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DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG: Einigung mit dem Hauptanleihegläubiger über den Verzicht von Kündigungen und die Anpassung der Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2016/2024 und der Wandelanleihe 2017/2025

DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Anleihe
MOLOGEN AG: Einigung mit dem Hauptanleihegläubiger über den Verzicht von Kündigungen und die Anpassung der Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2016/2024 und der Wandelanleihe 2017/2025

26.10.2018 / 19:01 CET/CEST
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MOLOGEN AG: Einigung mit dem Hauptanleihegläubiger über den Verzicht von Kündigungen und die Anpassung der Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2016/2024 und der Wandelanleihe 2017/2025

Berlin, 26. Oktober 2018 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900, SIN A2L Q90) (die "Gesellschaft") hat heute, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Einigung mit dem Mehrheitsgläubiger der von der Gesellschaft begebenen (i) EUR 2.540.000 6 % Wandelanleihe 2016/2024 (ISIN DE000A2BPDY4) und (ii) der EUR 4.999.990 6 % Wandelschuldanleihe 2017/2025 (ISIN DE000A2DANN4) im Hinblick auf den Verzicht von Kündigungen und eine Anpassung der Anleihebedingungen beider Wandelanleihen erzielt. Die Anpassung der Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2017/2025 soll den Gläubigern im Rahmen einer zeitnah einzuberufenden Gläubigerversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.

Wie mit ad-hoc Meldung der Gesellschaft vom 8. Oktober 2018 bekanntgegeben, hat die Gesellschaft vor dem Hintergrund der nach den Anleihebedingungen der Wandelschuldanleihe 2016/2024 und der Wandelanleihe 2017/2025 bestehenden Kündigungsmöglichkeit Verhandlungen mit wesentlichen Gläubigern der Wandelschuldverschreibungen aufgenommen, um eine sofortige Fälligstellung beider Wandelanleihen in Höhe von zusammen rund 6,6 Mio. EUR und eine damit potentiell drohende Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zu vermeiden.

Am heutigen Tage konnten die Verhandlungen mit dem Hauptanleihegläubiger, der sämtliche Schuldverschreibungen der Wandelanleihe2016/2024 und mehr als 75 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen der Wandelanleihe 2017/2025 hält, zu einem Abschluss geführt werden. Nach der erzielten Einigung verzichtet der Hauptanleihegläubiger auf die Ausübung des derzeit bestehenden Sonderkündigungsrechts, welches aufgrund der im Sommer 2018 von der Gesellschaft durchgeführten Kapitalherabsetzung nach den Bedingungen beider Wandelanleihen derzeit besteht. Hierdurch kann die sofortige Fälligstellung beider Wandelanleihen und die damit verbundene sofortige Rückzahlungspflicht in Höhe von rund 6,6 Mio. EUR abgewendet werden. Im Gegenzug bietet die Gesellschaft eine Änderungen der Anleihebedingungen mit folgendem Inhalt an:

Hinsichtlich der Wandelanleihe 2016/2024 soll (i) der Wandlungspreis von 7,50 EUR auf 2,74 EUR herabgesetzt werden (entspricht 89 % des volumengewichteten Durchschnittswerts der Börsenkurse von Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 10 Handelstagen), (ii) der Zinssatz von 6 % auf 8 % erhöht und (iii) für den Fall eines Kontrollwechsels in Bezug auf die Gesellschaft den Anleihegläubigern das Recht eingeräumt werden, die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu 103% des Nennbetrags zu verlangen. Dieses im Falle des Kontrollwechsels gewährte Recht entspricht den bereits heute für die Wandelanleihe 2017/2025 geltenden Bedingungen.

Hinsichtlich der Wandelanleihe 2017/2025 soll der Wandlungspreis von 7,61 EUR auf 2,46 EUR herabgesetzt werden (entspricht 80 % des volumengewichteten Durchschnittswerts der Börsenkurse von Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 10 Handelstagen).

In die Anleihebedingungen beider Wandelanleihen soll zudem ein Sonderkündigungsrecht für den Fall aufgenommen werden, dass die beschriebenen Anpassungen der Anleihebedingungen nicht spätestens bis zum 30. Juni 2019 wirksam umgesetzt sind.

Die Gesellschaft beabsichtigt, im November 2018 eine Gläubigerversammlung zur Wandelanleihe 2017/2025 einzuberufen, um die erzielte Einigung mit dem Hauptanleihegläubiger allen Gläubigern der Wandelanleihe 2017/2025 zur Abstimmung vorzulegen.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

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