24.03.2015 13:51:46

DGAP-Adhoc: Neschen AG: Beschlussvorschläge zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur in der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2015 erreichen n...

Neschen AG: Beschlussvorschläge zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur in der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2015 erreichen nicht die erforderliche Mehrheit

Neschen AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

24.03.2015 13:52

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung vom 24. März 2015

Beschlussvorschläge zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur in der

außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2015 erreichen nicht die

erforderliche Mehrheit

Bückeburg, 24. März 2015

Die außerordentliche Hauptversammlung der Neschen AG hat dem Vorschlag,

ein Genehmigtes Kapital (Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung gegen

Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss) von bis zu EUR 6.562.500,00 zu

schaffen sowie das Kapital im Verhältnis 1:10 herabzusetzen, nicht mit der

erforderlichen Mehrheit von 75 Prozent zugestimmt. Der Kreditgläubiger

Sandton hatte am 6. Februar mitgeteilt, den bestehenden Kredit ganz oder

teilweise in Eigenkapital umwandeln zu wollen. So eröffnete sich für das

Unternehmen nach Überzeugung des Vorstands die Chance, eine langfristig

tragfähige, nachhaltig verbesserte Finanzierungsstruktur zu schaffen. Aus

diesem Grund hatte der Vorstand um Zustimmung geworben. Der Vorstand wird

nun versuchen, in Verhandlungen mit dem Kreditgläubiger eine alternative

Entschuldung des Unternehmens zu erreichen.

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Neschen AG

Investor Relations

Hans-Neschen-Straße 1

31675 Bückeburg

Telefon: +49 (5722) 207 206

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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