A.S. Création ungünstige Fall eingetreten,
dass die jetzt seitens des Oberlandesgerichts Düsseldorf festgesetzten
Bußgelder höher ausfallen als diejenigen, die das Bundeskartellamt
ursprünglich gefordert hatte.
Der Vorstand erachtet die nunmehr festgesetzten Bußgelder als
unverhältnismäßig hoch und im Hinblick auf die vom Unternehmen in dem
Verfahren vorgetragenen Argumente sowie das Ergebnis der gerichtlichen
Beweisaufnahme für nicht sachgerecht. Er wird daher nach Vorlage der
schriftlichen Urteilsbegründung gemeinsam mit den Rechtsberatern des
Unternehmens prüfen, ob gegen das Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt werden
soll.
Gummersbach, den 12. Oktober 2017
A.S. Création Tapeten AG
Der Vorstand
Kontakt:
Maik Krämer
Vorstandsvorsitzender
Vorstand Finanzen und Controlling
Südstr. 47
D-51645 Gummersbach
Telefon +49-2261-542 387
Fax +49-2261-542 304
E-Mail: m.kraemer@as-creation.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG
Südstraße 47
51645 Gummersbach
Deutschland
Telefon: +49 22 61 54 2-0
Fax: +49 22 61 54 2-3 04
E-Mail: investor@as-creation.de
Internet: http://www.as-creation.de
ISIN: DE000A1TNNN5
WKN: A1TNNN
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